Moin
1)
Mal angenommen Peter hat seinen Führerschein verloren.
Jetzt hat er seinen Nissan zu einem ferngesteuertem Auto umgebaut und das Teil mit einer Fernbedienung vom Fahrersitz aus bedient.
Wäre das trotzdem "Fahren ohne Fahrerlaubnis"?
Gibt es eine Größenbeschränkung für ferngesteuerte Autos?
2)
Vor Peters Haus (welches direkt an die Straße grenzt) gibt es ein eingeschränktes Halteverbot. Da Parkplätze Mangelware in der Straße sind hat er ein Kransystem an seinem Haus montiert an welchem eine Platte hängt.
Peter fährt sein Auto auf die Platte und lässt dieses mithilfe des Krans auf 4m Höhe fahren.
Gilt das Halteverbot auch in 4m Höhe?
MfG
RKP
(Nein ich bin nicht betrunken - zumindest nicht sehr)