1)Führerschein für ein ferngesteuertes Auto? 2)Bis zu welcher Höhe gilt ein Parkverbot

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 2.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Primerageek.

  • Moin


    1)
    Mal angenommen Peter hat seinen Führerschein verloren.
    Jetzt hat er seinen Nissan zu einem ferngesteuertem Auto umgebaut und das Teil mit einer Fernbedienung vom Fahrersitz aus bedient.


    Wäre das trotzdem "Fahren ohne Fahrerlaubnis"?
    Gibt es eine Größenbeschränkung für ferngesteuerte Autos?


    2)
    Vor Peters Haus (welches direkt an die Straße grenzt) gibt es ein eingeschränktes Halteverbot. Da Parkplätze Mangelware in der Straße sind hat er ein Kransystem an seinem Haus montiert an welchem eine Platte hängt.
    Peter fährt sein Auto auf die Platte und lässt dieses mithilfe des Krans auf 4m Höhe fahren.


    Gilt das Halteverbot auch in 4m Höhe?


    MfG


    RKP
    (Nein ich bin nicht betrunken - zumindest nicht sehr)

  • Die Polizei konnte mir keine Antwort geben :confused:


    Auch meine Frage wie durchsichtig ein Auto sein darf (also falls ich meinen Sunny mal komplett aus Glas baue) stieß auf wenig Verständnis :(


  • Ja, da er ja auf dem Fahrersitz sitzt. Würde er sich allerdings auf den Beifahrersitz setzen, kann man Ihm ja nicht nachweißen, das er hinter dem Lenkrad des Fahrzeuges sitzt. In diesem Fall wäre er nur als Beifahrer einzustufen!


    Zitat

    Original von ReisKocherPilot
    2)
    Vor Peters Haus (welches direkt an die Straße grenzt) gibt es ein eingeschränktes Halteverbot. Da Parkplätze Mangelware in der Straße sind hat er ein Kransystem an seinem Haus montiert an welchem eine Platte hängt.
    Peter fährt sein Auto auf die Platte und lässt dieses mithilfe des Krans auf 4m Höhe fahren.


    Gilt das Halteverbot auch in 4m Höhe?


    Gute Frage, aber da ja die Politesse nicht an den Scheibenwischer kommt und das Fahrzeug ja auch niemanden behindert, sollte hier das Halteverbot aufgehoben sein. Es stellt sich allerdings die Frage, was sagt die Bauaufsicht dazu.....

  • 1a) Ja, es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Peters Nissan bleibt auch durch den Fernlenkumbau ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz, wie es geführt wird, ist egal. (vgl. Behindertenumbau mit Joystickbedienung)


    Es ist auch egal, wo sich der Kfz-Führer befindet. Es heißt
    nämlich in § 21 (1) StVG "führt", nicht "fährt". Der Fahrlehrer z.B. ist auch der Kraftradführer, selbst wenn er im PKW vor einem Krad herfährt und mittels Funkkomunikation lenkt.


    1b) Nein, es gibt keine Größenbeschränkung für ferngesteuerte Autos, es gibt nur die Frage, wann ein ferngesteuertes Auto zum Kraftfahrzeug wird. Eine Definition steht irgendwo in der FZV. So weit ich im Kopp habe, "mittels Motorkraft zum Zwecke des Personen- oder Lastentransportes..." ... Das kann auch ein motorisiertes Skateboard sein, welches deutlich kleiner ist als ein großes RC-Spielzeug.


    2) Dauert das Auflasten auf den Kranmechanismus und Anheben auf 4 m länger als 2 Minuten, ist es ein Verstoß gegen das eingeschränkte Halteverbot. Muss der Fahrzeugführer das Fahrzeug hierzu verlassen, dann ebenfalls.


    Das ist das kleinste Übel. Viel schlimmer ist, dass nur das lastenfreie Überfahren eines fremden Grundstückes mit einem Kranausleger geduldet werden kann. Ich gehe davon aus, dass Peter die Straße nicht gehört und er hierfür kaum eine Genehmigung erhalten wird.


    3) Zusatzfrage: Glas wird als Werkstoff für den kompletten durchsichtigen Umbau nicht möglich sein. Die StVZO stellt gewisse Anforderungen an Stabilität und Unfallschutz. Es wird sich nicht die Frage stellen, wie durchsichtig, sondern wie viel und welche Teile durchsichtig sein dürfen, um theoretisch eine Abnahme zu erhalten. Windschutzscheiben sind ja auch durchsichtig, sofern man sie ab und zu sauber macht.


    Bin im Augenblich am recherchieren, ob sich die Anschaffung eines Strandseglers bei den heutigen Spritpreisen rentieren könnte und wie so ein Gerät verkehrsrechtlich einzuordnen wäre...

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  • Auf der anderen Seite wäre ein durchsichtiges Auto mit einer Windschutzscheibe in Wagenfarbe sehr cool.