Versicherungswechsel nach Schadenregulierung

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.492 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Stoho.

  • Olafs Auto ist seit vielen Jahren bei einer bekannten DirektVersicherung versichert.
    Nun ist es November und Olaf hat ein Super Angebot, von einer bekannten Versicherung mit drei Buchstaben, welches gut 200 € günstiger ist, erhalten.


    Olaf möchte nun am 30.11. seine bisherige KFZ Versicherung kündigen.


    Jedoch stellt sich Ihm nun folgende Frage.


    Im Monat November würde von seiner bisherigen Versicherung ein Kaskoschaden reguliert.


    Könnte seine bisherige Versicherung nun "angepisst" sein und Ihm einen Strick daraus drehen, wenn er im selben Monat nun die Versicherung kündigt und zur günstigeren Konkurrenz wechselt?
    Nicht nur das günstigere Angebot bei identischer Leistung, sondern auch das sehr unsympathische Verhalten der Kundenbetreuer bewegt Olaf dazu, die Versicherung zu wechseln.


    Hat diesbezüglich jemand Tipps, ob Olaf bedenkenlos seine Versicherung im Monat November kündigen kann/sollte?


    Olaf sagt schonmal Danke :wink:.

  • Inwiefern sollte die Versicherung denn einen Strick drehen können?
    Fakt ist eines: Olaf darf regulär zur Fälligkeit immer wechseln.


    Einem Bekannten von mir ist es passiert, dass Er in den ersten 2 Monaten 2 Kaskoschäden regulieren ließ, beim 2ten aber die Kasko gekündigt wurde. Er war dann quasi nur noch Haftpflichtversichert. In diesem Moment hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann auch ohne Probleme wechseln.


    Die Versicherung wird dann an die Nächste die SF-Klasse übermitteln, und dort wird dann dokumentiert.


    Don`t panic!

  • Soweit ich weiß, haben beide Seiten nach einer Schadensregulierung Sonderkündigungsrecht. Einfach mal Google damit füttern.


    Edit, wenn auch nicht passend zum Fall des TE:


    Wenn du gekündigt wurdest, kann das sehr problematisch werden. Unter Umständen wirst du bei der neuen Versicherung auch keinen Kaskoschutz bekommen. Manchmal ist es deshalb einfacher, in den sauren Apfel zu beißen und sich ggf. auf einen höheren Beitrag zu einigen und dann selber ordentlich zu kündigen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SePtOn
    Soweit ich weiß, haben beide Seiten nach einer Schadensregulierung Sonderkündigungsrecht.


    § 92 VVG

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Soweit ich weiß, haben beide Seiten nach einer Schadensregulierung Sonderkündigungsrecht.


    So ist es. Die aufnehmende Versicherung wird sich allerdings bei der abgebenden über regulierte Schadensfälle sowie die "erfahrenen" Rabatte erkundigen.


    Das kann ungeachtet des Angebotes dann zur Ablehnung der Vollkasko oder zu einer Anhebung der Vollkaskoprämie abweichend vom vorliegenden Angebot führen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von Kubek

    Zitat

    Original von SePtOn
    Soweit ich weiß, haben beide Seiten nach einer Schadensregulierung Sonderkündigungsrecht.


    § 92 VVG


    Danke @ Kubek


    Das sollte man aber auch in den der Police beigefügten Versicherungsbedingungen finden.