Neuwagengarantie - Ansprüche/Rechte

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.069 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Hallo liebe Nissan-Gemeinde!


    Bin neu hier und bräuchte mal eure Hilfe (Vorstellung reiche ich bei Gelegenheit noch nach ;) )


    Fasse mich mal ganz ganz kurz, weil die Vollgeschichte glaube die Regeln bricht:
    Welche Rechte habe ich, wenn die Neuwagengarantie in Kraft tritt? Hat man ein Recht auf einen Leihwagen oder ist das reine Kulanz des Autohauses?
    Bin beruflich auf das Auto angewiesen, wenn das jetzt aber sagen wir 4 Wochen in der Werkstatt steht, und ich keinen Ersatz habe, kann man dann auf einen Verdienstausgleich/Preisminderung vom Hersteller hoffen?

  • Hat Peter (um den es ja in diesem Falle anscheinend mal wieder geht) eine Mobilitätsgarantie?

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

    • Offizieller Beitrag

    Da die Garantie eine freiwillige und keine gesetzlich geregelte Leistung darstellt, so § 443 I BGB, sind die Garantiebedingungen unbedingt zu lesen.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge