Tagfahrlicht

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.125 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von NissanRügen.

  • Hallo,


    habe an meinem wp11 120er Tagfahrlicht das dimmt wennIch das Licht an mache!
    Gestern hielt mich die Polizei an und behauptete bei eingeschaltetem Licht,dürfen nur zwei Possitionlampen (Standlicht ganz rechts aussen in den Scheinwerfern oder das Tagfahrlicht) mit brennen.
    Habe jetzt erstmal die standlicht Birnen raus gemacht(sonst 2o Euro strafe).


    Hat jemand von euch erfahrung damit?



    Mfg Helge

  • Erfahrungen leider nicht, aber schau doch mal in der Wikipedia:


    http://de.wikipedia.org/wiki/T….BCstung_nach_R87_.2F_R48


    Dort findest Du die Einbauvorschriften. Mit etwas googeln finden sich bestimmt auch die jeweils zitierten europäischen Vorschriften ECE R48 und ECE R87.


    Gruss
    Andy


    PS: Bin neugierig, mach doch mal Fotos :)

  • Nur TFL ( bei Standlicht aus ) - Einbauhöhe 250mm über Boden
    TFL mit Dimmfunktion 350mm über Boden


    Wenn die TFL abdimmen, gelten sie nicht mehr als TFL, sondern als Positionsleuchte.
    Du darfst am Auto nur 2 Positionsleuchten haben. Ausnahme sind 4 Stück, welche aber alle im Scheinwerfer sein müssen. Da die TFL beim abdimmen die Funktion als Positionsleuchte übernehmen, musst du die normalen rausnehmen.


    Siehe §17 StVO und §51 StVZO


    Polizist hat Recht, nur nimmt das nicht jeder so genau :eieiei: Einfach Pech gehabt.

  • Hallo,


    habe die normalen Standlichtbirnen schon rausgenommen.


    ja,ja das war MR. Wichtig ein Relikt aus DDR Zeiten sein Kollege stand daneben den Hat das überhaupt nicht interesiert.

  • Falls du am KFZ noch NSW hast dürfen die TFL nur alleine Leuchten und bei Licht an (alles Standlicht, Normal....) müssen diese Ausgehen. in der Fahrzeugfront dürfen nur max. 6 Lichtquellen gleichzeitig an sein, das schaffst du schon mit stand, normal, und nsw....

    Sucht immer noch die Fläche, auf der ich das 2.te Nummernschild eintragen kann ;P

  • Zitat

    Original von kombi801
    Hallo,


    habe die normalen Standlichtbirnen schon rausgenommen.


    ja,ja das war MR. Wichtig ein Relikt aus DDR Zeiten sein Kollege stand daneben den Hat das überhaupt nicht interesiert.



    ..... wer sucht der findet.... Meine Güte.. in HH intersiert es die Polizei nicht ob du mit Nebelscheinwerfer, Aufblendlicht oder nur 1 -Äugig durch die gegend eierst, sobald ich mal wieder in MV bin wirst auch wegen jeden "Kram" angehalten.. Ich finde sowas nur Schikane.. Wenn das TFL abdimmt und keinen blendet soll es doch so bleiben können..

  • Zitat

    Original von Dirty Yellow
    Falls du am KFZ noch NSW hast dürfen die TFL nur alleine Leuchten und bei Licht an (alles Standlicht, Normal....) müssen diese Ausgehen. in der Fahrzeugfront dürfen nur max. 6 Lichtquellen gleichzeitig an sein, das schaffst du schon mit stand, normal, und nsw....


    das ist so nicht richtig, ich hab stand,abblend, nsw und fernlicht und das sind somit 8quellen und völlig serienmäßig

  • Zitat

    Original von kombi801
    Hallo,


    habe die normalen Standlichtbirnen schon rausgenommen.


    ja,ja das war MR. Wichtig ein Relikt aus DDR Zeiten sein Kollege stand daneben d
    en Hat das überhaupt nicht interesiert.


    Hat mich wieder kontrolliert diesmal keine beanstandungen :D


  • Der mag Dich :clown:

  • Zitat

    Original von bogonzo

    Zitat

    Original von Dirty Yellow
    Falls du am KFZ noch NSW hast dürfen die TFL nur alleine Leuchten und bei Licht an (alles Standlicht, Normal....) müssen diese Ausgehen. in der Fahrzeugfront dürfen nur max. 6 Lichtquellen gleichzeitig an sein, das schaffst du schon mit stand, normal, und nsw....


    das ist so nicht richtig, ich hab stand,abblend, nsw und fernlicht und das sind somit 8quellen und völlig serienmäßig


    Dies ist nicht richtig, da die Lichtquellen in einem Scheinwerfer verbaut sind. Fernlicht und Abblendlicht werden hier als einheit gesehen, deshalb darf BMW ja auch Standlichtringe und Standleuchten in einem Scheinwerfer verbauen.


    Außerdem ist die Regelung mit dem Tagfahrlicht logischerweise so korrekt erläutert, den Sinn dieser Regelung versteht aber eh niemand. ( Ich auch nicht )


    Bei der HU ist die Betreibung von nachgerüsteten Positionseuchten in Verbindung mit Standlicht ein erheblicher Mangel.

  • mal angenommen darfst du dies nicht, da die Lampen dann unzulässig verändert werden.


    Wollte damals im Sunny auch Standlicht im Blinker vorn einbauen, leider ebenfalls nicht genehmigt .


    Ansonsten gibt es für viele Fahrzeuge Nebellampen mit Tagfahrlicht von Inpro zum umrüsten mit E Püfzeichen und DRL nach R87 Regelung.