Parken neben Einfahrt

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 15.084 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von CDW.

  • Hallo,


    Folgender Sachverhalt:


    Peter hat ein Grundstück mit Einfahrt. Es handelt sich um eine Doppeleinfahrt - direkt daneben ist einanderes Grundstück, was an den zweiten Teil der Einfahrt angeschlossen ist.
    Die Straße entlang schauend kann man rechts parken, dann kommt rechts die Doppeleinfahrt, bei der Peters Einfahrt zuerst, dann die andere Einfahrt drankommt.
    Gegenüber der Doppeleinfahrt ist genau auf der andere Straßenseite auch eine Doppeleinfahrt.
    Franz parkt sein Auto direkt vor Peters Einfahrt, so dicht wie möglich. Peter passt das nicht und fordert Franz dazu auf, sein Auto nicht so weit in seine Auffahrt zu stellen.
    Peter sagt, dass Franz sonst damit rechnen muss, dass etwas passiert.
    Franz ist der Meinung, er darf sein Auto so abstellen. Die Reifen seines Fahrzeugs stehen hinter Beginn des abgesenkten Bordsteins und die Fahrzeugfront steht deutlich sichtbar hinter dem durch die Eckmauern der Einfahrt eingegrenzten Bereich.


    Wie weit muss Franz sein Auto von der Einfahrt entfernt abstellen und was kann man zu der Aussage von Peter sagen, das Franz damit rechnen muss, dass irgendwas passiert?


    EDIT: Mit "hinter" meine ich außerhalb des absenkten Bordsteins und außerhalb des nutzbaren Teils der Ausfahrt.

  • StVO, §12, Abs. 3, Punkt 3 + 5


    Es gibt meines Wissens keinen gesetzlichen "Abstand" zwischen Einfahrt und "Parkbeginn". Nur der abgesenkte Bordstein regelt dies, sofern keine anderen Verkehrszeichen aufgestellt sind.


    Inwieweit die gängige Praxis sein eigenes Fahrzeug vor der eigenen Ausfahrt und damit auch im Bereich des abgesenkten Bordsteins zulässig ist, weiß ich nicht, dürfte aber eigentlich auch gegen. den o.g § verstoßen.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Peter darf vor seiner eigenen Einfahrt parken, weil es eine Doppeleinfahrt ist damit der absenkte Bordstein eine gewöhnliche Fahrzeuglänge deutlich übersteigt. Soweit bin ich durch Internetrecherche schon gekommen. --> klick


    Allerdings die Frage: Wo "beginnt" das Auto? An der Achse oder am Umriss von Oben. Franz Auto stand noch 30-40cm vom Eckpfosten der Einfahrt entfernt.


    Was kann man von Peters Aussage halten, Franz damit rechnen muss, dass irgendwas passiert? Kann man dies als Drohung werten?
    Angenommen es passiert die nächsten Tage wirklich etwas...


    Ich habe ziemlich viel gestern noch recherchiert. Da gibt es Aussage bzw. Gerichtsurteile die Aussagen, dass es einem Einfahrts-Nutzer zugemutet werden kann, dass er 1-2 mal Rangieren muss. Aufgrund der Doppeleinfahrt auf beiden Straßenseiten ist es wahrscheinlich sogar ohne Probleme möglich, ohne ein einziges Mal zu rangieren, aus der Einfahrt rauszufahren.


    Wenn man dem hier glauben schenken darf. Dann liegt im Fall einer Doppeleinfahrt kein abgesenkter Bordstein mehr vor. Demnach kann Franz sein Auto bis an die Torpfosten heran vor der Einfahrt abstellen.

  • Sinn und Zweck einer Bordsteinabsenkung ist, diese über ihre gesamte Breite nutzen zu können. Es ist irrelevant, dies an der Breite einer Grundstücksausfahrt festmachen zu wollen, deshalb steht nicht im Gesetz "Grundstücksein-/ausfahrt", sondern "Bordsteinabsenkung". Auch die Position der Räder ist irrelevant. Es gelten die Fahrzeugumrisse, die nicht in den abgesenkten Bereich hineinragen dürfen.


    Dies muss nirgendwo festgeschrieben sein, da es einem der vernünftige Menschenverstand sagt, wenn man sich mal von seiner PKW- und Garagendenkweise löst. Man stelle sich vor, für einen Anhänger mit Tandemachse und 2,5 m Chassisüberhang würde der Stand der Räder gelten...


    ... oder zwei Pkws stehen mit Schnautze und Heck hintereinander an einer Bordsteinabsenkung für Radfahrer, die nur 1m breit ist, ohne dass die Räder hineinragen...


    Eine Bordsteinabsenkung kann übrigens viel länger sein, als eine PKW-Länge, z.b. bei zwei nebeneinanderliegenden Grundstückseinfahrten. Dann handelt es sich um zwei nebeneinanderliegende Bordsteinabsenkungen die ineinander übergehen, bei denen der jeweilige Sinn ist, beide über die gesamte Breite nutzen zu können, z.B. wenn der Nachbar vor seiner eigenen Absenkung parkt, was er ja bekanntlich darf.


    Die Aussage, dass "was passiert", kann sich auf das gesamte Spektrum der Phantasie und Möglichkeiten desjenigen beziehen, der die Aussage getroffen hat. Das kann harmlos sein (ab sofort wird der Tagesgruß verweigert), es kann phantastische Wahnsanktion sein (dem verhexe ich sein Auto), es kann auch sein, dass sich der Sanktionierungswillige einen Bulldozer ausleiht, das Auto mit der Ladeschaufel platt kloppt und die Überreste in den nächsten Gulli schiebt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Danke für die detaillierte Anwort!


    Wenn Peter mal beim Rausfahren gegen Franz' an der Einfahrt geparktes Auto fährt, kann Franz dann eine Teilschuld erwarten, wenn sein Auto nachweißlich einige Zentimeter im Bereich der Einfahrt stand?
    Die Doppeleinfahrt auf beiden Straßenseiten sollte jedem normalen PKW-Fahrer ermöglichen, ohne Rangieren in einem Zug aus der Einfahrt herauszufahren.

  • Würde Franz eine Teilschuld bekommen, weil er an dieser Stelle seine Mülltonne zur Entleerung durch die Müllabfuhr bereitgestellt hat?


    Würde Oma Else eine Teilschuld bekommen, weil sie ihren Rollator dort geparkt hat, um mit der Nachbarin ein Tässchen Kaffee zu trinken?


    Würde Franz eine Teilschuld bekommen, weil er dort hält, um sein Garagentor aufzuschließen?


    Würde Wachtmeister Wichtig eine Teilschuld bekommen, weil er seinen Streifenwagen dort geparkt hat, da Hilferufe einer Frau im angrenzenden Wald gemeldet wurden?


    Worin sollte da ein Unterschied bestehen, wenn Peter zu dusselig ist, ein rechtzeitig erkennbares, stehendes Hindernis zu umfahren?

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • 5 Meter. Geklärt über unser Ordnungsamt, weil irgendwelche besonders wichtigen Menschen immer wieder meinen, die beiden ansässigen Firmen, die dann mit ihren LKWs dort nicht mehr rein kommen hätten die Einfahrten nur für irgendwelche Mitmenschen gebaut, die zu faul sind bis zum nächsten freien Parkplatz zu laufen.


    Es sind auch schon mehrfach Knöllchen verteilt worden und es wird auch in Kürze begonnen abzuschleppen, weil diese Ignoranz Überhand genommen hat.


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Zitat

    Original von diddl
    5 Meter. Geklärt über unser Ordnungsamt, weil irgendwelche besonders wichtigen Menschen immer wieder meinen, die beiden ansässigen Firmen, die dann mit ihren LKWs dort nicht mehr rein kommen hätten die Einfahrten nur für irgendwelche Mitmenschen gebaut, die zu faul sind bis zum nächsten freien Parkplatz zu laufen.


    Es sind auch schon mehrfach Knöllchen verteilt worden und es wird auch in Kürze begonnen abzuschleppen, weil diese Ignoranz Überhand genommen hat.


    Die 5-Meter-Regelung gilt für Straßeneinmündungen (die teilweise durchaus auch über abgesenkte Bordsteine verfügen - wodurch nebenbei bemerkt auch die Rechts-Vor-Links-Regel außer Kraft gesetzt wird). Sie gilt m.E. nicht für die Einfahrten zu Privat- oder Gewerbegrundstücken.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Und ich hab mich gefragt warum Bananen einen gewissen Grad der krümmung vorweisen müssen, um in Deutschland gegessen zu werden.


    Wir sind ohne Gesetze nicht Lebensfähig.

  • Zitat

    Original von Elmo
    Und ich hab mich gefragt warum Bananen einen gewissen Grad der krümmung vorweisen müssen, um in Deutschland gegessen zu werden.


    Wir sind ohne Gesetze nicht Lebensfähig.


    ... das liegt daran, weil immer mehr Menschen den vernünftigen Verstand ausschalten oder aufgrund ihrer defizitären Erziehung und Bildung nicht in der Lage sind, niemanden zu schädigen oder zu behindern, sich selbst eingeschlossen.


    Die EU-Bananen- oder -Gurkenkrümmungsverordnung war erforderlich geworden, weil die Lieferanten keine Bedienungsanleitung für den Verzehr ihrer Produkte beilegten.


    In Brüssel erfuhr man von dem tragischen Unfall der damals 11-jährigen Schackeline, deren Mutter ihr nicht den sachgerechten und zweckbestimmten Umgang mit altertümlichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse erklären konnte. Mutti kannte Bananen nur aus dem Nachmittags-Fernsehprogramm mit Britt und Vera und nahm an, dass Bananen dazu dienen, mit Kindern das korrekte Überstreifen eines Kondoms zu üben.


    Da Omi jedoch mit ihrem Bananengeschenk "guten Appetit" wünschte, führte dies zu Irritationen in der Familie. Schackeline bestand darauf, die Banane essen zu wollen, Mutti war unsicher, ob dies mit oder ohne Kondom richtig wäre. Sie entschloss sich für die sichere Variante und stellte mit Stolz und Zufriedenheit fest, dass Schackeline bereits ganz alleine die Vorbereitungen treffen konnte.


    Nachdem Schackeline beim Essversuch zu würgen begann, blau anlief und nur noch stammelte ... "die ich chu grooof" ... befahl Mutti: "Abbeißen, du musst abbeißen" ... in dem Moment schaute Papa, der nur die Hälfte mitbekommen hatte und an Sexualaufklärungsunterricht glaubte, vom Computer hoch und blökte entsetzt los, was Mutti denn da dem Kind beibringen wolle, sie solle um Gottes Willen die Zähne aus dem Spiel lassen.


    So geschah es, dass die kleine Schackeline Omis Banane am Stück, mit Schale und Kondom verschluckte, was aufgrund der nicht EU-konformen Krümmung zu ihrem grausigen Erstickungstod führte.


    Die Brüsseler Bürokraten ließen Europaweit nach Bananenunfällen recherchieren und kamen zu dem Schluss, mit speiseröhrengerechter Krümmung wären 1.223,74 Todesfälle im Jahr vermeidbar gewesen.


    Und deshalb reichen die 10 Gebote nicht aus und auch nicht § 1 der StVO, genau so wenig wie wenn man § 12 StVO auf das Mindestmaß reduzieren würde:


    "Man darf dort nicht parken, wo man andere behindert oder gefährdet."


    Dies würde jedem Einzelnen die Definitionsmacht geben, was denn behindernd oder gefährdend sei. Es würde dem Verkehrsteilnehmer hellseherische Fähigkeiten abverlangen, dass eine nur 1,2 m breite, abgesenkte Bordsteinkante, die viel zu schmal für ein Auto ist, dazu dient, zwei mal pro Woche einen Müllkontainer herauszurollen.


    Andere werden sagen: "Warum macht man die nicht breiter?" ... und denken nicht nach oder wissen es nicht, was der Sinn einer Bordsteinkante ist, die garantiert nicht dazu dienen soll, sich die schönen Alu-Felgen zu zerschrammen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von YETI



    Die 5-Meter-Regelung gilt für Straßeneinmündungen (die teilweise durchaus auch über abgesenkte Bordsteine verfügen - wodurch nebenbei bemerkt auch die Rechts-Vor-Links-Regel außer Kraft gesetzt wird). Sie gilt m.E. nicht für die Einfahrten zu Privat- oder Gewerbegrundstücken.


    Trotzdem ist in Punkt 3 diese Sache recht klar geregelt und ich gehmal davon aus, dass nicht jeder Ignorant meinen kann, die Firmen hätten die Einfahrten fürbesonders wichtige wie ihn gebaut, damit er seine Karre bequem los wird. ;)


    Grundsätzlich ist da schon über den §1 die Sacheja schon recht klar geregelt Wer seinen Wagen da quasi bündig abstellt, der behindert die Sicht, das Gefährdet die Leute, die da raus wollen und damit ist das im Grunde schon ein No-Go. Mal ganz abgesehen davon, dass sowas eigentlich schon ein intaktes Sozialverhalten regeln sollte. Aber die schlichte Regel "Sowas tut man nicht" ist den Menschen zunehmend abhanden gekommen, scheint es. Schade eigentlich, denn das hätte durchaus auch die Zockerei verhindert, wie einst Horst Köhler mal anmerkte, die zur Krise geführt hat. Verboten ist es allemal, denn als da mal vor einem Jahr diese rücksichtlose Parkerei Überhand genommen hatte, hab ich das Ordnungsamt angerufen und die Betreffenden hatten Abends ne Knolle am Wagen. Insofern denke ich schon, dass es da verboten ist.


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Es geht hier nicht um mutwilliges Zustellen einer Einfahrt. Franz stellt sein Auto nicht in die Einfahrt, sondern davor ab.
    Die Straße ist eine Sackgasse und fließendem Verkehr oder schlechter Sicht kann nicht die Rede sein.


    Aus meiner Sicht eines externen Beobachters ist es Peter egal, wie nah die Autos an seiner Einfahrt stehen. Allerdings ist Franz der jüngste KFZ-Besitzer in der Straße und Peter scheint seinen Frust deshalb gerne an ihm abzulassen. Fünf Zentimer sind Peter genug, um das bereits vorgeschädigte nachbarschaftliche Verhältnis weiter zu ruinieren. :P

  • Der Mutwillen beginn für mich persönlich da, wo es für andere Nachteile und für den Einen Vorteile bringt.


    Das Fahrzeug behindert einen (beispielsweise wenn man mit einem Hänger dort rein oder raus will) mehr als nötig und ab da gilt eben §1, der das im Grunde genommen bereits regelt. Alles andere seh ich dann nur nochals zusätzliche Begründungoben drauf, wegen denen man es erst recht nicht machen sollte.


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Zitat

    Original von diddl
    Der Mutwillen beginn für mich persönlich da, wo es für andere Nachteile und für den Einen Vorteile bringt.


    Das Fahrzeug behindert einen (beispielsweise wenn man mit einem Hänger dort rein oder raus will) mehr als nötig und ab da gilt eben §1, der das im Grunde genommen bereits regelt. Alles andere seh ich dann nur nochals zusätzliche Begründungoben drauf, wegen denen man es erst recht nicht machen sollte.


    D.h. wenn ich z.B. einen Family-Van am Straßenrand neben der Einfahrt parke, muss ich erst dort klingeln und fragen, ob er nicht einen superflachen Sportwagen oder einen Hänger in der Garage stehen hat, damit ich nicht die Sicht behindere, wenn er von seinem Grundstück will ?(

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Nö, das brauchst Du nicht, wenn Du einfach einen halbwegs erkennbaren Platz von der Einfahrt weit weg parkst und wenn das nicht geht halt einen anderen Parkplatz suchst. Davon mal abgesehen deute ich den § anders, nämlich dahingehend, dass es schonmal grundsätzlich dort verboten ist, wo der Bordstein abgesenkt ist und eben die 5 Meter gemessen vom Schnittpunkt her auch für Ausfahren gilt. Ansonsten immer noch §1 und wie Du an meinem Beispiel ja siehst, gibt es dafür durchaus Knöllchen und die würde man nicht kriegen, wäre das Parken in der Form zulässig.


    Ich meine mal, genausowenig wie man erklären muss, warum man nicht beklaut werden will, muss man erklären, warum man ungehindert aus Ausfahrte raus fahren möchte. Und das Klingeln spart man sich halt, weil die Regelung eben sowohl dem Sportwagen als auch dem Tandemachser Monsterhänger die Gelegenheit gibt, dort ungehindert raus zu fahren, wenn man sich dran hält. ;)


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Die 5 Meter sind, wie schon geschrieben worden ist, auf Straßeneinmündungen bezogen.
    Wenn man sich an die 5 Meter halten müsste, dann könnte man in meiner Straße teilweise nicht mal zwischen zwei Einfahrten parken. Das ist grober Schwachsinn.


    Und nochmal für die Geschichte von Peter und Franz. Die Straße ist eine Sackgasse und so breit, dass eh nur in eine Richtung gleichzeitig gefahren werden kann. Die Einfahrt ist sehr übersichtlich und sogar eine Doppeleinfahrt und das auf beiden Straßenseiten. Rangieren ist sehr einfach, aber garnicht nötig für ein einzelnes Fahrzeug.
    Peters Einfahrt ist auch nur Stellplatz für ein Fahrzeug - kein Anhänger.
    Für Peter ging es darum, dass Franz sein Auto 5 cm weiter weg stellen soll.

  • Für alle, die diese Thematik interessiert:


    Peter hat die Polizei eingeschalten. Diese kam an einem Mittag vorbei und vermaß die Petersausfahrt. Franz war zufällig zu Hause und konnte die Polizisten bzgl. des Problems befragen. (Peter war allerdings nicht da.)
    Das Resultat ist, dass bei einer großen Doppeleinfahrt wirklich nur der von den seitlichen Einfahrtsgrenzen umfasste Bereich durch das Parkverbot geschützt ist. Man darf unabhängig vom abgesenkten Bordstein bis an die Einfahrtsgrenze heran parken.


    Das ist wahrscheinlich sehr individuell abhängig von den Gegebenheiten.