Kurzzeitkennzeichen und Zulassung beim Kauf

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.423 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Hallo Leute,


    ich möchte für meine Frau einen Nissan Micra kaufen. Der Wagen steht allerdings 400km von mir weg. Ich brauche also ein Kurzzeitkennzeichen bzw. Überführungskennzeichen. Gleich vorweg, ich hab alle themen hier im Bord bereits gelesen..z. B.


    Nissanboard Überführungskennzeichen


    Nissanboard 3 Tageszulassung


    usw.


    Das Problem ist, dass der Wagen keinen TÜV mehr hat. Brauche ich denn TÜV für die Überfahrt? Auf Wikipedia steht Wikipedia Kennzeichen Text das ein Kurzkennzeichen gerade auch für fahrten ohne tüv also ohne hu and au gemacht wurde. Hier steht aber: www.Ueberfuehrungskennzeichen.net und der TÜV , dass das Fahrzeug auch verkehrssicher sein muss. Dies leuchtet natürlich ein. Wenn ich nun angehalten werde und das Fahrzeug hat keinen TÜV, bekomme ich doch Ärger oder? Ich denke, es ist verkehrssicher. Dies weiss ich aber erst bei der Abholung.


    Danke für eure Einschätzung.


    LG

    Nur der Geduldige erntet was reif ist.

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  • HU spielte keine Rolle, aber verkehrsicher sollte er sein, wenn gravierende Mängel vorhanden sind, mit nem Trailer holen, denn wenn was paniert ist das gejammer groß, also ausgiebige Probefahrt machen und dann entscheiden.

  • Das sollte kein Problem darstellen. Wenn Du einen Kaufvertrag dabei hast, Kurzzeitkennzeichen an der Karre und Dich auf dem Heimweg befindest, sollte kein Polizist, sofern keine augenscheinlich sehr auffälligen Hinweise für mangelnde Verkehrssicherheit vorliegen, etwas zu bemängeln haben.


    So schätze ich das zumindest ein.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Hallo,


    danke für eure schnellen antworten. Genial wie schnell man hier hilfe bekommt. Ok, werde brav den Schein ausfüllen und mal hoffen, dass alles gut geht. Werde dann demnächst paar Bilder posten :)


    Liebe Grüße

  • Übrigens, es gab eine Änderung bei der Vergabe habe ich soeben erfahren. Vor dem November diesen Jahres konnte man des Kennzeichen überall holen, wenn man eine EVB hat. Jetzt geht es nur noch bei der örtlichen Zulassungsstelle.


    Quelle: http://baf-online.de/aktuelles/aenderungen-der-zulassungsverordnung


    Hier ist übrigens eine nette Anleitung, die mir die ganze Thematik etwas nahe gebracht hat: http://kennzeichen.fahrzeug-verzeichnis.de/kurzzeitkennzeichen.html


    Werde das Auto am Freitag holen und dann nochmals berichten. Die EVB habe ich schonmal...die Kosten für das Kennzeichen werden übrigens von der Versicherung übernommen...wenn man danach auch die Police dort abschließt.

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