Peters Story beginnt im Sommer 2012, bitte daher etwas auf die Zeiten achten, da es sich hier um eine Frage der Fristen handelt.
Sommer 2012: Peters Auto-Versicherung will den KM-Stand wissen um eventuell die angegebenen Jahresfahrleistungs-KM anzupassen. Peter gibt Auskunft und die Jahres-KM werden von 10000 auf 15000 erhöht.
Herbst 2012: Peter soll rückwirkend zwei kleine Beträge überweisen. Dies ist für Peter in Ordnung, jedoch möchte er aufgeklärt werden, warum zwei Beträge (rund 60€ zusammen) und nicht nur ein Betrag. Er Bittet um Info und wartet bevor er zahlt.
November 2012: Peter macht sich selbstständig und ist beruflich nicht zuhause. Er ist mit seinem "neuen" Zweitwagen (Firmenauto mit Fahrtenbuch" unterwegs. In dieser Zeit kommen von der Versicherung zwei Mahnungen, eine Kündigung sowie ein Einschreiben von der Zulassung dass keine Haftpflichtversicherung bestehe per Post. (Wichtige Info, der Einschreibe-Brief war ohne geleistete Unterschrift im Postkasten)
10. Dezember 2012: Peter kommt nach Hause und macht Post auf. Da das Kündigungsschreiben der Versicherung sowie das Einschreiben der Zulassung eine Frist von 2 Tagen enthällt bezahlt er sofort den offenen Betrag und ruft bei der Zulassung an dass alles bezahelt sei (wegen Bankverzögerung wohl um einen Tag nach der Frist).
15. Dezember 07:35 morgens: Polizei klingelt und informiert den frühstückenden Peter über die Stillegung des Fahrzeugs, ebenfalls soll er abends zur Wache kommen und sich zu der Anzeige "Fahren ohne Versicherungsschutz" äußern. Peter erfährt dass die Polizei den Auftrag am 08.12.12 von der Zulassung erhielt und dass erst am Tag der Stilllegung gegen 10:00 die Polizei benachrichtigt wurde die Stillegung nicht durchzuführen, zuspät.
Über die Feiertage wollte Peter abwarten was nun kommt, leider nix. Da Peter beruflich so verhindert ist hat er auch noch nichts unternommen. Der Schein ist noch bei der Zulassungsstelle und die Versicherung fordert nun den Betrag für 2013 obwohl das Auto seit Mitte Dezember stillgelegt ist. Steuer wurde erstattet aber kein Versicherungsbeitrag!!!.
15.01.2013: Verfahren wegen Fahren ohne Versicherung wurde aufgrund des Fahrtenbuches des Zweitwagens aufgehoben.
Laut dem Einschreiben vom 08.12.12 würden hohe kosten wegen der Stillegung kommen, da bis jetzt nichts gekommen ist schätzt Peter dass er seinen Fahrzeugschein wohl dann sozusagen Auslösen muss. Er kam eben noch nicht zur Zulassung und hat auch noch nicht telefoniert.
Nun Peters Fragen:
-Die Post hat ein Einschreiben ohne Unterschrift zugestellt, daher dachte die Zulassungstelle dass Peter über die bevorstehende Stillegung schon am 08.12.12 bescheit wusste, war nicht so!
-Die Polizei hat leider die Stornierung des Stilllegungs-Auftrages erst 2:30 Std nach Vollzug bekommen
-Die Versicherung fordert einen Jahresbeitrag 2013 für ein Fahrzeug, dass aufgrund Ihrer Inkompetenz stillgelegt ist.....???????
-Peter stehen doch einige Euros zu von der Versicherung da ja bis zum 31.12 bezahlt ist aber 15 Tage vorher still gelegt wurde!!
Was ist Peter zu empfehlen, alles brav Zahlen oder den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Grüße