Rechtsweg JA/Nein bei Peters nichtbezahlter Versicherung

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  • Peters Story beginnt im Sommer 2012, bitte daher etwas auf die Zeiten achten, da es sich hier um eine Frage der Fristen handelt.


    Sommer 2012: Peters Auto-Versicherung will den KM-Stand wissen um eventuell die angegebenen Jahresfahrleistungs-KM anzupassen. Peter gibt Auskunft und die Jahres-KM werden von 10000 auf 15000 erhöht.


    Herbst 2012: Peter soll rückwirkend zwei kleine Beträge überweisen. Dies ist für Peter in Ordnung, jedoch möchte er aufgeklärt werden, warum zwei Beträge (rund 60€ zusammen) und nicht nur ein Betrag. Er Bittet um Info und wartet bevor er zahlt.


    November 2012: Peter macht sich selbstständig und ist beruflich nicht zuhause. Er ist mit seinem "neuen" Zweitwagen (Firmenauto mit Fahrtenbuch" unterwegs. In dieser Zeit kommen von der Versicherung zwei Mahnungen, eine Kündigung sowie ein Einschreiben von der Zulassung dass keine Haftpflichtversicherung bestehe per Post. (Wichtige Info, der Einschreibe-Brief war ohne geleistete Unterschrift im Postkasten)


    10. Dezember 2012: Peter kommt nach Hause und macht Post auf. Da das Kündigungsschreiben der Versicherung sowie das Einschreiben der Zulassung eine Frist von 2 Tagen enthällt bezahlt er sofort den offenen Betrag und ruft bei der Zulassung an dass alles bezahelt sei (wegen Bankverzögerung wohl um einen Tag nach der Frist).


    15. Dezember 07:35 morgens: Polizei klingelt und informiert den frühstückenden Peter über die Stillegung des Fahrzeugs, ebenfalls soll er abends zur Wache kommen und sich zu der Anzeige "Fahren ohne Versicherungsschutz" äußern. Peter erfährt dass die Polizei den Auftrag am 08.12.12 von der Zulassung erhielt und dass erst am Tag der Stilllegung gegen 10:00 die Polizei benachrichtigt wurde die Stillegung nicht durchzuführen, zuspät.


    Über die Feiertage wollte Peter abwarten was nun kommt, leider nix. Da Peter beruflich so verhindert ist hat er auch noch nichts unternommen. Der Schein ist noch bei der Zulassungsstelle und die Versicherung fordert nun den Betrag für 2013 obwohl das Auto seit Mitte Dezember stillgelegt ist. Steuer wurde erstattet aber kein Versicherungsbeitrag!!!.


    15.01.2013: Verfahren wegen Fahren ohne Versicherung wurde aufgrund des Fahrtenbuches des Zweitwagens aufgehoben.


    Laut dem Einschreiben vom 08.12.12 würden hohe kosten wegen der Stillegung kommen, da bis jetzt nichts gekommen ist schätzt Peter dass er seinen Fahrzeugschein wohl dann sozusagen Auslösen muss. Er kam eben noch nicht zur Zulassung und hat auch noch nicht telefoniert.


    Nun Peters Fragen:
    -Die Post hat ein Einschreiben ohne Unterschrift zugestellt, daher dachte die Zulassungstelle dass Peter über die bevorstehende Stillegung schon am 08.12.12 bescheit wusste, war nicht so!


    -Die Polizei hat leider die Stornierung des Stilllegungs-Auftrages erst 2:30 Std nach Vollzug bekommen


    -Die Versicherung fordert einen Jahresbeitrag 2013 für ein Fahrzeug, dass aufgrund Ihrer Inkompetenz stillgelegt ist.....???????


    -Peter stehen doch einige Euros zu von der Versicherung da ja bis zum 31.12 bezahlt ist aber 15 Tage vorher still gelegt wurde!!


    Was ist Peter zu empfehlen, alles brav Zahlen oder den Rechtsschutz in Anspruch nehmen?


    Grüße

  • Das ist wieder einmal ein vollkommen typischer Fall, in dem ein Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und sich hinterher beschwert.


    1. Wenn Peter wissen will, warum zwei Beträge zu überweisen sind und es sich dabei um insgesamt 60 Euro handelt, dann soll er eben bei seiner Versicherung nachfragen. Das befreit ihn aber nicht von der Nachzahlungspflicht.


    2. Bei dem Einschreiben handelt es sich vermutlich um ein "Einwurfeinschreiben", bei dem der Zusteller die Zustellung vermerkt (sprich: Einwurf in den Briefkasten). Dann ist eine Unterschrift des Empfängers nicht erforderlich.


    3. Wenn ich für mehr als eine Woche aus dem Haus bin, kümmere ich mich darum, dass jemand meine Post aus dem Briefkasten holt und mich ggf. per Handy informiert, wenn der Absender etwas Dringendes vermuten läßt.


    4. Mit Zahlung des Betrages lebte die Versicherung wieder auf. Somit ist der Versicherungsbeitrag für 2013 zu entrichten, es sei denn, Peter will das Auto weiterhin stillgelegt lassen. Das Problem dürfte hierbei sein, dass die Versicherung die Polizei informierte, sich das aber eben mit der Stillegung überschnitt. Da die Zulassungsstelle die Versicherung meines Wissens nicht darüber informiert, dass die Stillegung erfolgt ist und auch die Polizei für eine solche Info an die Versicherung nicht zuständig ist, geht die Versicherung vermutlich davon aus, dass das Fahrzeug eben nicht stillgelegt ist und fordert daher folgerichtig den Betrag für 2013. Peter hat jetzt die Möglichkeit, entweder der Versicherung die Stillegungsbescheinigung vorzulegen oder aber das Auto wieder in Betrieb zu nehmen und zu zahlen.


    Fazit: Eigene Selberschuld.


    Die Anfrage, wie sich ein zu zahlender Betrag zusammensetzt, befreit zunächst einmal nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wenn die Versicherung dann eben mahnt und darauf keine Reaktion erfolgt, dann darf sich Peter über die Kündigung und Stillegung nicht wundern. Zahlt er danach zeitnah, und die Versicherung lebt wieder auf, dann muss er eben zusehen, dass er das Auto entweder wieder in Betrieb nimmt (die Kosten für die Stillegung kommen so oder so auf ihn zu), oder die Versicherung informiert.


    Die Inkompetenz lag hier nicht auf Seiten des Versicherers, sondern auf Peters Seite.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Peter sollte dagegen Klagen.


    Peter soll sich nicht scheuen dafür das höchste Gericht zu bemühen.


    Es kann doch nicht sein, das eine Versicherung ihre Kohle haben will.


    Peter ist ein vielbeschäftigter Mann, der besseres zu tun hat als Fristgerecht auf Mahnungen zu reagieren.


    Peters haben immer Recht!


    Gruß Klaus

  • Bärbel kann sich kaum vorstellen, dass eine Rechtschutzversicherung für so etwas eine Deckungszusage gibt.

    [STOHOONIGAN]

    Einmal editiert, zuletzt von Stoho ()

  • Zitat

    Original von Stoho
    Bärbel kann sich kaum vorstellen, dass eine Rechtschutzversicherung für so etwas eine Deckungszusage gibt.


    Detleph-Olaph auch nicht.


    Aber immer wieder lustig, wie falsch eine Rechtschutzversicherung falscch interpretiert wird.


    Peter ist in diesem Fall einfach - meine presönliche Meinung - ein Taugenichts.

  • Außerdem zieht es in Gerichtssälen immer so.


    Gruß


    Paul Perlachrr

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Und zu. =)

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge