Udo und der Unfall

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.428 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Peter wurde heute von seiner Familienangehörigen Ute angerufen ,dass deren Mann Udo das Auto verbrezelt hat.


    Udo stand wohl an der Ampel führ bei "gedachtem" Grün los, wich dann dem Gegenverkehr auf der Kreuzung aus, um dann an der gegenüberliegenden Ampel zu landen. Andere Verkehrsteilnehmer wurden nicht beeinträchtigt und auch Udo geht es gut.


    Mehrere Zeugen bestätigten der Polizei, dass Udo bei Rot losgefahren ist.


    Da Udo wie er nun ist schnell von dannen zog, hat dieser nicht die blauen Helfer nach den Folgen befragt und am Telefon wurde Peter schon gelöchert was sich am Wochenende noch verstärken wird.


    Peter hat nunmal im Bußgeldkatalog geschaut:


    Code
    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


    Das klingt ja schon umfassend. Kommt da nochwas dazu ??
    Irgendwie habe ich noch generelles verstoßen gegen §1 Stvo im Ohr ??


    Aber deswegen frage ich ... ähm Peter nach ;) ;)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Zitat

    Original von NoMercy
    Udo hat ja wohl noch eine Sachbeschädigung bei der Stadt mit Fahrerflucht begangen.


    Nö. Fahrerflucht lese ich da nicht raus. Wie ich es verstanden habe, ist Udo nach Aufnahme des Unfalls durch die Polizei zügig von dannen gefahren, ohne diese nach den möglichen strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Folgen zu fragen.


    Gegebenenfalls könnte ich mir vorstellen, dass Udo (der, wie wir alle von Herrn Ahlers, Stefanie und Opa Gehrke wissen, sowieso keinen Lappen mehr hat), noch ein Strafverfahren nach §315b StGB erwartet. Denn Udo ist nich "mal eben noch fix über die Ampel gehuscht", sondern stand ganz offensichtlich zunächst ordnungsgemäß vor der roten Ampel und ist fahrlässig aufgrund falscher Wahrnehmung dann an der offensichtlich schon länger rot leuchtenden Ampel losgefahren. Da die anderen Verkehrsteilnehmer damit nicht rechnen mussten und dies auch eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit sich brachte, könnte ich mir vorstellen, dass da Ermittlungen nach §315b StGB, insbesondere Absatz 1, Punkt 3 aufgenommen werden.


    Gleichzeitig könnte die Haftpflichtversicherung ggf. Regressansprüche wegen grober Fahrlässigkeit anmelden, wobei ich Letzteres aber doch für eher unwahrscheinlich halte.


    Künftig sollte Udo nur noch Peter fahren lassen, da dieser - wie wir alle aus diesem Forum wissen - schon soviel auf dem Kerbholz hat, dass es auf die paar weiteren Delikte nicht ankommt. :D

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    §315b StGB meint einen Eingriff von außen und keine verkehrsinternen Vorgänge. Anders wäre es, wenn Udo seinen Wagen zur Waffe pervertiert hätte.
    Ergo (-)


    §142 StGB (-), da er Angaben zu seiner Person gemacht hat.

  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von NoMercy
    Udo hat ja wohl noch eine Sachbeschädigung bei der Stadt mit Fahrerflucht begangen.


    Nö. Fahrerflucht lese ich da nicht raus. Wie ich es verstanden habe, ist Udo nach Aufnahme des Unfalls durch die Polizei zügig von dannen gefahren, ohne diese nach den möglichen strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Folgen zu fragen.


    :Bier:


    Genau so soll es passiert sein. Also keine Fahrerflucht.
    Nur bei Udos Gemütslage, die des öfteren auch Prinzipienreiterei vollführt, kommt es eben nicht gut, wenn man meint bei Grün gefahren zu sein, aber andere unabhängig eine rote Ampel bestätigen.


    Das ergibt den "alle sind gegen einen und ich habe doch Nichts gemacht" Konflikt.




    Zitat


    Gleichzeitig könnte die Haftpflichtversicherung ggf. Regressansprüche wegen grober Fahrlässigkeit anmelden, wobei ich Letzteres aber doch für eher unwahrscheinlich halte.


    Na ja das halte ich auch mal für unwahrscheilich. Da hat Peter schon schlimmere Sachen gesehen ;)


    Zitat


    Künftig sollte Udo nur noch Peter fahren lassen, da dieser - wie wir alle aus diesem Forum wissen - schon soviel auf dem Kerbholz hat, dass es auf die paar weiteren Delikte nicht ankommt. :D


    Ne ne ..
    Udo bleibt auf den Straßen der freien Hansestadt Hamburg aktiv. Also aufpassen Jungs ;)


    Aber ok ... also doch erstmal das Bussgeld für die rote Ampel mit Fahrverbot



    Danke

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Zitat

    Original von Kubek
    Die Stadtanwaltschaft? :D


    Zu spät Kubek .. zu spät :tongue: :tongue:



    Peter muss nu erstmal Ersatzteile besorgen um "mal schnell" ein ErsatzAuto idiotensicher zu machen.
    Blöde Familienbande ;)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()