Sprachbarriere als Beleidigung?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Moin


    RKP hat einen Opa, dieser ist gerne und viel unterwegs. Da er aber nur und ausschließlich platt spricht eher in Norddeutschland und den Niederlanden.
    Jetzt wollte er aber mal andere Fressen sehen und ist nach Bayern gefahren.


    Dort wurde er von der Polizei angehalten weil er wohl falsch gefahren ist da ein Schild überkopf hing. Im plattdeutschen Sprachgebrauch wird "überkopf" als "bumkopp" bezeichnet.
    RKP's Opa versuchte dem Polizisten zu erklären daß das Schild bumkopp hing und er deswegen einen Fehler gemacht hat. Da Opi aber auch nicht mehr so gut hört redet er bisweilen auch recht laut.


    Nun zur hypothetischen Frage:
    Der bayrische Polizist meint der Opa mault in an und weil er der Wort bumkopp nicht kennt reimt er sich einen "Dummkopf" daraus. Ergo, es würde eine Anzeige wegen Beleidigung folgen. Was könnte der Opa machen?


    MfG


    RKP

  • Variante A:


    Opa guckt mal im Keller nach, was noch an Restanten vom Russlandfeldzug übrig sind und nimmt die Sache dann selbst in die Hand.


    Variante B: (eher zu empfehlen)


    Opa beauftragt einen Anwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen. Idealerweise ist dieser Anwalt ein Freund der plattdeutschen Sprache und kennt die betreffende Terminologie. Unter Hinweis darauf, dass Opa noch nie in Bayern war und auch sonst selten die Region seiner Heimatsprache verläßt, insofern also immer wieder vergisst, dass andere seinen Dialekt nicht verstehen, könnte er versichern, er habe niemanden beleidigen wollen, wenn dies aber so aufgefasst worden sei, tue ihm das aufrichtig leid. Gleichzeitig kann er dezent darauf hinweisen, dass im umgekehrten Falle ein bajuwarischer Tourist in der Norddeutschen Tiefebene oder im Weserbergland in eine ähnlich böse Falle geraten könnte. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    LOL



    An sich ganz einfach.


    Opa kann in der Anhörung schildern, was da gelaufen ist. Von wegen Plattdütsch VS dieses komische Geschwafel aus dem Süden. :D
    Womöglich schon jetzt einen RA beauftragen... wobei die Sache klar sein dürfte - Polizist verstand A, Opa meinte B. Typische non liquet-Situation, imho.


    Ja, entweder es verläuft sich im Sande (was bei der Sache Sinn machen würde, [s.o.], ferner sollte der Staatsanwalt ein guter Mensch ohne Sollerfüllung sein) oder die StA haut 'nen Strafbefehl raus und das Gericht segnet es ab (Strafbefehle kommen raus, wenn die Geschichte aus Sicht der StA klar ist und auch der des Gerichts - ansonsten kommt halt gleich eine Hauptverhandlung, um den Scheiß zu klären).


    Sollte ein Strafbefehl mit einer gewissen Forderung als Strafe in den Briefkasten flattern, kann der Opa Einspruch einlegen. Dann ist Opa Hauptdarsteller in der Hauptverhandlung, darf sich wie ein Schauspieler bei Babsi Salesch fühlen, und kann sich gar ohne Anwalt streiten, ob die Bayern doom oder taub sind. :D :D


    Kurzum: abwarten was kommt. ;)


    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass so ein Kack - sollte er denn tatsächlich ins Leben gerufen werden - eh nach Einspruchseinlegung eingestellt wird.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge