Anhängelast vs Gesamtmasse Anhähnger

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.631 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Ich kapiers nicht :rolleyes:


    Ich habe Klasse 3 seit 1986 Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 7,5t
    Der Pathi darf 3000 kg anhängen, wiegt 2300 kg leer
    Trailer + Fahrzeug drauf = 2400 kg


    So, jetzt passt das vom Führerschein her, Zugfahrzeug darf die Last ziehen - jetzt wär' mir soweit alles klar, wenn ich nicht gelesen hätte, das die zulässige Gesamtmasse des Anhänger nicht höher der Leermasse des Zugfahrzeugs sein darf , hier 2300 Zugfahrzeug, Trailer zul. Gesamtmasse 3000 kg
    Demnach dürfte ich ja keinen Anhänger ankoppeln der eine höhere zul. Gesamtmasse als 2300 kg hat ( Leermasse Pathfinder ) ?(


    Hier sind doch sicher einige regelmässig mit Anhänger unterwegs und kennen sich aus , oder ?
    Bei mir ist das die Ausnahme und ich bin gerade etwas ratlos.


    Was darf ich nun ziehen ?



    Olli

    • Offizieller Beitrag

    Also bei deinem Führerschein, darfst du auch 3t Hänger ziehen ... kein Problem ...
    Das mit der Zulässigen Gesamtgewicht des Hängers und dem Leergewicht des Zugfahrzeuges gilt für alle "jungen" Leute , die nur Klasse B besitzen und schwerere Anhänger als 750kG ziehen möchten ...
    zum Beispiel hier stehts..
    http://www.fahrschule-gruler.de/fsklassen2013.html
    B ; BE ; und neuerdings B96..
    Solange in deinem Schein das BE angekreuzelt iss, haste keine Probleme :D
    MfG Patrick

  • Aha, der Hinweis, dass das nur für " die neuen Führerschein Erwerber " gültigkeithat, fehlt leider auf der Seite des Verleihers und hatte mich irretiert.
    Danke für den link :perfekt:


    B, BE, C,C1 sind scheinbar auch von der alten Klasse 3 überschrieben worden - hab da ehrlich gesagt noch nicht wirklich draufgesehen.


    Olli

    • Offizieller Beitrag

    Jap alles ziemlich verwirrend.....
    Da ich erst 22 bin , den BE (Hängerschein) extra gemacht habe und fast Täglich in der Arbeit mit VW Bus und Hänger unterwegs bin, setze ich mich halt notgedrungen mit dem Thema auseinander...
    jetzt hats im Betrieb noch nen LKW gegeben 7,5t... jetzt steht der C1 bzw C1E auch noch an .....
    wird allerdings warsch auf den CE rauslaufen, da der auch nicht mehr kostet.....


    MfG Patrick

    • Offizieller Beitrag

    Deine Kombination ist mit der Klasse 3 und der BE zu fahren.


    Die Leermasse Zugfahrzeug - ZGG Anhänger Berechnung galt nur für die Klasse B. Und diese ist seit dem 19.01.2013 Geschichte.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Deine Kombination ist mit der Klasse 3 und der BE zu fahren.


    Die Leermasse Zugfahrzeug - ZGG Anhänger Berechnung galt nur für die Klasse B. Und diese ist seit dem 19.01.2013 Geschichte.


    Die Berechnung spielt noch ne Rolle bei Tempo 100 mit dem Anhänger, da aber mit ZGM...

  • Zitat

    Original von Busfred
    Deine Kombination ist mit der Klasse 3 und der BE zu fahren.


    Die Leermasse Zugfahrzeug - ZGG Anhänger Berechnung galt nur für die Klasse B. Und diese ist seit dem 19.01.2013 Geschichte.


    Gilt das nun automatisch auch für die 'älteren' neuen Kartenführerscheine wo noch BE Pflicht war für bestimmte Gewichtskombinationen, oder nur für Inhaber von FS die nach dem 13.1. ausgestellt wurden (Neuantrag / Austausch)?

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    @ Ruhrgebeat


    Du meinst die 100 km/h Genehmigung für Anhänger?


    Da kenne ich mich nicht genau aus. Das kann sein. Aber hier gehts ja um den Führerschein.


    @ Friese


    Ich hätte gedacht das die Änderung nur für Neuführerscheine oder Umschreibungen gilt, aber es wird hier tatsächlich auf alle gültigen Fahrerlaubnisse 'erstreckt'!


    Genauso ists bei der Klasse A1, wo man jezt keine 80 km/h Begrenzung mehr fahren muß, wenn man unter 18 Jahre alt ist.

  • Zitat

    Original von Busfred
    @ Friese


    Ich hätte gedacht das die Änderung nur für Neuführerscheine oder Umschreibungen gilt, aber es wird hier tatsächlich auf alle gültigen Fahrerlaubnisse 'erstreckt'!


    Genauso ists bei der Klasse A1, wo man jezt keine 80 km/h Begrenzung mehr fahren muß, wenn man unter 18 Jahre alt ist.


    Niet mööööschlisch... 8o


    Man hat tatsächlich einmal etwas total unkompliziert und vor allem ohne Kosten (!) für den Bürger umgesetzt??


    Das ich das noch erleben darf...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Alte Klasse 3 = CE ( CE1>12000kg ) Sprich Zugfahrzeug bis 7,49 t + Anhänger bis 10,5 t = 17,99t Gesamtmasse. Die 12t und 18t Regelung gilt nur bei Gespannen, bei 7,5 t Solo ist bei Klasse 3 Ende. Bei Tandemachseranhänger muss der Achsabstand unter 100 cm liegen, um als 3 Achsgespann zu gelten. Geltend für Führerscheine mit Ausstellung ab Januar 1999. Zu beachten ist ist natürlich die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges sowie das Alter des Führerscheininhabers unter 50 Jahre oder drüber mit Gesundheitsnachweis.

    Einmal editiert, zuletzt von Primerageek ()

  • Zitat

    Original von Primerageek
    Alte Klasse 3 = CE ( CE1>12000kg ) Sprich Zugfahrzeug bis 7,49 t + Anhänger bis 10,5 t = 17,99t Gesamtmasse. Bie Tandemachseranhänger muss der Achsabstand unter 100 cm liegen. Zu beachten ist ist natürlich die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges sowie das Alter des Führerscheininhabers unter 50 Jahre oder drüber mit Gesundheitsnachweis.


    3er Umgeschrieben auf B darf man zudem bis zu einem ZGg von 12,5 t auch Anhänger mit mehr als einer Achse mit sich führen.
    Also z.B. sowas:


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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Jap, wobei dieser nur mit einer Kugelkopfkupplung versehen sein darf und nicht mehr als 3,5t Gesamtmasse haben darf.

  • Zitat

    Original von Primerageek
    Jap, wobei dieser nur mit einer Kugelkopfkupplung versehen sein darf und nicht mehr als 3,5t Gesamtmasse haben darf.


    Das war mir bislang nicht bekannt.


    Aber wieso heißt es dann 12,5 t?


    7,5 + 3,5 gibt ja nur 11 t :mmmm:

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Weil der Auflaufgebremst ist und da ist die maximale Höchstmasse 3,5t, da drüber muss der Anhänger mit einer Luftdruckbremse ausgestattet sein ;)

  • Das war jetzt lange Leitung. ;)


    Ja, diese Art (PKW) Anhänger wie auf dem Bild siind auf 3,5 t begrenzt wegen Auflaufbremse.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Soweit mir bekannt ist, darf der Achsabstand bei einer Tandemachse nicht über einem Meter sein, wenn man die alte Klasse 3 hat und der Anhänger über 3.500 kg Gesamtmasse haben darf.

  • Zitat

    Original von Primerageek
    Soweit mir bekannt ist, darf der Achsabstand bei einer Tandemachse nicht über einem Meter sein, wenn man die alte Klasse 3 hat und der Anhänger über 3.500 kg Gesamtmasse haben darf.


    Jein. Das gilt erst wieder ab 12,5 t bis zu den 17,xx t, denn darf man nur einen einachsigen Anhänger mitführen. #
    Dieser Schwachsinn liegt daran das die 17,xx t eine deutsche Regelung war, in anderen Ländern gibt es das nicht, da griff schon immer die 12,5 t Regelung, dafür mit mehr Achsen.


    Dadurch haben die Umschreiber von Klasse 3 ihre alten Rechte (17,xx t) behalten und zugleich auch die Euroversion mit den 12,5 t und mehr als einer Achse dazu bekommen.

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    Peter Melander Graf von Holzappel


  • Theoretisch könnte man oben abgebildeten Anhänger ja auch Druckluftgebremst bauen und auflasten auf z.B. 5 t, dann dürfte der noch immer hinter einem 7,5 t hängen, bei 5,5 t aber nicht mehr, da dann eine Achse zuviel (wenn wir die hinteren beiden als eine zählen)

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    Peter Melander Graf von Holzappel