P11 Leuchtweitenverstellung / Dauerlichtanlage

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.109 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von NissanRügen.

  • Zitat

    Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen. Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.


    Keine automatische Leuchtweitenregulierung --> kein TÜV / Erlöschen Betriebserlaubnis.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Starmaster
    Hansli

    Zitat

    weil der höhensensor im arsch ist.


    Dann besorgt mann sich einen neuen.


    Außerdem ,woher willst das der vom _e^2_ defekt ist.Vielleicht hat der andere Gründe.


    weil ich ahnung von nissan habe. :O



    Zitat

    Original von _e^2_


    Hallo,
    den Link habe ich schon gesehen.
    Aber da handelt es sich ja um BMW (mit entsprechenden Typennummern). Auch sind keine Bilder vorhanden, um sich eine Vorstellung zu machen.
    Müsste dazu erstmal rausbekommen, was ich für den P11 dort konkret benötige.
    Viele Grüße.


    das BMW teil passt ohne probleme.


    ausserdem ist es ein bruchteil des arbeitsaufwand im vergleich zum umbau auf manuelle verstelleung.


    Ein Ochse (althochdeutsch ohso) ist ein kastrierts männliches Rindvieh.


  • Zitat

    Original von Hansli


    ausserdem ist es ein bruchteil des arbeitsaufwand im vergleich zum umbau auf manuelle verstelleung.


    ...und zudem verboten ist.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Starmaster
    Hansli

    Zitat

    weil ich ahnung von nissan habe


    Dann hätteste du wissen müssen das es zu 99,9% das Gestänge ist,daß es das anfälligere Teil ist.
    Bei meinen Beiden WP11-144 ist es bisher immer, nur das Gestänge gewesen.Der Sensor ist kein Elektronikteil sondern nur ein popeliger Drehwiderstand.


    das war mir klar.


    da es die stange aber bei nissan nicht als ersatzteil zu kaufen gibt, sondern nur mit dem sensor, habe ich es so ausgedrückt.


    aber du bist schon ein schlauer kerl.......


    Ein Ochse (althochdeutsch ohso) ist ein kastrierts männliches Rindvieh.


  • Eventuell sollte man die Gelenke auch von Zeit zu Zeit mal mit wd 40 und danach mit Fett behandeln, die die Stangen dann ewig halten. 2x jährlich mach ich dies meist beim Reifenwechsel oder Ölwechsel mit, wenn die Gelenke drehend bleiben, gehts nicht kaputt.


    ansonsten ist wohl schon alles gesagt, der Umbau auf manuell ist a.) verboten und b.) total unnötig und zeitraubend.


    Der Tipp mit der BMW-Stange ist super, das Gestänge gibts bei vielen Automarken einzeln - bei Nissan natürlich nicht.

  • Ich kann nur abraten Xenonscheinwerfer auf manuele Vertellung umzubauen! Kenne zwar niemanden der es sorum umgebaut hat aber doch paar Leute die auf Xenon ihre Autos umgebaut haben, natürlich ohne automatische Leuchtweitenregelung, das war bei der Verkehrskontrolle nicht billig...
    Wenn es ne günstige möglichkeit gibt, so wie beschrieben, das ganze zu reparieren ist es sicherlich zu Empfehlen.
    Gruß Eugen.

  • Zitat

    Original von Phryso

    Zitat

    Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen. Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.


    Keine automatische Leuchtweitenregulierung --> kein TÜV / Erlöschen Betriebserlaubnis.


    So ist es.


    Nachzulesen hier in der betreffenden EU-Richtlinie


    http://www.bmvbs.de/cae/servle…inrich-tungen-kfz-pdf.pdf


    welche Ihren Niederschlag im §50, Absatz 10 der StVZO findet:



    Auf Deutsch: Bau die Karre um, die BE erlischt, somit auch der Versicherungsschutz - Folge: Teuer, wenn Du erwischt wirst, noch teurer, wenn Du einen Unfall verursachst (insbesondere durch Blenden des Gegenverkehrs), denn dann wir Deine Versicherung zwar zunächst haften, Dir aber mit - in der Regel bis zu 5.000€ gehenden - Regressforderungen kommen.


    Fazit: Lass es sein und repariere die automatische Leuchtweitenregulierung.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • §50 gilt aber auch nur oberhalb der 2000 Lumengrenze.


    Es gibt diverse Fahrzeuge mit Gasentladungslampen mit genau 2000 Lumen (z.B. der aktuelle Polo) die mit manueller Höhenverstellung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage ausgestattet sind.

  • Da der P11 aber eine automatische Leuchtweitenregulierung hat, kann man wohl davon ausgehen das die Lichtleistung über 2000 Lumen liegt.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Das LTE-Heft ist aber auch schon was älter :D


    War doch klar, das der §50 dafür nicht extra geändert wird, deshalb werden die Fahrzeuge über den §70 laufen.


    Ich muss das nächste mal schauen, ob da was in der ZB steht, wenn so ein Auto bei uns ist.


    Bei uns gibts aber irgendwo auch noch ne Liste mit entsprechenden Fahrzeugen...ist ja nix anderes als die ganzen Porsche und Roadster, die haben ja auch nie ne Scheinwerferhöhenverstellung, weder manuell noch automatisch.

  • Klar, da stimme ich Dir voll zu :D


    Es gibt aber TL-Anweisungen, die das Bemängeln bei diversen Fahrzeugen verbietet.


    Bei der HU gibts dann eh nur zwei Alternativen, wie auch bei den ganzen Proleten, die auf Xenon umbauen.


    Wenn man nett ist wirds EM mit nicht genehmigter Ausführung Scheinwerfer, und wenn nicht wirds ne fehlende automatische Leuchtweitenregulierung und ne fehlende Reinigungsanlage...


    Was mehr Aufwand für den Kunden ist, ist ja jedem klar.

  • Was aber an der Bauartgenehmigung für den Primera nichts ändert. Zumal die Lampen nicht gegen 35 Watt tauschbar sein sollen und die ganze Diskussion letzlich immer auf dem Stand bleibt - 10 Euro Kosten gegen unnötiges und sinnfreies Gebastel.