Peter und der flüchtende Unfallfahrer

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.554 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bo 999.

  • Tach auch...


    Diesmal nicht Peter...die arme Sau hat es so schon schwer genug..


    Max Musterland halt...


    Der max stellt sein Auto auf den Parkplatz...
    Am Ende seine Tages kehrt dieser zum Auto zurück..und sieht das jemand in sein Auto Gefahren ist..
    Nach einigen umschauen und teile aufsammeln bemerkt max eine ältere Dame, die sagt das das Auto eines großen Paketdienstes davor stand und geschaut hat.. Sie aber nicht direkt gesehen habe das er reingefahren ist..


    Freund und Helfer gerufen.. Angaben gemacht..nach erste Kontrolle bestätigt die Farbe am Auto und Kennzeichen die Aussage der Frau..


    Polizei kümmert sich..
    Akten Zeichen erhalten..


    Nun die frage.. Wie geht's weiter.. Max meldet seiner Versicherung den Schaden.. Und nur den ohne weiteres zu veranlassen um nicht hoch gestuft zu werden..


    Meldet sich dann die Polizei bei max oder gar das unternehmen


    Max hatte bisher noch nie den fall...

  • Max sollte zur Sicherheit den Schaden der Versicherung melden, bei der das gegnerische Fahrzeug versichert ist. Mit dem Halter des Fahrzeuges und dem Fahrer setzen sich dann schon die Polizei und die gegnerische Versicherung auseinander, hier muß Max in der Regel nicht aktiv werden. Auch die Versicherung von Max Auto muß informiert werden von Max.
    Zur Sicherheit am Anfang geschrieben, da eigentlich der Halter des gegnerischen Fahrzeuges dazu verpflichtet ist aber in diesem Fall vermutlich nicht identisch mit dem Fahrer ist der seinerseits noch nicht mal die Polizei informiert hatte.

  • Genau das ist das Problem... Max weiß ja nicht wie der Herr informiert ist.. Oder gar wer das überhaupt war.. Muss ja alles noch ermittelt werden..


    Max hat es der Polizei gemeldet und mit der Zeugin muss der erstmal auswendig macht werden..
    Max berichtet dennoch seiner Versicherung erstmal den Schaden mit dem Wunsch aber erstmal nicht für den Schaden zu Zahlen.. Da dies ja der Verursacher zahlen soll..


    MfG Martin

  • Das brauch Max aber alles nichts zu interessieren. Das gegnerische Fahrzeug steht fest, die Rechtslage ist klar und somit muß die gegnerische Versicherung zahlen.

  • Die Zeugin hat offensichtlich das kennzeichen abgelesen und die Polizei dahingehend erste überprüfungen durchgeführt, demnach ist das kennzeichen für einen Paketdienst ausgegeben, wie es die Zeugin anhand des Fahrzeuges auch festgestellt haben will. Auch die farbliche Übereinstimmung trifft zu.


    Diese Übereinstimmung macht einen Ablesefehlers des Kennzeichens recht unwahrscheinlich.


    Vorab sollte man mit der eigenen Versicherung klären, ob diese von sich aus mit der gegnerischen Versicherung ins Benehmen tritt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die eigene Versicherung für einen Vollkaskoschaden einspringen müsste.


    Ansonsten:


    Mit dem Kennzeichen und dem Aktenzeichen der Polizei kann man sich auch an den Zentralruf der Autoversicherer wenden und von dort die Versicherungsgesellschaft des Unfallflüchtigen/-gegners erfragen.


    Dieser Versicherungsgesellschaft teilt man seine Schadensersatzforderung mit. Diese wird sich dann mit der Polizei in Verbindung setzen und prüfen, ob die Forderung berechtigt sein könnte und fordert hierfür die Unfallakte zur Einsicht an. Sie wird auch ihren Versicherungsnehmer (Paketdienst) auffordern, eine Schadensmeldung zu machen.


    Sollte wider Erwarten doch ein Ablesefehler des Kennzeichens vorliegen, ist es dennoch für die Polizei Routine, das richtige zu ermitteln.


    Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Polizei ihren Ermittlungsschwerpunkt auf den Fahrer des flüchtigen Fahrzeuges legt (wegen Bestrafung) und die Schadensregulierung hierbei nur untergeordnet ist. Deshalb ist es sinnvoll, hierfür selbst tätig zu werden.


    Man kann auch bei der Polizei anrufen und wird i.d.R. auch Verständnis erhalten und Auskunft bekommen, wie der Stand der Ermittlungen ist, insbesondere ob der Verursacher fest steht. Dies erleichtert das Gespräch mit der gegnerischen Versicherung.

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