Fahrzeugwechsel , 2 Autos kurzfristig Parallel versichern ?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 4.065 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von knoppi.

  • Hi , ich hab vor zum ersten mal mein Auto zu wechseln. Und habe Versicherungstechnisch ein paar fragen dazu.
    (meine Versicherung ist die AdmiralDirekt)


    1.) Ich möchte gerne zuerst einen neuen Gebrauchtwagen kaufen und danach in den nächsten 2-3 Wochen meinen alten Micra verkaufen oder verschrotten lassen. Gibt es bei der Versicherung dafür sowas wie eine Übergangszeit ? Da ich den alten auf keinem Privatgrundstück abstellen kann , scheidet eine vorherige Abmeldung wohl aus.


    2.) Traumwagen in Aussicht , der kostet aber fast mein ganzes gespartes.
    Verrechnen Versicherungen den alten berreits vorgezahlten Beitrag , für das neue Auto ? Oder muss ich damit rechnen das 1 Woche später 600€ von meinem konto abgebucht werden und ich plötzlich in der Klemme sitze , weil ich nicht mehr flüssig bin ? (wer weiß wann ich dann den Betrag von meinem jetzigen Wagen wieder zurück bekomme )

  • Ich glaub das machst du am besten mit deiner Versicherung aus.

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • Okay , wieso kann ich wird mein Text jetzt nicht richtig angezeigt ?
    sorry für den Doppelpost ,aber im beitrag oben wird nicht alles angezeigt und ein Editieren funktioniert auch nicht ?(


    Also hier nochmal :


    Zitat

    Bevor ich da total amateurhaft anrufe , möchte ich etwas vorbereitet sein. Ein Erfahrungsbericht mit ein paar möglichkeiten wäre jetzt ganz nett gewesen... das ich das mit meiner Versicherung ausmachen muss... ist mir auch klar. :rolleyes:


    Edit: alles klar, man sollte seine rechtschreibung nicht auf Duden.de kontrollieren und dann dort das Wort einfach rauskopieren

  • Amateurhaft anrufen ??? Also deutsch reden solltest du hinbekommen :)


    Ansonsten kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass die Versicherung den gezahlten Betrag erst zum Verrechnen freigibt, wenn das Auto verschrottet oder verkauft ist oder nach einer längeren Frist.


    Nach dem Abmelden darfst du abgemeldet noch nach Hause fahren und für die Strecke haftet die Versicherung immernoch.


    Wir hatten nämlich den Fall, dass ein Familienmitglied ihr Auto kaputt fuhr, aber zwischen Verschrottung und Abmeldung waren jetzt imho 6 Wochen.


    Direkt nach der Schadensanzeige und Abmeldung kam ein freundlkicher Brief, indem alles nochmal bestätigt wurde und dass die Versicherung den restlichen Jahresbeitrag 2013 erst nach Abmelde / Verkaufsbescheinigung oder Verbleibebescheinigung + Frist auszahlt.


    Also gehe davon aus, dass du beim Anmelden und den kommenden 3 Wochen eine Rechnung von der Versicherung bekommst und diese auch bezahlt werden muss.


    Aber wieso stellst du dann zB nicht auf monatliche Zahlweise um. Klar kostet das Aufpreis, aber so kannst du deine "schwierigen Monate" erstmal abwarten, um dann später wieder auf halb oder ganzjährige Zahlung umzustellen.


    Das ist einfacher, weil sowas direkt in den Verträgen vorgesehen ist, gegenüber irgendwelchen Verrechnungsplänen, die man zwar mit seiner Versicherungsdame vor Ort abmachen kann, aber im Endeffekt nirgends schriftlich bestätigt bekommt.


    So bleibt man dann " wenn es dumm läuft" auf Mahngebühren sitzen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Danke dir ! Super Idee !Soweit hab ich gar nicht gedacht ! Die Lösung kann so einfach sein :D



    :duden:
    erst hab ich Amatuerhaft geschrieben und dann festgestellt , das irgendwo ein Fehler sein muss , aber der wollte mir ohne Hilfe einfach nicht auffallen