Wie komme ich mit abgelaufenen TÜV zur HU

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.686 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von amddragon.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    folgender Fall:


    Peter hat ein Auto das angemeldet und versichert ist. Seine HU hat er um 9Monate überzogen. Nun will er die HU durchführen. Weiß aber nicht wie er am besten zum Prüfer kommt.


    Problem 1:
    Wird er von den :polizei: angehalten drohen 90€ und 2 Punkte.


    Problem 2:
    Er bekommt kein Kurzkennzeichen ohne sich strafbar zu machen, da er das Auto doppelt versichert(darf er nicht)



    Peter würde am liebsten auf eigener Achse zum TÜV fahren, ohne Hänger o.ä. aber mit maximaler Sicherheit sich nicht in irgendwelcher Form strafbar zu machen.



    Danke schonmal für Tipps und § + Artikel wo etwas schwarz auf weiß steht.

  • Peter macht nen Online Termin beim Tüv und druckt sich die Terminbestätigung aus. Halten einen die Cops an, dann zeigt man den Zettel und vor und sagt man war lange im Ausland oder so nen kram macht auf Lieb und Nett und Hoff. 2 Punkte und Strafe gibt es im Übrigen auch wenn die Karre zuhause rumsteht ;)

  • Wie weit ist denn der Weg zum TÜV? Gibt es möglicherweise eine andere / nähere Prüfstelle?

  • Peter hat sein Fahrzeug aber geschickt versteck zwischen lauter Nissan-Gold und hat somit "zu Hause" keine Probleme mit der :polizei:


    Und wenn er den Wagen zuhause in 40 Meter tiefe verbuttelt wird er irgendwann Post von der Zulassungsstelle bekomme. Je nach Amt prüfen die das nämlich mal so zwischen durch aber spätestens wenn er es abmeldet gibt es einige Wochen später post.

    • Offizieller Beitrag

    Post glaub ich nicht..


    Nen Bekannter hatte seinen Trabant 6Jahre angemeldet und versichert in der Garage stehen.. mit HU abgelaufen.. :D


    Peter wird es einfach wagen.. zur Not halt diskutieren und sich als ehrenwerter Bürger ausgeben..

  • Das wird nach Bundesland verschieden sein ... sonst hätte er wohl schon Post.


    Außerdem warum sollte es stören, wenn das Fahrzeug außerhalb des Verkehrsraum ohne HU steht, es gefährdet ja keinen.


    Wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, dann kann es jeder Zeit in Verkehr gebracht werden. Die gesetzliche Definition davon hat wenig mir der des gesunden Menschenverstandes zu tun.


    Ich hab damals einen Wagen abgemeldet der 8 Monate über dem Tüv war und seit 10 Monaten zu dem Zeitpunkt zerflext und ohne Motor war. Dem Amt wars egal.


    Kurz gesagt: Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist muss es TÜV haben egal wo es steht.


    Noch ein Beispiel: Mein Vermieter hat in Spanien 2 Autos am Haus stehen die A Klasse hat den TÜV 2002 abglaufen, der Suzuki 1998.. Beide sind in Deutschland angemeldet gemeldet hat sich das Amt bisher nicht wird es aber ganz sicher bei der Abmeldung.
    Den Spass durfte er auch schon mitmachen, daher hat er das letzte mal ein AUto nach DE gebracht es dort getüvt und ist direkt vom Tüver zum Schrott um es Pressen zu lassen, weil das immer noch billiger war als beim Abmelden die Strafe zu zahlen.

  • Post glaub ich nicht..


    Nen Bekannter hatte seinen Trabant 6Jahre angemeldet und versichert in der Garage stehen.. mit HU abgelaufen.. :D


    Peter wird es einfach wagen.. zur Not halt diskutieren und sich als ehrenwerter Bürger ausgeben..


    Du darfst sogar ein abgemeldetes Auto mit den alten Kennzeichen(das ist die Grundlage) zum Tüv und anmeldung fahren. Aber nur auf direktem wege und zur nächstgelegenen Stelle und auf direktem Wege ohne umwege.


  • Hinzu kommt aber folgendes:
    1) Es muss das Entwertete Kennzeichen am PKW sein und die Prüfstelle muss im Kreis auf den das Kennzeichen ausgestellt ist liegen.
    2) Es muss eine Versicherungsbestätigung vorliegen (Früher war das die sog. Doppelkarte)
    Einfach so da hin fahren ist nicht

    • Offizieller Beitrag

    Ja aber das Auto ist angemeldet.. da liegt mein Problem.. überall in den Paragraphen steht nur abgemeldet.. Siegel entwertet etc..

  • Wie gesagt:
    Du gehst auf Nummer sicher und machst das mit dem Trailer.


    Oder aber du legst dir die Terminbestätigung ins Auto und fährst einfach hin.


    Wenn du dich nicht grad wie ein Prodagonist im RTL Nachmittagsprogramm aufführst wird kein Polizist der Welt dir da eine Strafe ausstellen.

  • -Peter hätte vor 9 Monaten zum Tüv fahren sollen
    -Peter kann das Auto auch so zum Tüv fahren und sich der Gefahr stellen
    -Peter kann das Auto auch zum Tüv fahren lassen, wenn er jemanden findet der mehr Eier hat :D
    -Peter kann auch schwarz Tüv machen, so muss das Auto garnicht bewegt werden
    -wenn Peter Mitglied beim ADAC ist, präpariert er sein Auto so das es nicht fährt und gibt vor eine Panne zu haben. Der ADAC soll ihn zur "nächsten" Werkstatt schleppen

    • Offizieller Beitrag

    Peter hat Eier aber vor 9 Monaten hatte das Auto noch keinen Motor.. das wäre bei der AU aufgefallen ;)
    Und Peter is nicht im ADAC.. er denkt Nissanfahrer der Blütezeit brauchen sowas nicht..



    @Straßenverkehrsamt
    Ja hab angerufen... die gaben mir den Tip gelbe Nummern zu holen.. als ich meinte das das ja nicht möglich ist weil das Auto ja versichert und angemeldet ist waren sie am Ende mit ihrem Latein.. keine Antwort außer immer wieder gelbe Nummern und das man doch bei ner anderen Versicherung anfragen soll (Auffforderung zur Begehung einer Straftat oder wie nennt man das)
    Aber das sowas kommt war mir vorher klar.. die schaffen es ja nicht mal Daten von nem Gutachten richtig abzutippen.

    • Offizieller Beitrag

    Peter soll einfach mit dem Wägelchen auf dem direkten Weg zum Tüv, am besten zur Hauptverkehrszeit, fahren und das Minimalrisiko riskieren.
    Paul sagt, dass der Wagen nun tüvig ist (stand jedenfalls vorhin gut da) und es Zeit für den Endgegener ist.

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal kostet das 40 € und einen Punkt.


    Zweitens steht deine Chance extrem gut das du dort hinkommst ohne die Polizei zu sehen.
    Oder ist die Streifendichte bei euch tatsächlich so hoch?
    Morgens zwischen halb 7 und halb 8 ist Wachablösung. ;o)


    Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    329610
    Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage
    VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
    Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
    8 Monate überschritten.


    B-2 40,00 § 29 [lexicon]ABS[/lexicon]. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat

    • Offizieller Beitrag

    Also 1 P.