Angeblich Verkehrsunfall gemacht???

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  • Hallo,


    habe vor paar Tagen einen Brief von der Polizei bekommen.


    Sehr geehrte Herr ....


    Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben:


    (1) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB) | Versuch nein


    (2) Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO) | Versuch nein


    Tatzeit 7:30 - 8:30


    Tatort ein besimmter Parkplatz einer Firma. Wo ich aber nie parke bzw. diesen Parkplatz kenne ich gar nicht !!!


    Ich soll nun innerhalb 2 Wochen schriftlich antworten. Aber ich weiß doch das ich dort nicht parke. Und ich habe auch kein Auto mit meinem PKW beschädigt und das ist 100 %


    Was soll ich denen schreiben???


    Grüße !!!

  • Schreibst denen was du uns hier mitteilst
    "
    1) hab zu 100% kein auto beschädigt
    2) ich kenne diesen parkplatz nicht einmal
    3) ich habe dort nie geparkt, weil ich diesen parkplatz nicht einmal kenne


    muss sich sicherlich um eine verwechslung handeln
    "

  • ich würde es erst versuchen ohne anwalt zu klären, würde evtl die sache komplezierter machen als es ist
    immerhin muss der gegener den vorwurf einer schuld nachweisen !!


    erst wenn die sache sich zuspitz würde ich einen anwalt hinzuschalten

  • Ich war mal in nen ähnlichen Fall verwickelt. Hab ich ohne Anwalt hinbekomm. Ham sich mein Wagen angesehen, gemessen und damit konnte ichs nich gewesen sein wenn's aber drauf hinaus läuft das es Zeugen geben soll würde ich n Anwalt nehmen. Verkehrsrechtsschutz hilft da sehr

  • Was meint denn die Polizei mit


    den 2 Vorwürfen und dahinter Versuch -> NEIN ???


    Was soll der Quatsch?

  • drei Optionen:


    entweder es ist ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB)


    oder es ist der Versuch des unerlaubten Entfernens vom Unfallort


    oder es wurde sich nicht vom Unfallort entfernt (nein)


    nochmal: genau wegen solcher Unklarheiten zu einem Fachmann, jetzt schon laufen Fristen, wenn man antwortet wieder andere Fristen.


  • wenn man recht bekommt kostet es eine garnichts.nehmen wir das hier mal an.


    ausserdem gibt es noch eine rechtsschutzversicherung.die sollte man gerade für solche fälle immer haben.kosten nicht viel (max 10-15€ pro monat) aber hilft viel.

  • Ich würde es trotzdem einem RA übergeben. Ich habe so viel Mist schon erlebt den mir nur der RA klären konnte.


    Weil bei uns in Ö bist du fast immer in der Beweisnot!!! X(

    Meine Rechtschreibfehler, Satzfehler e.t.c könnt Ihr bei mir um 1,20€ per Stück kaufen.

  • Versuch: NEIN


    Das meint, dass es nicht beim "Versuch" alleine geblieben ist, sondern der Veruracher tatsächlich getürmt ist, was dann wohl im Falle einer Verurteilung keine "mildernden Umstände" zulässt...




    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

    • Offizieller Beitrag

    Ist dieser Thread ernst gemeint?


    Macht auf mich schon den Eindruck.


    Ca 150 Jahre her, bekam mein Vati irrtümlich ein Bußgeldschreiben, aber mit ganz anderem Auto+Kennzeichen und und zu einem Zeitpunkt, an dem er das definitiv nicht gewesen sein konnte.
    Hat er dann einfach ignoriert und weggeschmissen, später musste er zwar nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen, bekam aber trotzdem Bußgeld, weil er den Irrtum nicht
    zurückgemeldet hat.
    Ich weiss, ist nicht genau die gleiche Situation, soll aber heißen, das man sich da gleich richtig drum kümmern muss, d.h. mit Anwalt.
    Selbst wenn der 100€ kostet ( billig, meiner kostet 190 ), Unfallflucht gibt 4 Punkte und Fahrverbot und kostet 600 oder 800.


    Grüße
    O.

    • Offizieller Beitrag

    Na gib mir mal Deine Adresse oggi dann bekommste von mir jede Woche eine anonyme Anzeige wegen angeblicher Fahrerflucht die Du dann per Anwalt regeln musst *g*


    Sich er ist man mit Anwalt immer auf der sicheren Seite, nur wenn man keine Rechtsschutz hat oder 150 EUR SB hat dann wirst Du Dich da dumm und dämlich zahlen ;)
    Antworten würde ich aber auf jeden Fall antworten das Du es nicht warst und mir auch mal überlegen wo Du zur Zeit gewesen bist, evtl Zeugen vorhanden ?

    • Offizieller Beitrag

    Na gib mir mal Deine Adresse oggi dann bekommste von mir jede Woche eine anonyme Anzeige wegen angeblicher Fahrerflucht die Du dann per Anwalt regeln musst *g*


    Nee nee nee, hab schon genuch Ärger am Hals bzw den Füßen, kann ich nicht auch noch gebrauchen, da bin ich dann lieber unhöflich und sach: kriegste abba nich


    Trotzdem schöne
    Grüße
    O.

  • Ich habe gehört die Leute in blauen Uniformen sind der deutschen Sprache mächtig und sitzen in Gebäuden die sogar ausgeschildert sind.


    Ich würde vorbeifahren und die netten Männer und Frauen besuchen, wenn man eh in der Nähe einkauft und sie mal ermitteln lassen.


    Anwalt und Akteneinsicht ist doch nicht nötig wenn man weiß, dass man nix angestellt hat und das Auto keine Beschädigungen hat.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Erst mal einspruch gegen erheben.
    Steht denn Fzg und Kennzeichen Drin?
    Hast Zeugen für die Tatzeit?


    Hab schon mal ne Anzeige bekommen wegen unnötigen hin und herfahren.
    Stand drin sehr geehrter Herr... sie sind mit ihren blauen Ford Kennzeichen...(war meins) mehrfach unnötig hin und hergefahren.


    Ich habe dann zurück geschrieben das mein blauer Ford ,ein schwarzer Nissan ist und ich zum angegeben Zeitpunkt unter Berücktsichtigung der Geschwindigkeitreglen niemals am angegeben Ort zu dem Zeitpunkt sein konnte,da ich in einem anderen Ort war.


    Anzeige wurde zurückgenommen.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Seit gegrüßt...




    Ich selbst hatte mal ein Schreiben vom Polizeipräsidenten, wo mir ein parken in zweiter reihe vorgeworfen wurde.


    Tatfahrzeug: ein BMW mit meinen Kennzeichen.


    Ich legte einspruch ein mit der angabe das es sich bei meinen Fahrzeug um einen Nissan handelt, der zum Zeitpunkt des vergehens nicht mal in der nähe des Ortes war. Das wäre mit einem Fahrtenbuch das meine Frau für die Arbeitswege führt belegbar gewesen. Kurz danach bekam ich ein Schreiben das, dass verfahren gegen mich eingestellt wurde.


    Ähnlicher fall: Kumpel wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angeschrieben. Im Schreiben stand Skoda. Er Fährt Opel Astra. Verfahren eingestellt. Vermutlich wegen Formfehler.


    Mein Chef: Dicker Benz. Vorwurf Unfall mit Fahrerflucht. Eine frau gab sein Kennzeichen an und das es ein Schwarzer Mercedes war.


    Dort kam es sogar zu einer Gerichtsverhandlung. Er war zur Tatzeit ebenfalls nicht in der Stadt sondern bei Verwandten an der Küste. Vor Gericht beteuerte die Dame es wäre ein Schwarzes Mercedes Coupe gewesen. In der Pause wurde das Fahrzeug in Flensburg überprüft. Mit dem Ergebnis das es sich bei Chef´s Karre um einen vier Türer handelt. Ergebnis: Verfahren eingestellt.




    Ich würde erstmal Einspruch einlegen. Es plausibel erklären und abwarten. Am besten gleich Zeugen benennen die zur Tatzeit bei Dir waren. Zum Beispiel Kollegen,usw... und angeben das dies durch belege, Parktickets oder Ähnliches nachweisbar ist.


    Von Vorteil ist es wenn Du diese Belege dann auch hast. Falls es zur Verhandlung kommt solltest Du dann was in der Hand haben.




    Das schlimmste wäre nicht zu Reagieren oder Widersprüchliche angaben zu machen.

  • Ruhe bewahren, mit Schreiben und Fahrzeug zur "Polizeistation ihres Vertrauens fahren" und dort dann erstmal Hilfe holen zur Einleitung eines Einspruches. Falls dort keine Hilfe erfahren wird sofort zum Anwalt.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist ein Einspruch?


    Gib an was gewesen ist und das du es nicht sein kanns, weil....


    Dann wirst du sehen. Auf dem Schreiben findest du Namen des bearbeitenden Beamten, Dienststelle und Telefonnummern, Fax, Mail usw.


    Und nun los gehts.


    Blöd wäre gar nichts zu machen!


    Du bist Beschuldigter!