Peter möchte das Auto seines dahingeschiedenen Opas übernehmen

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Bei uns auch nicht und wenn würde ich sagen die ist nicht bekannt.


    ...


    Das würde die hier in NRW nen Scheiß interessieren ;)
    Ich hab dann auch einfach irgendeine genommen.

  • Die Zulassungsstelle interessiert der Kaufvertrag nicht,wozu auch.Ausser wenn die Fahrgestellnr. sich als gestohlen rausstellt.Da nützt aber auch der Kaufvertrag nichts.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






    • Offizieller Beitrag

    Also Berlin hat das mal anders gesehen, da gab es mal das Fahrzeug-Ident wenn man ein Auto von außerhalb erworben hat

  • Na ja zur Not durchstreichen und neueintragen.


    Außerdem steht Vorausfüllen mit der Beschriftung im Widerspruch:
    http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170055.htm


    Zitat

    Dieser Schein gilt nur, wenn die umstehende Beschreibung vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist


    Oh man Deuthschland und seine Zulassungsstellen.
    Ich hatte mich ja beim letzen Autokauf bei der Zulassungsstelle beschwert, dass man die [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon] nur noch am gemeldeten Wohnort holen kann.


    Darauf erklärte mir die Mitarbeiterin , dass dies zum Schutze der [lexicon]Kurzzeitkennzeichen[/lexicon] sei , da es Pappenheimer gibt die die Kennzeichen benutzen,
    um Bullis für 5 Tage zum Schrottsammeln nutzen und dann zum Verwerter fahren.


    So kenne jede Zulassungsstelle seine Pappenheimer und könne reagieren.


    Auf den Einwand, dass man sich heutzutage ohne Mietvertrag überall "anmelden" kann und so seine Zulassungsstelle wechselt, kam keine Antwort.


    Manchmal denkt man, man wohnt in Schildburg mit lauter Schildbürgern.

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