Holla war doch ein Fehlkauf bzw ein Blender

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.845 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • sooo :D
    ich hätte eine frage vlt können sie mir da referenzen zeigen von ähnlichen fällen
    oder habt erfahrung =)


    kurz beschrieben:
    auto gekauft
    verkäufer sagte zahnriemen wurde gemacht vor xtkm
    so jetzt nach dem kauf keine 300km gefahren
    auto bleibt liegen, in der werkstatt werden mängeln festgestellt und
    das der zahnriemen total alt porös und kaputt ist und das dieser noch nie getauscht wurde
    .. klarerfall von mutwilliger täuschung bzw vertuschung von mängeln ?


    eine rückabwicklung will er nicht, meine sms mit dem inhalt
    2tage gedenkzeit und das ich ansonsten rechtliche schritte einleiten werde, will er anzeigen bei der polizei als erpressung .. ist sowas möglich ?


    es besteht der verdacht nachdem ich seine nummer gegoogelt habe das er illegal schwarz handelt mit autos.. mobile mag keine auskünfte geben nur die polizei habe recht nach einer anzeige dies zu checken


    wie kann ich vorgehen und wie sind die chancen , beim kauf wer ein freund dabei und ein freund von ihm den ich nicht kannte


    grüße


    die sms die erpresserisch ist ^^
    "gebe ihnen 2 Tage Zeit für ihre Entscheidung.. nach Ablauf dieser Frist werden strafrechtlich konsequente gezogen für die falschen Angaben beim privaten autoverkauf .. Sie können diese als eine schriftliche Mahnung ansehen und sich Schon mal mit einem Anwalt beraten oder anderweitig Informationen besorgen, falls sie sich dennoch nicht auf die Rückabwicklung bestehen nach Ablauf der Frist .. grüße"



  • Sagen kann der viel, sogar lügen, "dass sich die Balken biegen"... Ohne belastbare Zeugen ist nix zu holen.
    Wichtig für dich ist, was im schriftlichen Kaufvertrag zugesichert wurde.


    Alles andere ist unter Privatleuten "gekauft wie gesehen und probegefahren" - also eigenes Risiko.



    feti



    PS.
    Wenn die SMS tatsächlich im Originaltext wiedergeben ist...
    Ich habe sie dreimal lesen müssen, damit ich sie halbwegs kapiert habe. Eine SMS ist natürlich keine schriftliche Mahnung

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

    Einmal editiert, zuletzt von feti ()

  • gibt ja einen zeugen den man kennt und einen weiteren den mein zeuge kennt
    also insgesammt steht die situation 3 gegen 1


    im kaufvertrag steht nix außer personalien, was für auto und kaufsumme .. aber er kann doch net mündlich einfach lügen, ist doch klar das man nicht alles festhalten kann schriftlich ?
    und ich denke zahnriemen lässt sich schlecht bei einer einfachen besichtigung überpürfen und man verlässt sich auf die aussagen des käufers und wen sich dan rausstellt das der gelogen hat ist er doch haftbar ?


    er fuhr den wagen immerhin über die letzten jahre


    die sms hab ich ihm geschrieben nachdem dieser immer wieder aufgelegt hat und nicht zuende hören wollte was ich zusagen hatte ^^
    total murks alles

  • gibt ja einen zeugen den man kennt und einen weiteren den mein zeuge kennt
    also insgesammt steht die situation 3 gegen 1

    im kaufvertrag steht nix außer personalien, was für auto und kaufsumme
    .. aber er kann doch net mündlich einfach lügen, ist doch klar das man nicht alles festhalten kann schriftlich ?
    und ich denke zahnriemen lässt sich schlecht bei einer einfachen besichtigung überpürfen und man verlässt sich auf die aussagen des käufers und wen sich dan rausstellt das der gelogen hat ist er doch haftbar ?


    er fuhr den wagen immerhin über die letzten jahre



    Das mit den Zeugen und ihren persönlichen Verhältnissen untereinander bewerte ich jetzt mal nicht weiter...


    Und ja, er kann lügen, dass sich die Balken biegen - nicht umsonst haben seit jeher Viehhändler (Autoverkäufer sind die "Rosstäuscher" der modernen Zeiten) einen schlechten Ruf!
    Und ja, man muss alles was wichtig ist, schriftlich festhalten. Hat der Verkäufer was dagegen, muss man ihn mit seinem Wagen stehen lassen.
    Und Zahnriemen lassen sich oftmals extrem leicht prüfen, da außerhalb des Motor unter einer im Regelfall leicht zu öffnenden Abdeckung.


    Ich bin mal gespannt, wie das hier weitergeht, da ich auch schon mal einen Wagen an Privat verkauft habe - mit ADAC-Kaufvertrag "gekauft wie gesehen", d.h. alles andere habe ich durchgestrichen. Da hätte ich mich schon sehr gewundert, wenn der sich hinterher beschwert hätte.


    Gehe doch mal selbst zu einem Anwalt, und lasse dich beraten. Wenn du in einem Automobilclub bist, ist die Erstberatung oft sogar kostenlos - danach bist du schlauer.



    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    meine sms mit dem inhalt
    2tage gedenkzeit und das ich ansonsten rechtliche schritte einleiten werde, will er anzeigen bei der polizei als erpressung .. ist sowas möglich ?

    Sicher kann er das anzeigen nur wird es ihm nichts bringen da Du ihn ja nur privat informiert hast das Du rechtliche Schritte einleiten möchtest und das ist Dein gutes Recht.


    Gekauft wie gesehen, naja das ist schon lange vorbei vor allen wenn man grobe Mängel verheimlicht, allerdings sollte man sich so etwas auch immer im Kaufvertrag notieren lassen dann ist es einfacher es zu beweisen.


    Ich würde auf jeden Fall sofort einen Anwalt aufsuchen, nicht lang diskutieren, es wird nichts bringen und mit ihm alles weitere bereden. Ich hoffe mal das Du einen Rechtsschutzversicherung hast. Und wenn er das unter der Hand gewerblich macht dann sollte der Verkauf evtl auch als Händlerverkauf angesehen werden können.


    Eine bessere Anlaufstelle wäre diese Seite:
    http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=48


    dort wird es aber genau so wenig geduldet das man mit "ich" fragt denn eine Rechtsberatung ist nicht so ohne weiteres im Internet erlaubt, hier unterhalten wir uns nur als Laien, dort hängen aber Anwälte rum.


    Wie gesagt nimm Dir wenn Du eine Rechtsschutz hast den Anwalt, ansonsten musst Du es abwägen, weiß ja auch nicht wie teuer das Auto war.

  • das wir zum anwalt gehen und anzeige bei der polizei erstatten ist klar
    nur wäre für mich doch interessant ob andere ein ähnliches problem hatten und wie es bei denen verlief =)
    die gesetzliche lage scheint da echt nicht wirklich klar zu sein :/


    aber danke schonmal für die ausführlichen antworten
    kann einen beruhigen muss aber nicht :D

  • wagen steht in der werke da wurde jetzt nix gemacht und wird nix gemacht


    soo grad mal mit einem juristen mich mal drüber unterhalten .. das was er abgezogen hat ist arglistige täuschung nach § 123 BGB auf zivilrechtlichem weg kann man
    kaufpreis zurückfordern + schadenersatzansprüche für die ummeldung + werkstatt und alles .. sei kein problem


    strafrechtlich wird er dan verfolgt über die staatsanwaltschaft, wenn er sich als privat ausgibt aber gewinnbringende, wie gewebebetreibende absichten hat und dem entsprechend handelt, sind dabei über die portale über seine rufnummer weitere inserate ausfindig zu machen .. auch wen er nur als makler handelt wäre es ab einer bestimmten anzhl strafbar


    so die sicht eines anwalts, recht haben und recht bekommen sei zwar völlig was anderes aber durch die 2 zeugen und dem abschleppvorgang und der auskunft der werkstatt seien wir beweistechnisch sehr gut dran


    auch das mit der sms sei unproblematisch ich hab da nix erpresserisches genannt, die 2tage frist gilt ja nur für die mitteilung der entscheidung .. und er hat sich ja lautstark telefonisch dan gemeldet das wir den wagen selber wegwerfen können .. somit hat der eine rückmeldung erbracht

  • Na ja sogesehen sehe ich da keine Probleme.


    Persönlich achte ich selber darauf beim Autokauf die Handynummer zu googeln und so festzustellen, dass ggf unverhältnismäßig "viele" Privatverkäufe stattfinden.


    Ansonsten. Anzeigen wegen Betrug und gewerblkicher Tätigkeit. Und darauf kannst du dann ja aufsatteln denn als Gewerbetreibender muss er Gewährleistung geben
    und damit ist er dann wieder mit gefangen.


    Das Problem an der ganzen Sache:


    Es kostet Zeit / Geld und Nerven. Rechne nicht in Tagen und Monaten, sondern Quartalen und Jahren. Während dessen muss das entsprechende Fahrzeug irgendwo auf
    einem Werkstatthof oder Gutachterhof vergammeln

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->