Ebay: Artikel ersteigert - Verkäufer will jedoch Transaktion abbrechen

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 4.383 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Peter hat bei ebay einen etwas größeren Artikel ersteigert.


    Nach erfolgreicher Auktion schreibt Ihm der Verkäufer, dass er keinen Versand angegeben hat und darum die Auktion abbrechen will.


    Peter schreibt Ihm, dass er den Versand organisiert zu seinen Kosten. Jedoch meldet sich der Verkäufer nicht mehr.


    Was tun? Ebay anschreiben und den verkäufer melden?

  • Ja sicher eBay und PayPal einschalten!

  • Ebay interessiert sich dafür einen scheiß, habe ich schon oft genug gehabt, zwar in anderen Fällen aber naja.


    Droh ihm mit Anwalt und zieh es dann auch durch ;)


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Warum?


    Solange kein Geld geflossen ist kann der Verkäufer die Transaktion abbrechen.
    Lest mal die Ebay Richtlinien durch.Da kann auch kein Anwalt was rütteln.


    Und wenn der Vekäufer schlau ist, hätte er angegeben, das der Artikel beschädigt wurde,da kannste gar nichts machen.
    So lange nicht bezahlt wurde, gehört dem Verkäufer der Artikel und er kann damit machen was er will.
    Nur der Käufer kann nicht einfach sagen ich will nicht mehr.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Zitat

    So lange nicht bezahlt wurde, gehört dem Verkäufer der Artikel und er kann damit machen was er will.


    Dies ist nur Richtig wenn der Verkäufer gemäß § 449 BGB den Eigentumsvorbehalt erklärt. Ansonsten gilt das Eigentumsübergang und Bezahlung in Deutschland 2 Paar schuhe sind. Immerhin gilt in DE nach wie vor das Abstraktionsprizip beim kauf ;)


    Und natürlich kann der Käufer im Nachhinein sagen, dass er nicht mehr will, sofern sich herrausstellt das der Kauf nicht seiner abgebenen Willenserklärung entspricht. Dies kann aber auch der Verkäufer.


    In dem Fall wird das einfach so aussehen:


    VK bietet keinen Versand an.
    Käufer denkt es ist mit versand und ersteigert.


    Nun passen beide Willenserklärungen nicht zusammen. Was schlussendlich zu einer Nichtigkeit des KV führt.
    Sieht man das ganze auf einem sehr bösen Auge hat soger der Käufer sehen müssen, dass in der Auktion kein Versand angeboten wird. Somit hat er es verkackt und muss ggf, für Auslagen des Verkäufers grade stehen ;)

  • Also Moxon,
    so stimmt das auch nicht. Es gibt in Deutschland ein Vertragsrecht, welches auch bei Ebay in den Richtlinien steht. Mit dem erfolgreichen Gebot, ist auch ein Vertrag entstanden. Wenn der Verkäufer aber nun den Artikel doch nicht verkaufen will (Ausgeschlossen der Artikel ist defekt), kann der Käufer trotzdem auf erfüllung des Vertrages pochen und ggf. Schadensersatz fordern.


    Ich hatte solch einen änlichen Fall auch gerade erst, am Ende habe ich zwar dem abbruch zugestimmt, habe dem Verkäufer aber eine entsprechende Bewertung reingehauen. Der Verkäufer wollte dann erwirken das diese gelöscht wird, doch aufgrund des von Ihm nicht erfüllten Vertrages, hatte EBAY dann gesagt, die bewertung bleibt.


    Peter kann also auf eine Vertragserfüllung pochen, da ein verbindlicher Vertrag besteht!

  • Es gibt ein BGB das Verträge regelt ;) und dabei ist erstmal egal was Ebay sagt und schreibt. Das Ebay eine legislative Funktion im deutschen Staat hat ist mir gänzlich neu.


    Ein Vertrag kommt laut BGB dann zu stande wenn zwei korrospondierende (gleichlautende) Willenserklärungen zu stande kommen.


    Gleichlautend heißt: Beide sind sicher einig das sie genau das selbe wollen.


    Der Kaufvertrag wie ihn der Volksmund nennt ist aber eben nicht der [lexicon]einzigste[/lexicon] Vertrag, der bei einem Kauf zu stande kommt. Es gibt da nämlich noch den Übergang der Sache sowie den Übergang des Geldes.
    So kann zwar durchaus ein gültiger Kaufvertrag entstehen, dessen Nichtigkeit aber im in Nachhinhein durch Mängel der besagten 2 Folgeverträge begründet sein kann.


    Sprich der Verkäufer denkt sich:


    "Ich möchte eine Heckklappe verkaufen, sie aber nicht versenden. Für die Übergabe der Sache soll die person vorbei kommen, da ich keine Zeit und Möglichkeit habe es zu versenden. Als aktive Handlung gebe ich daher keine Versand informationen in der Auktion an.


    Der Käufer denkt sich:


    "Oh die Klappe will ich kaufen, aber hmmm ich lese nix von versand, aber bevor ich vorher Frage kauf ich jetzt einfach und frage hinterher"


    So was haben wir nun:


    Gültiger Kaufvertrag?


    Zusammengefasst gesagt nein: Die Willenserklärungen unterscheiden sich dahingehend wie nach §929 BGB das Eigentum übergehen soll. Dadurch kommt es zu Unmöglichkeiten der Erfüllung und die 3 Verträge die beim kauf entstehen zerficken sich gegenseitig und rollen sich auf. Was am Ende bleibt ist ein aufgelöster Kaufvertrag. Hier kann man sich natürlich auch noch die Frage stellen ob der Käufer dies nicht sogar willentlich irgnoriert hat ;)



    Was sagt der Gesunde Menschenverstand dazu?


    Wenn da nichts steht wegen Versand, dann fragt man nach und heult nicht nachher rum und schreit nach einem Anwalt und kackt die Leute noch bei Ebay an.


    Es ist doch gensau dumm in den Supermarkt zu gehen, sich eine Kiste Bier zu kaufen und nach dem Kauf zu sagen "Ich lass die mal hier stehen, bringen sie mir die Kiste heut abend vorbei".

  • Moxon du geiles §§! :Sex:

  • Wäre es anders als von moxon gesetzlich belegt, so könnte jeder Käufer einen Verkäufer dazu zwingen, die Wahre gegen seinen Willen versenden zu müssen obwohl Versand nicht angeboten wurde. Man braucht sich noch nicht einmal in den Gesetzen auszukennen, hier reicht logisches Denken aus, um zu wissen, dass es dafür ein Gesetz geben muss falls man nicht in einem Bananenstaat lebt ;)

  • Entgegen Moxons Äußerung ist es erlaubt trotz nur angebenen Versandes die Ware auch vor Ort abzuholen,
    außer dieses ist explizit ausgeschlossen.


    So sahen das Richter in Koblenz ;)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Entgegen Moxons Äußerung ist es erlaubt trotz nur angebenen Versandes die Ware auch vor Ort abzuholen,
    außer dieses ist explizit ausgeschlossen.


    So sahen das Richter in Koblenz ;)



    Entgegen deiner Äußerung bin ich auf den von dir dargestellten, umgedrehten Sachverhallt, nicht eingegangen.

  • :Bier:

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
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    • Offizieller Beitrag

    Nicht so schnell... essentialia negotii + Schickschuld oder Bringschuld oder Holschuld.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Wobei ich mir überlegt habe.


    Wo ist der Unterschied zwischen "privater Abholung" und Abholung von einem Paketdienst.
    Peter schreibt ja nicht dass der organisierte Versand zu Lasten des Verkäufers geht , indem dieser irgendwelche Paketshops oder Speditionen aufsuchen muss.


    Es gibt ja sogar schon Speditionen die unverpakte Ware abholen und dann selber auf eine Palette stellen und einwickeln.


    Alles eine Frage der Kosten

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
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  • Da der Verkäufer die teile auch bei Ebay Kleinanzeigen drin hat, hat Peter mal angerufen.


    Keinen Bock auf verpacken, bla bla bla. Momentan im Urlaub usw.


    Er meldet sich am Montag.


    Mal schauen...

  • Wenn Peter dem Verkäufer Arbeiten aufs Auge drücken will wie verpacken usw. dann ist doch die Situation klar, dass so etwas VORHER abemacht gehört.


    Ansonsten muss Peter eben eine Spedition suchen die selber verpackt. Also das entsprechende Gut in den LKW lädt und der Fahrer verpackt es dann sicher.


    Kostet natürlich extra

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