Eine Frage zu Reifen, TÜV, Gesetz und Logik

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.725 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Hallo,


    Ich war letztens mit meinem Anhänger beim TÜV - ganz ohne Probleme. Der nette Prüfer hat mich nur darauf hingewiesen das meine Reifen beim nächsten mal sechs Jahre alt sind und dann lt 100km/h Zulassung nicht mehr gefahren werden dürfen.
    Ich kann dann also die 100 km/h Plakette abkratzen und den Hänger mit den Reifen normal mit 80km/h weiter fahren - oder neue Reifen kaufen :(


    Jetzt war gleichzeitig am anderen Prüfstand einer der letzten Ferrari F40, Bauj. 1992 mit 16.000km auf dem Tacho. Seit der letzten HU ist der gerade mal 450km! gefahren worden.

    Jetzt komme ich mal zum Kern der Sache:
    Der Ferrari darf mit beliebig "alten" Reifen mit 300km/h über die Autobahn blasen.


    Ich darf meine Hägerreifen (175/70 SR 13) gebraucht verkaufen - die sind ja höchstens 8.000km gelaufen - und der Käufer darf die dann bis 160km/h auf einem PKW fahren.
    Auf meinem Anhänger sind sie aber nur noch für 80km/h gut?
    Der TÜV Prüfer hat auch nur mit den Achseln gezuckt und gemeint "er weiß auch nicht war der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat"


    Auf eine Anfrage beim "Gesetzgeber" habe ich wie erwartet natürlich keine Antwort erhalten.


    Vielleicht hat ja hier jemand eine Idee wer eine kompetente Antwort auf die Frage geben kann 8)

    Und wenn man mit Allrad nicht mehr weiter kommt steigt man auf 4-Bein um :tongue:

    • Offizieller Beitrag

    Quaaark !
    Es gibt keine gesetzliche 6-Jahres Vorschrift, schlicht Nonsens !
    Der ADAC u.a. verbreiten das als Empfehlung für die Winterreifen, weil die sonst zu hart seien, aber mit Anhänger hat das alles nix, aber auch garnix zu tun !


    Wenn Reifen rissig sind kann das beanstandet werden, aber sonst auch nicht. Der Prüfer ist schlicht falsch informiert oder wollte sich wichtig machen.


    Im sehr ausführlichen Wiki-Artikel ist ebenfalls nichts davon zu lesen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen


    Grüße
    O.

  • Doch Doch


    Beim Anhänger gilt das denn die 100km/h sind eine Ausnahme:


    http://www.gesetze-im-internet…usnv_9/BJNR317100998.html



    Ist so .. ist gesetzlich geregtlt.... mußt du mit Leben...



    EDIT: Was mir aber eingefallen ist. Man darf ja auch das Zugfahrzeug wechseln . Ist man dann immer gezwungen das 100 km/h Zeichen abzukratzen ?
    Ansonsten heißt es einfach nicht mehr 100 fahren :)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Hallo


    Das Ding ist.


    Der Reifen wird Hart (Winter u. Sommerreifen) Winterreifen anfälliger, deshalb die Empfehlung vom ADAC.


    Dadurch Wird die Federwirkung und Haftung vom Reifen beeinträchtigt.


    Wer jetzt dran nicht glaubt, kann gerne bei der BRV-Bonn anrufen.


    BRV= Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.


    MfG Eduard.Braun R.E.Z

    • Offizieller Beitrag

    Doch Doch


    Ist so .. ist gesetzlich geregtlt.... mußt du mit Leben...


    Ach, ach, ach, das Leben ist so böse zu mir, kaum schreib ich mal was, schon isses wieder falsch....


    War wirklich der festen Überzeugung, dass der ( ursprünglichen ) Empfehlung durch manche Leute schon wieder Gesetzeskraft zugedichtet worden wäre.


    Danke Schattenrenner, wieder was dazugelernt, wie gut, dass ich nicht gewettet hab.
    Hatte letztens schon mal 5L Äbbelwoi an Howie verloren...


    Danke :Bier:


    Grüße
    O.


    P.S. Hab meinen TSA-Anhänger jetzt im Juni mit 20Jahre alten Reifen zum 10mal in Folge mängelfrei durchn TüV gekriegt.

  • Wie gesagt das Aufkleber abkratzen halte ich für Fragwürdig.


    Die Option 100 zu fahren verliert man ja auch mit einem Zugfahrzeug was nicht geeignet ist. Jedesmal dann die Plakette abzukratzen und wieder dranzukleben halte ich auch für übertrieben.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • das "Aufkleber abkratzen" kam vom TÜV-Prüfer 8o


    kann ja sein das Reifen nach sechs Jahren spröde werden, aber dann sollten alle mit "alten" Reifen nur noch 80km/h fahren dürfen :flipa:
    Und wo bitte ist der große Unterschied zwischen 80 und 100?
    Ich bin ja nur drauf gekommen weil diese Ferrari da beim TÜV Baujahr 1992 war erst 16.000 auf der Uhr hatte. Also evt. noch die ersten Reifen. Und der darf mit alten Reifen 300km/h fahren. :rolleyes:
    Egel, ich hab noch zwei Jahre Zeit bis zum nächsten TÜV und dann möchte ich keine neuen Reifen kaufen.
    Keiner eine Idee wen kann ich damit nerven kann?
    Das BMVBS antwortet nicht. Aber es muß doch jemanden geben der für solche Fragen zuständig ist, oder?

    Und wenn man mit Allrad nicht mehr weiter kommt steigt man auf 4-Bein um :tongue:

    • Offizieller Beitrag


    Ich bin ja nur drauf gekommen weil diese Ferrari da beim TÜV Baujahr 1992 war erst 16.000 auf der Uhr hatte. Also evt. noch die ersten Reifen. Und der darf mit alten Reifen 300km/h fahren.


    Nen F40 ist ja aber auch kein Hänger.


    Zitat

    Keiner eine Idee wen kann ich damit nerven kann?
    Das BMVBS antwortet nicht. Aber es muß doch jemanden geben der für solche Fragen zuständig ist, oder?


    Mal im Ernst: Du brauchst keinen damit zu nerven- zumindest nicht mit dem Ziel einer anderen Lösung.
    Die Regel mit den maximal 6 Jahre alten Reifen steht nunmal in der StVOAusnV - und damit ists gültiges Recht. Was sich die zuständigen Behörden beim Erlass dieser Vorschrift gedacht haben, ist jetzt praktisch egal- außer Du willst die Verordnung an sich juristisch angreifen.


    Grüße


    Chris


  • Das BMVBS antwortet nicht. Aber es muß doch jemanden geben der für solche Fragen zuständig ist, oder?


    Die brauchen manchmal sehr lange glaube ich. Ich hatte dort vor 2 Jahren mal eine Anfrage wegen der im Winter ständig defekten Geschwindigkeitsregelanlage auf der Berliner Stadtautobahn gestellt. Der Mitarbeiter war krank und ich hatte dann erst nach ein paar Wochen und einer zweiten Nachfrage eine Antwort erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    [offtopic]
    Du hast wegen ner defekten Regelanlage in Berlin das Bundesministerium angeschrieben???[/offtopic]


    Grüße


    Chris

  • Nicht nur wegen einer. Ich schätze mal ein Drittel war kaputt. Standard ist 80 kmh und danm plötzlich 40, weil die Anlage dort stehen geblieben ist. Bei der nächsten dann wieder 80. Ich war damals in der probezeit und ein wenig verunsichert.


    Gesendet von meinem GT-I8190N mit Tapatalk 2

  • Der 100km/h Aufkleber wird natürlich nicht abgekratzt.


    Es ist reine Halterverantwortlichkeit, der Prüfer hat maximal die Möglichkeit nen Hinweis zu schreiben, dass die Reifen älter 6 Jahre sind.


    Wie schon oben beschrieben gelten die 100km/h ja auch nur für die eingetragene Kombination von Anhänger und irgendeinem dazu passenden Zugfahrzeug.


    http://www.gtue.de/sixcms/medi…ue-informativ_2010-12.pdf hier mal ein Link zur Checkliste mit der wir arbeiten.


    Interessant finde ich allerdings die Frage wie es sich im Ausland verhält, wenn mit Anhängern schneller als 100 gefahren werden darf. Da sollte es eigentlich sinnvoll sein den Aufkleber abzukratzen :)

  • Man darf nie den Fehler machen in Gesetzen und Verordnungen einen Sinn zu suchen :wand: Ein 45 jähriger einschlägig vorbesrafter Mann tötet eine 29 jährige Frau vermutlich aus sexuellen Gründen, sie hinterläßt ein 2 jähriges Mädchen. Über unsere Steuern zahlen wir alle jetzt für diesen Mann, Verhandlung, Unterbringung und dann wohlmöglich die Kosten für resozialisierende Maßnahmem, Aus- und Fortbildung. Das alles ist so durch Gesetze und Verordnungen geregelt, für das 2 jährige Kind nun ohne Mutter zahlen wir nichts! Kann mir da einer den Sinn erklären ???
    Wer einem anderen Menschen das Leben aus niederen Beweggründen nimmt, darf keinen Respekt vor dem eigenen Leben erwarten. Auf diesem Weg kann man unter Beachtung von Moral die Todesstrafe wieder einführen, DAS wäre dann eine sinnvolle Rechtsprechung :regeln:

  • Man darf nie den Fehler machen in Gesetzen und Verordnungen einen Sinn zu suchen :wand: Ein 45 jähriger einschlägig vorbesrafter Mann tötet eine 29 jährige Frau vermutlich aus sexuellen Gründen, sie hinterläßt ein 2 jähriges Mädchen. Über unsere Steuern zahlen wir alle jetzt für diesen Mann, Verhandlung, Unterbringung und dann wohlmöglich die Kosten für resozialisierende Maßnahmem, Aus- und Fortbildung. Das alles ist so durch Gesetze und Verordnungen geregelt, für das 2 jährige Kind nun ohne Mutter zahlen wir nichts! Kann mir da einer den Sinn erklären ???
    Wer einem anderen Menschen das Leben aus niederen Beweggründen nimmt, darf keinen Respekt vor dem eigenen Leben erwarten. Auf diesem Weg kann man unter Beachtung von Moral die Todesstrafe wieder einführen, DAS wäre dann eine sinnvolle Rechtsprechung :regeln:


    Gut und welcher Zusammenhang besteht jetzt zum Thema Reifen??? ??? ???

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


    • Offizieller Beitrag

    Auf diesem Weg kann man unter Beachtung von Moral die Todesstrafe wieder einführen, DAS wäre dann eine sinnvolle Rechtsprechung :regeln:


    Fast ( aber eben nur fast ) möchte ich Dir Recht geben, aber: Unter Beachtung von wessen Moral ?? Deiner ? Meiner ? die der Herrschenden ? die der Beherrschten ? die der Bildzeitung ? der SZ ?
    Moral ist letztlich eine Meinungssache und Du weisst ja : 5 Leute, 6 Meinungen.


    Dann bleibt nur die historische Betrachtung und da zeigt sich halt einfach, dass die Todestrafe ganz vorzugsweise nicht gegen Kriminelle, sondern gegen Andersdenkende eingesetzt wurde,
    Inquisition, Hexenverbrennung, Schwule, SPDler, KPDler, Juden usw usw..


    In einigen Ländern Asiens ist "ganz normaler" Drogenschmuggel mit Todesstrafe bedacht, egal ob man das jetzt für richtig oder falsch hält.


    In den demokratischen/westlichen Industrienationen wird unisono darüber geklagt, dass die "politische Kaste" keineswegs das tut, was das "Volk" gerne hätte, dass diese täte.
    Und diesen Leuten dann noch legal das ultimative Mittel der Todesstrafe in die Hände zu geben.... , also ich hab da doch meine deutlichen Bedenken !
    ( und die Väter des Grundgesetzes hatten die auch )


    Grüße
    O.