PKW statt LKW Zulassung; was besonderes beim KC ?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 7.845 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Skippy.

  • Hoi,


    ist es wirklich so was besonderes das mein KingCab eine Pkw Zulassung hat ?


    Mein TÜV Prüfer ist aus allen Wolken gefallen wo er das gelesen hat !? :confused:



    Gruas Niki

  • Hoi Tom,


    den Vorteil sehe ich auch aber auch den Nachteil des Sonntagsfahrverbotes mit Hänger.


    Bin gerade am abwägen.


    Gruas Niki

  • Bei mir ist es echt schwierig man will sich ja nicht selbst einschränken.


    Aber die Steuerersparnis von 370.- spricht eigl. für sich


    Gruas niki

  • Hi Niki


    Es sehe es ganz pagmatisch:
    Mag zwar sein, das am Sonntag die Brummis Pause haben, aber die Bahn ist trotzdem voll...zumindest meistens. Und da ich (später) eh mit meinem Anhänger nur in die Urlaub fahre, plane ich meine Tour auf den Abend am Freitag oder Sonntag. ;)


    Wie bescheuert die Regelung ist, brauchen wir wohl nicht weiter besprechen: Ein gleich schwerer, gleich verbrauchender 4Türer Pickup darf nen Hänger ziehn am Sonntag, ein 1 oder 1 1/2Kabiner nicht.....was für ein Schwachsinn! Aber das ist eben so in der Bürokratierepublik Deutschland! ;)


    TOm

  • Ja bei mir wäre es ja genau so aber man überlegt halt doch , wenn man schon mal so ein "Ausnahme" Fahrzeug hat.


    Da wenn ich jetz meinen auf LKW zurückschlüsseln lasse ich nie wieder bei unserem TÜV einen PKW draus machen kann.


    Der größere Blödsinn ist ja das ein "richtiger" LKW bis 7,49t ohne Hänger ganz regulär unterwegs sein darf.

  • Hallo Zusammen


    Was fahrt Ihr den Sonntags mit Anhänger? Wenns Gewerblich ist muß man sich einschränken (außer für verderbliche Waren). Für Sportzwecke (z.B. Pferdetrailer) und Urlaubsfahrten (Fernreiseverordnung) gibt es doch die Möglichkeit sich eine Ausnahmegenemigung zu besorgen. In den Bundesländern scheint das eh nicht einheitlich zu sein, wie in Sachsen.
    http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=40004!0

    • Offizieller Beitrag

    ich dachte die Ausnahmegenehmigungen für Freizeit und Hobbyfahrten mit Hänger ( motorradtransport Pferde usw) bräuchte man seit kurzem nichtmal mehr......
    da würd ich mich (wenns mich betreffen würde :P ) mal schlau machen ....


    MfG Patrick

    Der ihn sich so zurechtmacht, wie er ihn gerne hätte.....

  • Hi Niki
    Belass es doch bei PKW! Die 300€ Steuer hast du, wenns dumm läuft,
    ganz schnell deiner Versicherung überwiesen!
    Bei mir in der Region kommst mit Navara als LKW nicht unter 1000€ Versicherung (pro Jahr/Vollkasko)


    @ Tom
    Auch mein 4 Türer bei gleichem Gewicht und so, darf sonntags keine Hänger ziehen, weil Nissan ihn von Werk aus als LKW betitelt!
    Und nur weil das Finanzamt mir die PKW Steuer aus den Rippen schneidet ändert sich da auch nichts dran!
    Und weil alle ab 2011 zugelassenen Fahrzeuge Euro 5 Norm haben müssen, ist beim Navara auch vorbei mit auf PKW ummelden!!!
    Egal ob der Pathi bei gleichem Gewicht, CO2 Ausstoß, verbrauch ... als PKW läuft und Nissan Deutschland nur eine Din A4 Seite tippen müsste, dass der Navara auch als PKW funktioniert!
    Das ist echte Bürokratie!


    Dass man in den meisten Bundesländern mit Sport und freizeithängern fahren darf Stimmt!
    Und ich möchte auch behaupten dass man in Deutschland nicht angehalten wird, solange man kein Blödsinn treibt!
    Das gilt aber nicht für unsere EU Nachbarn!!! Die, die sonntagsfahrverbot haben ziehen das gnadenlos durch! Ob du mit Wohnwagen, Kind und Kegel unterwegs bist oder mit "Bötchen", Mopeds ...

  • Hallo,


    wie schon geschrieben ist oftmals LKW-Versicherung + LKW-Steuer = PKW-Versicherung + PKW Steuer


    Daher schlüsseln die meisten um auf PKW und nicht zurück..


    Zur Umschlüsselung braucht man allerdings eine Ladeflächenabdeckung und (soweit ich weiss) eine 3. Bremsleuchte, da die als PKW vorgeschrieben ist.


    Wenn du das nicht hast könnte der TÜV etwas dagegen haben.



    Gruß

  • Hi Falkbert,


    das muss ich noch rausfinden, eigl. schon da es ein KC ist. Mein zuständiger Finanzbeamter war heute morgen gerade zu Tisch und wollte mich zurückrufen (tat er aber nicht!)


    Hey Eisbär,


    naja bei mir nicht wird als LKW sogar um knapp 40.- Euro günstiger :mmmm:


    Gruas Niki

  • ich dachte die Ausnahmegenehmigungen für Freizeit und Hobbyfahrten mit Hänger ( motorradtransport Pferde usw) bräuchte man seit kurzem nichtmal mehr......
    da würd ich mich (wenns mich betreffen würde :P ) mal schlau machen ....


    MfG Patrick

    Es gab mal von der Verkehrsministerkonferenz eine Art Willenserklärung, da kulant zu sein, aber inzwischen sind da wohl auch wieder einige ausgestiegen und setzen wohl das Fahrverbot durch. Immerhin gibts doch da Knöllchen einzutreiben, welcher Minister lässt sich freiwillig eine Einnahmequelle entgehen? Im Ausland kanns dann auch nochmal völlig verschiedene Auslegungen geben. Ich huste zwar auch drauf und riskier es mit meinem Wohnwagen hinten dran, aber so ganz wohl ist mir da meist nie.

    Mein D 40 kostet PKW-Steuer aber LKW-Versicherung.

    Ich hatte den [lexicon]MD22[/lexicon] als PKW zugelassen (allerdings Doka) und der ließ sich auch noch halbwegs günstig versichern zu der Zeit. Bedingung war dritte Bremsleuchte, eine Motordämmplatte und ein Hardtop. Inzwischen aber ist es kaum noch möglich, auf PKW umzuschlüsseln, (wieder DokA, allerdings inzwischen [lexicon]D40[/lexicon] V6) und nun wirds richtig lustig: Die Versicherung wiederum stellt sich nun auf den Standpunkt, der Wagen wäre doch ein LKW und ich müsse die teure Versicherung bezahlen, die wohl angelehnt ist an die rasenden Sprinter etc. Das Finanzamt stellt sich auf den Standpunkt, es wäre ein PKW, das Strassenverkehrsamt hingegen hat nun auf Anfrage meiner Versuicherung erklärt, es stünde LKW in den Papieren, also wäre es auch einer und nun will plötzlich aufgrund dieser Aussage die Versicherung ebenbfalls mehr Kohle. Die spinnen, die Römer


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Nach Auskunft der SK Handels AG ist auch die Umschreibung eines DC mit Euro 5 möglich, Zitat: "die Umschreibung auf PKW ist auch bei den Fahrzeugen mit EURO 5 möglich.
    Einzige Voraussetzung das Fahrzeug vorher als LKW einmal Zugelassen wird." Naja, die lassen sich das Gutachten natürlich auch gut bezahlen!


    Ich hatte damals wegen einem DC mit 190 PS angefragt, aber fährt eigentlich irgendeiner den V6 als PKW?. Dann würde ich doch noch mal ins Grübeln kommen und vielleicht umsteigen. Wie viel kann der schon teurer sein? Was man so hört ist, dass der Verbrach nicht viel über dem 2.5er liegen soll, ein bisschen mehr Steuern und Versicherung, klar und die Inspektion kostet bestimmt auch nicht das Doppelte. Habt Ihr Erfahrungen??

  • Hallöle


    ich muss dazu auch mal was schreiben Zitat:


    Zitat


    Für Unklarheit und vermeidbare Bußgeldbescheide sorgt die Definition des Begriffes "Lkw". Dieser Begriff wird in der [lexicon]StVO[/lexicon] nicht bestimmt, weshalb im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in § 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen wird. Dananch sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des § 30 Absatz 3 der [lexicon]StVO[/lexicon] als Lkw gilt, liegt bei 2,8 t zGG.


    Folglich fallen Fahrzeuge über 2,8 t zGG, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sind dabei irrelevant.



    Kurzfassung: egal ob PKW oder LKW in den Papieren steht, ist das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeug) mehr als 2,8T und hat ein Anhänger hinter dann zählt es als LKW und darf nicht auf der Straße bewegt werden.


    Quelle: http://www.stuttgart.ihk24.de/…_Feiertagsfahrverbot.html


    Gruß
    Hugoo00