Den Führerschein lieber nicht dabei ?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.805 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von jessesno.

  • Manche Winkeladvokaten sind doch echte Dummschwätzer. Wenn die die Zeit haben, wegen eines solchen Blödsinns einen ellenlangen Blog zu verfassen, dann haben die offensichtlich zu wenige Mandanten. ;)


    Wie oft wird sowas in der Praxis vorkommen?


    Ist mir in fast 30 Jahren Autofahren noch nicht passiert. Da ist der Mandant entweder an einen übereifrigen Beamten geraten oder aber tatsächlich in irgendeiner Form verhaltensauffällig gewesen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Da müssen denke ich schon wirklich viele dumme Zufälle zusammen kommen, damit die ganze Sache so abläuft... Oder eben der Autofahrer sehr verhaltensauffällig sein...


    Das der Anwalt anscheinend nicht viel zu tun haben kann, hab ich mir auch gedacht - zumal er auch noch auf die meisten Kommentare geantwortet hat. ;)

  • Klingt mir auch nach Quatsch. Ob ich den Lappen nun in der Tasche habe oder nicht, entscheidet nicht darüber ob ich ein Fahrzeug führen darf.

    • Offizieller Beitrag

    Hi, hi...


    Scheint ein heißes Thema zu sein - Anfrage per PN.


    Dann mal für alle:
    Wenn die Busfreds den Führerschein einsacken (warum auch immer), ist das selbstverständliche keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Das dürfen sie einfach nicht. Das machen die Herren in black.
    Aber wenn die Busfreds den Lappen dann doch sichergestellt haben, so macht man sich nach § 21 II Nr. StVG strafbar, wenn man dennoch fährt. Es kommt also auf den Beschluss eines Richters nach §111a I StPO - vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - nicht an, da greifen die Busfreds, wenn man so will, vor.


    Ergo: kein Lappen dabei und man fährt weiter. Zumindest bis zum richterlichen Beschluss. :D

  • Wenn die Busfreds den Führerschein einsacken (warum auch immer), ist das selbstverständliche keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Das dürfen sie einfach nicht. Das machen die Herren in black.
    Aber wenn die Busfreds den Lappen dann doch sichergestellt haben, so macht man sich nach § 21 II Nr. StVG strafbar, wenn man dennoch fährt.

    Das wäre natürlich der eigentliche Witz, wenns stimmt und davon gehe ich mal aus, daß du keinen vom Pferd erzählst. Ist wohl im obigen Text unter dem ganzen Weibergewäsch vergessen worden. :D

    • Offizieller Beitrag

    Es ist tatsächlich so.


    Eine kleine, juristisch-rechtsstaatliche Spielerei, wenn man so will.
    §21 II Nr. 2 StVG sagt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer(...) vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist."
    Hatte man den nicht dabei, wurde diese nicht abgenommen, so fährt man weiter - wenn man denn "ausgerauscht" ist.

    • Offizieller Beitrag

    Aber mal weiter gedacht: wenn dann doch der Beschluss kommt, man möge seinen Führerschein abgeben, so ist dies ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis, der wiederum die Indizwirkung in sich trägt, dass irgendwann ein Strafbefehl auf einen zukommen wird - in etwa wegen §316S tGB. :D


    Hätte man also den Führerschein zum angeblichen Tatzeitpunkt an die Busfreds überreicht, würde man bis zum Abschluss der Ermittlungen, d.h. im Falle der Entscheidung der StA, das Verfahren einzustellen, nicht fahren dürfen. Beim Strafbefehl dann sinngemäß bis zum Abschluss der Sache - im positvien oder negativem (sprich: Veruteilung samt Vollstreckung) Sinne für den Betroffenen.


    So aber zahlt man seine 10 € oder was das kostet und wartet entspannt ab. Wobei das wiederum auch kein Freifahrtschein ist, da logischerweise ein Beschluss auf vorläufigen Entzug schnell in der Welt ist - gerade beim vorbelasteten KfZ-Führermenschen.

  • Ich werde meiner Tochter jetzt sagen, sie soll der Fahrschule kündigen und auf den Führerschein verzichten. Was sie nicht hat, kann man ihr auch nicht abnehmen!


    *sowas von kluk ist* :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Ich werde meiner Tochter jetzt sagen, sie soll der Fahrschule kündigen und auf den Führerschein verzichten. Was sie nicht hat, kann man ihr auch nicht abnehmen!


    *sowas von kluk ist* :D

    Isse Hübsch ?


    aber ansonste, schick se lieber inne Fahrschule, wobei ich mich da eh frag,was die heutzutage gelehrt bekommen,so wie die Führerschein"Frischlinge" in meiner Gegend rumeiern , da wird schonmal der Blinker vergessen,zu schnell, keine Rücksicht uff de anderen Verkehrsteilnehmer usw. :D