Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Peter hat heute von seinen Chef eine Abmahnung überreicht bekommen.
    Das Vergehen ist 1 Woche her.


    Peter wurde zu diesem Vorfall nicht angehört, sondern ihm wurde einfach nur die Abmahnung "zugestellt"!



    Darf der Arbeitgeber ohne eine vorherige Anhörung des Betroffenen eine Abmahnung erteilen?


    Er hat dazu widersprüchliche Aussagen im Internet gefunden.




    Peter ist seit 14 Jahren in der Firma und hat noch nie eine Abmahnung erhalten.
    Desweiteren hat er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und in der Abmahnung wurde auf seine arbeitsvertraglichen Pflichten hingeiwesen!

  • Um deine Frage kurz zu beantworten: Ja.


    Ganz interessant hierzu ist z.B. folgender Link


    Vor allem sollte Peter prüfen, ob diese korrekt verfasst wurde. Hinweise dazu finden sich auch auf der o.g. Seite.

  • Was wird Peter denn überhaupt zur Last gelegt?


    Gesendet mit meiner Buschtrommel

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Was wird Peter denn überhaupt zur Last gelegt?


    Gesendet mit meiner Buschtrommel


    Peter hat sich zu spät Krank gemeldet.




    Peter hat über Nacht Magen+Darm-Probleme bekommen, sodass er in dieser Nacht nur etwa 3 Stunden geschlafen hat.
    Es war die Nacht von Sonntag auf Montag. Montag ist er zum Arzt und hat dort ca. 2 Stunden gewartet bis er dran kam.
    Danach zu Hause ,körperlich völlig fertig, für 5 Stunden auf der Couch eingeschlafen.
    Danach Krankmeldung beim Vorgesetzten um ca. 15Uhr.


    Peter war allerdings von seinem Vorgesetzten nicht zur Arbeit von Montag bis Mittwoch eingeplant, weshalb die verspätete Krankmeldung eigentlich keinen negativen Einflüsse für die Firma hatte
    Abmahnung kam vom Abteilungsleiter mit Unterschrift vom Chef.


    Peter hat die verspätete Krankmeldung zu verschulden, allerdings war er von seiner eigenen Krankheit schwer beeinträchtigt und zu allem Überfluss lag seine 16 Monate alte Tochter auch noch im Krankenhaus, weshalb er auch noch den Kopf voll hatte

  • 01) Peter sollte sich mal überlegen, wieso er keinen schriftlichen AV hat???
    bzw. sollte Peter sich mal fragen, warum er - und grade in der heutigen Zeit - sich nie um einen schriftlichen AV bemüht hat.


    02) Wie ist das Verhältnis zwischen Peter und seinem Chef???

  • Ist das zum ersten Mal passiert mit dem späten Abmelden? oder ist das schon mehrmals passiert?


    Normalerweise sagt der Chef Du! Du! Du! aber dieses sollte man dann abspeichern und es auch so handhaben.

  • Ist natürlich dumm gelaufen :(
    Aber eine Abmahnung ist ja ein legitimes Mittel der Kommunikation bei Obliegenheitsverletzungen. (Die kann man tatsächlich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag begehen, da ein Arbeitsvertrag auch "per Handschlag" möglich ist.)
    Auf jeden Fall das Gespräch mit dem Abteilungsleiter/Chef suchen, um zumindest zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.


    Krankmeldung bei uns auf der Arbeit z.B. auch per E-Mail mitten in der Nacht möglich.
    Oder, da gleitende Arbeitszeit, telefonisch bei einem "frühen" Kollegen: "Fühle mich total dreckig, gehe zum Arzt."
    Dann weiß der Arbeitgeber zumindest, wo du steckst, und wartet nicht vergebens.
    Und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt gleich von dort aus faxen lassen.


    feti



    PS.
    Eine Kollegin von mir hat auch wegen so´nem Mist gleich mehrere Abmahnungen kassiert - bis jetzt noch ohne ernste Folgen.
    Die Frau hat es aber stark mit der Psyche und ist aktuell in stationärer Behandlung.

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.060 km

    Einmal editiert, zuletzt von feti ()

  • Wobei so eine Abmahnung ja auch kein Beinbruch ist.


    Da sollte drin stehen, welche Pflicht er verletzt hat, was er hätte tun sollen und eine Belehrung über die Konsequenzen bei einer Wiederholung.
    Hab ich was vergessen? Ggf noch mal prüfen anhand des Links oben.


    Ach ja, eine Abmahnung wird i.d.R. nicht automatisch aus der Personalakte entfernt. Nach einer gewissen Zeit ohne weiteren Verstoß kann man das aber durchaus verlangen. Hier bitte mal Google bemühen, da es hier keine feste gesetzliche Regelung gibt.


    Im Normalfall passiert nach einer Abmahnung auch nichts. Auch wenn ich diese Abmahnung recht albern finde dürfte sie rein rechtlich haltbar sein.
    Spätestens direkt nach dem Arztbesuch hatte Peter sich krank melden sollen, besser noch bevor er zum Arzt geht.

  • Im Übrigen hat Peter aber auch gem. Nachweisgesetz von 1995 Anspruch auf schriftliche Niederlegung und Aushändigung der Niederschrift der Inhalte des ggf. mündlich geschlossenen Arbeitsvertrages. Dies hat normalerweise innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Arbeitstätigkeit zu erfolgen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

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  • Peter arbeitet seit 14 Jahren in dieser Firma und ohne schriftlichen AV.
    Er ist in dieser Zeit nie zu spät gekommen und hat, bis jetzt, noch nie die Krankmeldung zu spät abgegeben!


    Mit seinem Chef hat Peter keine Probleme, nur sein Abteilungsleiter ist etwas "komisch". Am Diensttag hat er von seinem Abteilungsleiter einen dienstlichen Anruf bekommen, aber zum Thema Abmahnung kein Ton.
    Der Chef war gestern auch in der Niederlassung wo Peter arbeitet und sie haben sich ganz normal unterhalten.



    Peter regt nur der Sachverhalt etwas auf, dass er vor der Abmahnung nicht angehört wurde(mit dem Hintergrund, dass 14Jahre nichts war!).



    Aber ist jetzt egal, Peter hält die Füsse still des eigentlich guten Betriebsklimas wegen und wird nächste Jahr mal die Sache bei vernünftiger Gelegenheit ansprechen.


  • Das stimmt aber ich meinte Abmahnung und fristlose Kündigung. ;)


    ???
    http://www.joppo.de/recht/arbe…folgen-der-abmahnung.html
    Man beachte diesen Absatz: "Keine verhaltensbedingte Kündigung wegen des abgemahnten Pflichtenverstoßes"


    feti


    Und Außerdem:
    Eine schriftliche Abmahnung ist doch der beste Beweis, dass ein Arbeitsvertrag bestand, selbst ohne einen vorzeigbaren schriftlichen Vertrag. Nur für den Fall, dass das mal ein strittiger Punkt sein sollte.

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

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  • Ich meinte den Fall auf Arbeitszeiterschleichung / ausversehen an den kompletten Email Verteiler der gesamten Firma schmutziges Material verteilen... usw.


    ;)


    das war aber auf die Zugehörigkeit bezogen.