unerlaube tagfahrlichter beim tüv

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.857 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von pink0694.

  • hi ..
    soo hab ja seit monaten jetzt schon zwei led streifen zuhause rum fliegen..irgendwann mal gekauft bei ebay, wat weiß ich ..
    nun jedenfalls haben die dinger weder nen e prüfzeichen, noch ne [lexicon]ABE[/lexicon] oder sonst etwas :O
    hab mir gedacht ich bastel se einfach mal ans auto, vielleicht funktionieren se vielleicht auch nicht .. da sie halt nicht zulässig sind dachte ich mir, mach ich sie ans standlicht. denn soweit ich weiß, ist es im stand ja erlaubt ..(sollte ich auch da falsch liegen verbessert mich bitte denn dann hat sich die restliche frage schon erübrigt :D ) .. schön und gut.. sollte man mal auf einem parkplatz oder wo auch immer stehen und hat lust die teile an zu machen, würde es doch da, wenn erlaubt keine probleme geben .. da ich aber diesen sommer zum tüv muss, und nicht wirklich die lust habe wieder alles auseinander zu frimmeln, wenn ichs denn überhaupt mal verkabelt bekomme, die frage ob der tüv das bemängeln würde. er würde ja sehen das die leds am standlicht angeschlossen sind und somit nur im stand an sind.. denn wer fährt schon mit standlicht ? :D


    gruß

  • Hey,
    du musst die LED Streifen dann aber so anschließen, dass sie -sobald das Abblendlicht- eingeschaltet wird, auch wieder aus gehen. Denn das Standlicht geht nicht aus, wenn du das Abblendlicht einschaltest, es leuchtet mit!


    Ansonsten kannst du die LED Streifen auch mit einem seperaten Schalter ansteuern.


    Der Tüv wird dir diese nicht bemängeln, denn am Auto darfst du sie haben. Sie dürfen nur nicht während der Fahrt leuchten.


    Auch farbige Unterbodenbeleuchtung darf unter deinem Auto verbaut sein, du darfst halt nur nicht mit eingeschalteter Ubb während der Fahrt erwischt werden.


    Mir fällt gerade noch ein, dass der Tüv, wenn die LEDs mit Standlicht zusammen leuchten, doch meckern könnte. Da du das Standlicht ja ggf benötigst, wenn du mal auf einer dunklen Straße irgendwo auf dem Land parkst. Oder an Straßen, wo die Laternen ausgeschaltet werden. Da dein Micra kein Parklicht hat, würdest du theoretisch das Standlicht brauchen und dann dürften die LEDs nicht mit leuchten!


    Also würde ich auf den seperaten Schalter zurückgreifen. Damit wärst du auf der sicheren Seite.


    *Mal wieder per Handy hier*

  • Ist doch sowieso total peinlich, also lass es.


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Ähnliches Thema habe ich mit meinem TÜV schon durch, Ergebniß:
    Alle am Fahrzeug serienmäßig verbauten Lichter, die ihr Licht in Richtung eines anderen Verkehrsteilnehmers ausstrahlen können dürfen nur mit geprüften (genehmigten) Leuchtmitteln ausgestattet sein.
    AUCH wenn Lichter nur im Stand bei abgeschalteter Zündung gehen würden soll dieses gelten.
    Für Innenlicht, Kofferraumbeleuchtung und auch Kennzeichenbeleuchtung und ähnliche Orte am und im Fahrzeug soll dieses nicht gelten, da ihr Licht nicht direkt in Richtung anderer Teilnehmer strahlen kann, müssen aber ABSCHALTBAR sein, damit sie nicht bei Fahrt mit Licht an sind, wenn es sich um NICHT serienmäßig verbaute Lichter handelt z.B. Unterbodenlicht.
    Hört sich kompliziert an, ist es auch und ich denke auch mein TÜV wird sich eines tages mal irren, sind ja auch nur irre ääääh, Menschen ;)

  • Ok, also wäre es auch mit seperaten Schalter nicht erlaubt. Das erklärt dann aber, wieso Unterbodenbeleuchtung erlaubt ist. Klingt zumindest plausibel.


    Die LEDs ohne E-Zeichen oder ähnliches, könnten ja blenden.


    Aber dass fast jedes neue Auto mega mäßig blendet, das ist egal.
    Wenn ich Nachts an der Ampel hinter neuen Autos mit LED als Bremslicht oder Blinker stehe, tun mir die Augen weh, so sehr blenden die Dinger.
    Genauso das Abblendlicht, Xenon zB blendet ja auch immer.


    Naja, ich werde den deutschen TÜV nie verstehen !


    *Mal wieder per Handy hier*

  • Aber dass fast jedes neue Auto mega mäßig blendet, das ist egal.
    Wenn ich Nachts an der Ampel hinter neuen Autos mit LED als Bremslicht oder Blinker stehe, tun mir die Augen weh, so sehr blenden die Dinger.
    Genauso das Abblendlicht, Xenon zB blendet ja auch immer.


    Naja, ich werde den deutschen TÜV nie verstehen !

    Blendung nicht nur, wenn man selbst hinter solchen Autos steht oder die einem entgegen kommen - auch wenn man bei Dunkelheit vor soner Karre mit Xenon-/LED-Rotz warten muss, blenden die wie Sau!! Hab zum Glück tiefschwarze Folie an den hinteren Scheiben, und selbst dann sieht das im Rückspiegel noch so aus als hätte ich Flugzeug-Landescheinwerfer mit 100 Watt oder mehr hinter mir stehen!! Will gar nicht wissen, wie das ohne Folie wäre - da hilft dann auch die Abblendstellung des Spiegels nix mehr... :will-u-understand:

  • Jedenfalls würde ich nem Prüfer schon die Ohren langziehen, der irgendwelche außen drangeklebten Spielzeuge durchgehen läßt. Die LED-Strips fallen schon gerne mal von selbst ab und sonn Deppenkack möchte ich als Biker nicht um die Ohren geschmissen bekommen.

  • Auch ich empfinde die Bremslichter einiger moderner Fahrzeuge als EXTREM blendend, gerade wenn man minutenlang im Stau oder an Ampel hinter ihnen steht schmerzt es geradezu X( Worum geht es also, wenn man sich fragt, wann LED in welcher Bauweise erlaubt oder nicht ?
    Es geht einzig und allein ums Geld, Autos mit solchen BLENDERRÜCKLICHTERN sind für mich kaum bezahlbar ABER die dezenten LED Rücklichter aus USA für NISSAN JUKE sind in Deutschland nicht erlaubt, wo kämen wir denn hin, wenn man die Technik eines High Society Autos auch an ein Auto der Arbeiterkaste bauen dürfte ;)
    Geld regiert im Westen die Welt und NIEMAND anders :O


    Bin selbst ein Bastler aber Howie hat schon völlig recht, was aussen angebaut werden darf MUß unbeding sehr stark reglementiert sein, daß ganze kann viel zu schnell gefährlich werden :(

  • Als Arbeitsscheinwerfer wären die Dinger erlaubt.
    Dann aber mit separatem Schalter.
    Arbeitsscheinwerfer dürfen am Kfz nicht!!! bauartgenehmigt sein.


    Und dass irgendein Prüfer ne Karre mit funktionsfähiger [lexicon]UBB[/lexicon] durchkommen lässt halte Ich für ein Gerücht^^

  • hab mich mittlerweile doch entschieden die dinger lieber als innenraumbeleuchtung zu nehmen :D
    da ich im juli zum tüv muss und kein lust hab alles hinterher wieder abzufummeln wenn es vielleicht grade mal läuft.. so bin ich auf der sicheren seite wenn es innen ist :)