Mietnebenkosten Korrektur

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  • Folgendes Fallbeispiel:


    Paul zieht aus seiner Wohnung in Nimmerland 05/2013 aus.
    Er erhält im November 2013 die Nebenkostenabrechnung für 2012 mit einem Guthaben von 100 Eur


    Er hat am 07.11. entsprechend seine Kontodaten mitgeteilt und um Zahlung bis 07.12.13 gebeten ( 4 Wochen Frist )


    Nun kümmerte sich Paul nicht recht und so ist im Januar 2014 immernoch keine Gutschrift eingetroffen.


    Ein Anruf bei der entsprechenden Wohnungsbaugenossenschaft erklärte, dass ja natürlich nicht gezahlt wird, da
    die Genossenschaft sich mit ihrem Abrechner rumschlage ,da wohl Fehler eingebaut wurden.


    Nun mal ein paar allgemeine Fragen:
    2014 ist doch die Frist für eine Betriebskostenabrechnung von 2012 abgelaufen und daher ist
    die im November 2013 zugestellte Abrechnung die einzig gültige und kann auch nicht mehr korrigiert werden ??

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