Moin
Peter ist in eine neue Wohnung gezogen. Leider sind an der Straße Parkplätze absolute Mangelware darum stellt er sein Auto auf den Garagenhof in die hintere rechte Ecke. So blockiert er niemandem das Tor - dachte er zumindest. Heute hatte er ein Zettel am Auto daß das Parken dort nicht erlaubt wäre. Vermutlich von der Nachbarin die in der Gegend auch als "Hitlers letzter Blockward" bekannt ist.
Peter kann aber kein Verbostschild finden. Auch den Abstand zum Garagentoren links neben seinem Auto findet Peter mit 7,8m als ausreichend. Laut [lexicon]StVO[/lexicon] müssen es bei Ausfahrten ja 3m Abstand zur Fahrbahnmitte sein - aber eben auf der Straße.
Jetzt Peters Fragen:
Ist das Parken da grundsätzkich verboten oder muss da ein Verbotsschild stehen?
Die [lexicon]StVO[/lexicon] bezieht sich auf Parken auf der Fahrbahn - in wie weit ist es auf einen Garagenhof anwendbar?
Peter hat jetzt erstmal auf der Rückseite der Nachricht einen "offenen Brief" verfasst und ins Auto gelegt:
Wo steht das Verbotsschild?
Nur weil SIE etwas möchten ist es noch lange kein Gesetz!
Es sind 7,8m Abstand zur Garageneinfahrt - wenn Sie dort nicht reinkommen geben Sie den Führerschein am Besten ab!!!
MfG
RKP