Abrechung Kaution mit diversen Forderungen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.676 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Hallo,


    mal wieder das Thema Wohung:
    Peter hat seine Wohnung gekündigt, die ganz normale Frist von 3 Monaten wird mündlich auf 2 Monate reduziert, da der Vermieter die Wohnung verkaufen will.
    Bei der Abnahme der Wohnung wird u.a. festgestellt, dass die Wohnung einen nicht besenreinen Zustand hat, der Backofen nicht geputzt ist und auf dem Balkon Schieferfassadenplatten kaputt sind (wobei nicht sicher ist, ob der Schaden schon vorher da war oder der Schaden auch durch Witterung entstanden sein kann). Dass der Zustand der Wohnung nicht besenrein ist bestätigt Peter mit den Worten: "Naja, wenn Sie da vielleicht jemanden haben...solange die Reinigung nicht mehr als 50€ kostet, können Sie mir das auch von der Kaution abziehen."


    Peter erhält nun eine Abrechnung in der unter anderem folgendes steht:
    Abzug Fassadenreparatur: 220€
    Abzug neuer Backofen (da der alte sich nicht mehr reinigen lässt): 240€
    Abzug Endreinigung: 120€


    Netterweise hinterlässt der Vermieter noch den Vermerk, dass die Abrechung erst gültig ist, nachdem Peter seine Zustimmung gegeben hat. Sollte Peter nicht zustimmen, so nimmt der Vermieter seine mündlich um 1 Monat verkürzte Mietzeit zurück.


    Nun, Peter sieht natürlich nicht ein die vollen Kosten begleichen zu müssen, schließlich weiß ja keiner, warum die Fassadenplatten defekt sind. Außerdem kann er sich nicht vorstellen, dass der Backofen nicht gereinigt werden kann. Sollte es tatsächlich so sein würde Peter natürlich für gleichwertigen nicht-verunreinigten Ersatz sorgen. Weiterhin sind in seinen Augen 120€ für die Reinigung deutlich zu hoch angesetzt, bzw. würde er, wenn das die aufgerufene Summe ist, die Wohung auch selbst reinigen (und zwar so, wie es im Mietvertrag verlangt wird). Besonders ärgerlich findet Peter aber den Vermerk des Vermieters, was seiner Meinung nach einer Erpressung gleichkommt.




    Jetzt hat Peter zwar Schaum vorm Mund, aber was bleibt ihm tatsächlich übrig? Mitglied im Mieterschutzverband zu werden? Auf die Forderung nicht eingehen? Wie würdet ihr denn reagieren?

    • Offizieller Beitrag

    Fenster, Türen, Heizung, Elektroinstallation soweit unter Putz, Wasserinst., Fußboden , Parkett, Aussenfassade, Gehwege, Treppenhaus, Speicher, Dach, Keller u.a. sind alles Sachen deren Instandhaltung/Rep zu 100% zu Lasten des Vermieters gehen.


    Ausnahmen sind lediglich Teppichboden und vorsätzliche Beschädigung sowie "über den Bestimmungsmäßigen Gebrauch hinausgehende Abnutzung"


    Die Fassadenrep darf Dir garnicht in Rechnung gestellt werden.

  • Darüber hinaus frage ich mich, warum Peter nicht mal fix selber mit dem Besen durch die Wohnung geht :confused:

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • Darüber hinaus frage ich mich, warum Peter nicht mal fix selber mit dem Besen durch die Wohnung geht :confused:

    Hat Peter getan, nur hat er Backofen und Kühlschrank nicht desinfiziert und Schubkästen nicht ausgewischt...das hat dem Vermieter anscheinend nicht gepasst.

  • Peter sollte ggf. mal einen Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt aufsuchen.
    Ich meine, er dürfte gute Chancen haben.


    Eine Rechtschutzversicherung, die Mietrecht umfasst, hat Peter nicht zufällig?

  • Könnte Peter die denn jetzt noch abschließen?