Moin
Peter hat ein paar Fragen
Das Peter Kleinreperaturen bis zu dem im Mietvertrag vereinbarten Betrag (je nach Vertrag 100-150 Euro) zahlen muss weiß er.
1) Übersteigt die Reparatur diese Summe muß er NICHTS zahlen, ist das noch aktuell?
2) Kann die Jährliche Gesamtsumme für Kleinreperaturen auch beim ersten mal greifen? --> Bsp: der Jährliche gesammte Höchstbetrag für Kleinreperaturen liegt bei 300 Euro, kann der Vermieter verlangen das Peter die erste Reparatur von zb 250 Euro übernimmt?
3) Peter würde gerne wissen ob der Vermieter oder Mieter den Handwerker beauftragen muß wenn es sich (anfangs) um eine sogenannte Kleinreperatur handelt?
Von meinem Nokia 3210 gesendet