Reparaturen in der Wohnung

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  • Moin


    Peter hat ein paar Fragen


    Das Peter Kleinreperaturen bis zu dem im Mietvertrag vereinbarten Betrag (je nach Vertrag 100-150 Euro) zahlen muss weiß er.


    1) Übersteigt die Reparatur diese Summe muß er NICHTS zahlen, ist das noch aktuell?


    2) Kann die Jährliche Gesamtsumme für Kleinreperaturen auch beim ersten mal greifen? --> Bsp: der Jährliche gesammte Höchstbetrag für Kleinreperaturen liegt bei 300 Euro, kann der Vermieter verlangen das Peter die erste Reparatur von zb 250 Euro übernimmt?


    3) Peter würde gerne wissen ob der Vermieter oder Mieter den Handwerker beauftragen muß wenn es sich (anfangs) um eine sogenannte Kleinreperatur handelt?








    Von meinem Nokia 3210 gesendet

  • Zu 1 ist und bleibt aktuell denn die im Mietvertrag festgelegte einzelne Summe definiert, was und was nicht als Kleinreparatur gewertet wird


    Zu 2 NEIN, ist die Rechnung einer Kleinreparatur höher als die definierte Summe einer Kleinreparatur ist es keine Kleinreparatur mehr, eine höhere Summe bis zum Maximum darf nur durch mehrere Kleinreparaturen erreicht werden, nicht durch eine Einzelne.


    Zu 3 Da bei von der Summe her zu erwartenen Kleinreparaturen davon ausgegangen wird, daß der Mieter die Rechnung bezahlen wird, hat somit der Mieter die Wahl, wer den Auftrag erhält und ist somit auch der Auftraggeber, dieser informiert den Auftragnehmer.


    Soweit mein Informationsstand und noch keine Klagen von meinem Vermieter oder Hausmeister, daß da was anders wäre.