TÜV Stempel im Fahrzeugschein

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 13.175 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Xavista.

  • Hi,


    Karl hat im Juni 2014 ein Auto gekauft, wo vorher von der Werkstatt neuer TÜV gemacht wurde (bis 06/2016). Das Auto wurde vorher schon im Januar 2014 abgemeldet.
    Folglich wurde die Plakette nicht zugeteilt da Auto abgemeldet war zu diesem Zeitpunkt. Weiterhin fehlt der Stempel in dem Fahrzeugschein, dass der TÜV bis 06/2016 verlängert wurde, Karl hat jedoch den Wisch von Hu/AU wo bescheinigt wird, dass der TÜV bis 06/2016 gültig ist. Gibt es beim anmelden in 01/2015 nun irgendwelche Probleme oder wird der Stempel im Fahrzeugschein einfach bei der Zulassungsstelle nachgetragen?!


    Danke euch im Voraus.



    Gesendet von meinem iWas.auch.immer mit Tapashit

  • Wenn HU/AU Bescheinigung passend zum Auto vorhanden sind, gibts doch die Plakette aufs Kennzeichen.
    Zuzätzlich wird in den neuen Fahrzeugschein, der bei Anmeldung ausgestellt wird, des Datum zur nächsten HU eingetragen.

  • Also ich habe nie eine tüv bzw au bescheinigung zum anmelden gebraucht der stempel auf dem Fahrzeugschein reichte aus trotz das dieser quasi entwertet war

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Primera P11 GT

    Nissan Primera P11 Top Sport (Schlachter eigenbedarf)

    Nissan Note E12 Tekna

    Nissan Qashqai J11 Tekna

    EX:
    Nissan Primera P11-120 :uzi:WP11-144 Sport,GT, SLX FLH, SRI , STW und WP11-120 aj4 :heul: A.D.I.O.Z

    Nissan Micra K11:uzi: LX, Motion, Motion und Salsa A.D.I.O.Z
    Nissan Silvia S14 Zenki :wand: A.D.I.O.Z

  • Der Schein verliert mit der Abmeldung seine Gültigkeit und wird je nach Landkreis sogar eingezogen bei der Abmeldung. Daher ist der für die Anmeldung unwichtig.
    TüV Dokument (inkl ASU) und Brief reichen aus.

    Eingezogen wird der Schein nicht, seit der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 dient der nämlich auch als Abmeldebescheinigung. Wenn man den bei erneuter Zulassung nicht vorlegen kann muss eine Verlustmitteilung des (vorigen) Fahrzeughalters (im Falle von vorigen Halter mit Ausweiskopie damit die die Unterschrift prüfen können) eingereicht werden. Ist also im Zweifelsfall schon nen Aufwand wenn der Schein nicht da ist.
    Aber ob da nun der Stempel drauf ist oder nicht, ist wurscht da man ja die Tüv Bescheinigung vorlegt.

    Also ich habe nie eine tüv bzw au bescheinigung zum anmelden gebraucht der stempel auf dem Fahrzeugschein reichte aus trotz das dieser quasi entwertet war

    Ich hab die Erfahrung gemacht das ein vom Amt Aufgedrucktes Datum noch nie Probleme gemacht hat, Bescheinigung vorlegen natürlich auch nicht. TÜV Stempel aber sehr wohl je nachdem wer da aufem Amt vor einem Sitzt. Begründung war: Sie glauben gar nicht wie viele geklaute Stempel derzeit in Umlauf sind, ich brauche die TÜV Bescheinigung.