Felgen für den Nissan Micra K11

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  • Hallo,


    Habe einen Nissan Micra [lexicon]K11[/lexicon] Baujahr 2001 und bin auf der Suche nach neuen Felgen. Die EG Typengenehmigung auf meinem Fahrzeugschein lautet e11*98/14*0021*06, aber egal welche Felgen ich mir raus suche ist auf der [lexicon]ABE[/lexicon] immer nur die Typennummer e11*93/81*0021*... für den Nissan Micra [lexicon]K11[/lexicon] aufgelistet?! Hab mir schon etliche Felgen angeschaut, aber zu keiner finde ich die passende Nummer. Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen. So langsam wird mir die Suche nach 3 Stunden nämlich zu blöd :rolleyes:

  • Also spielt der Quatsch überhaupt keine Rolle Hauptsache in der [lexicon]ABE[/lexicon] steht Nissan Micra [lexicon]K11[/lexicon] und die Motorleistung drauf?


    Wenn das ja in der [lexicon]ABE[/lexicon] so drin steht, muss ich die ja auch nicht eintragen lassen sondern die [lexicon]ABE[/lexicon] nur mitführen oder?

  • Zitat

    Also spielt der Quatsch überhaupt keine Rolle Hauptsache in der [lexicon]ABE[/lexicon] steht Nissan Micra [lexicon]K11[/lexicon] und die Motorleistung drauf?


    Wenn das ja in der [lexicon]ABE[/lexicon] so drin steht, muss ich die ja auch nicht eintragen lassen sondern die [lexicon]ABE[/lexicon] nur mitführen oder?


    Ohne Gewähr.
    Zumindest hatte Ich bis dato nie Probleme damit...

  • Habe auch noch nie irgendwelche Nummern verglichen. Hatte bisher nie Probleme. Auch nicht bei den Eintragungen zwecks Fahrwerk, Felgen, Lenkrad Kombi.

  • Wenn dann also in der [lexicon]ABE[/lexicon] Nissan Micra [lexicon]K11[/lexicon] und die richtige Motorleistung angegeben ist, muss ich die dann eintragen lassen, oder reicht die ABE?

  • Auch nicht wenn die Felgen größer sind als die alten die im Fahrzeugschein stehen? Oder muss das schon ein und die selbe Größe bleiben?

  • [lexicon]ABE[/lexicon] reicht eigentlich... In neueren steht mittlerweile sogar drin, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere gar nicht mehr nötig ist (wenn es nicht irgendwelche Auflagen zwingend erfordern!). Sonst hieß es meistens, dass "bei nächster Gelegenheit" eine Berichtigung der Papiere nötig war, was im Endeffekt auch "nie" bedeutet, da ja keiner ohne Grund (Abmeldung, Umzug etc.) zur Zulassungstelle rennt und aus Jux und Dollerei seine Papiere ändern lässt. ;)

  • Die Umschreibung in die Papiere bezieht sich aber eher darauf, wenn man die Felgen hat eintragen lassen und man sich dann die Eintragung ins Handschuhfach legt, anstatt diese Eintragung in den Fahrzeugschein übertragen zu lassen.


    Auch wenn die Reifengröße eine andere ist, reicht sie ABE. Du darfst dann nur nicht von der Reifengröße in der ABE abweichen.

  • Die Umschreibung in die Papiere bezieht sich aber eher darauf, wenn man die Felgen hat eintragen lassen und man sich dann die Eintragung ins Handschuhfach legt, anstatt diese Eintragung in den Fahrzeugschein übertragen zu lassen.

    Stimmt auch wieder, hatte ich nicht mehr so ganz aufm Schirm... :perfekt:

  • Stimmt so leider ganz.
    Es hängt von den Auflagen ab, ob die Räder so gefahren werden dürfen oder eingetragen werden müssen.
    Also einfach alle Auflagen für dein Auto in der [lexicon]ABE[/lexicon] mal durchlesen.