Bußgeldbescheid über 400€ nach über 11 Monaten

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.083 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Andre1982.

  • Peter hat am 2.4.2015 einen Bußgeldbescheid über 400€ plus Gebühren und Auslagen wegen einer Ordnungswidrigkeit vom 16.4.2014 erhalten. An seinen Arbeitgeber ist man zuerst getreten, das war so gegen Ende letzten Jahres aber ganz sicher nach der Verjährung (man möchte mich korrigieren) von 6 Monaten. Dieser Bußgeldbescheid war der erste Brief der persönlich an Peter adressiert war.


    Vorgeworfen wird ihm ein Verstoß gegen die gefahrgutrechtlichen Vorschriften die ich ungern komplett abschreiben will. Desweiteren wurde die nicht gesicherte Ladung bemängelt die in dem Schrieb nicht vorgeworfen wird. Es befanden sich mehrere Kanister auf dem Fahrzeug, teils schon sehr alt und verrostet mit Symbolen die es als Gefahrgut deklariert. Der Beamte hat sich aber nicht bei einem dieser Kanister bzw Eimer die Mühe gemacht und diese auf seinen Inhalt kontrolliert bzw ob überhaupt etwas in diesen Behältern war.


    Ferner wird Peter vorgeworfen das er sich nicht an die aus Verkehrssicherheitsgründen unterbundene Weiterfahrt gehalten hat was das Bußgeld um 25% hat steigen lassen. Tatsächlich aber ist das kompletter schwachsinn da Peter dazu aufgefordert wurde seine Ladung nach vorne an die Ladebordwand zu stellen und sich dann zu seinem Zielort Ladungssicherungsmaterial bringen zu lassen was nicht mehr verfolgt wurde. Außerdem waren die Beamten hinter Peter mit Ihrem Fahrzeug als dieser die Fahrt fortsetzte.


    Daher die Frage, wie soll Peter sich verhalten?? Und Peter ist nicht Rechtsschutzversichert.

  • Bist du in einem Automobilclub?
    evtl- übernimmt der eine erste Rechtsberatung.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Zum Thema Kanister mit Gefahrgutaufklebern:


    Der Beamte muss nicht prüfen ob die voll oder leer sind, wenn ein Placard drauf ist, sind die als voll zu erachten.
    Wenn die entleert sind (evtl. ist ein Reinigungs- / Entgasungsprotokoll mitzuführen), müssen die Aufkleber entfernt / überdeckt werden - ansonsten ist es eine falsche Kennzeichnung gem ADR. Alleine deswegen biste mit 250€ dabei ;)


    Welche Verjährungsfrist hat denn das Ausland?


    Zur Not einfach ein Schreiben aufsetzen (oder im Anhörungsbogen) und anmerken daß die Frist überschritten wurde ;)

  • Da merkt man mal wie hohl die alle in dem Land sind. Wie soll sowas ein normal sterblicher wissen?? Demnach dürfte ich nicht mal meinen Müll von der Baustelle wieder mitnehmen. Ich war gestern beim Anwalt und der lässt jetzt erstmal die Akte kommen.

  • Schreib denen einfach, dass Du Carsten und nicht Peter heißt und sie sich nen anderen Doofen zum Blechen suchen sollen. :O

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Schreib denen einfach, was du mit deren Töchter gemacht hast. Vielleicht vergessen die dann das andere :D


    (Vielleicht verdoppelt sich deine Strafe dann aber auch)


  • Desweiteren wurde die nicht gesicherte Ladung bemängelt die in dem Schrieb nicht vorgeworfen wird.


    Erstmal eine Nachfrage, die nicht gesicherte Ladung wurde nicht vorgeworfen aber bemängelt?


    Ansonsten: Peter soll sich mal einen Gefahrgutexperten suchen.


    Ich hatte letztens einen Fall, wo jemanden vorgeworfen wurde, leere, laut Papieren gereinigte, verpresste (und dadurch kaputte) Gebinde (Kanister u. ä.) würden noch gefährliche Stoffe enthalten und wären ausgelaufen. Nachdem durch Analyse der ausgelaufenen Flüssigkeit festgestellt wurde, dass es sich vermutlich um Niederschlagswasser gehandelt hatte, kam der nächste Vorwurf: die ADR-Label hätten dann entfernt sein müssen.


    Daraufhin hat man sich bei dem Gefahrgutexperten eines großen Konzerns erkundigt, parallel die Polizei bei ihrem Experten (weil es auch noch um etwas anderes ging, was hier aber nichts zu Sache tut) - und: Verfahren bzgl. Gefahrgutkennzeichnung eingestellt.


    Das mag ja an bestimmten Details liegen, die mir nicht bekannt sind, aber die mündliche Aussage dazu war, dass das im Gefahrgutrecht nicht so geregelt sei (angeblich kann man auch gereinigte, gelabelte Gebinde noch weiter/wieder verwenden). Allerdings gäbe es im Gefahrstoffrecht die Bestimmung, dass Gefahrstoff-Behälterkennzeichnungen nach Reinigung des Gebindes zu entfernen seien. Da wollte man aber nicht drauf los.


    In dem Schrieb sollte doch stehen, nach welcher Ziffer ADR/... und welchem § der zugehörigen OWi-Vorschrift das vorgeworfen wird. Wenn nicht, Fehler der Behörde. mit Zffer + § kann Peter auch selber schauen und lesen, oder ein mittelprächtigt bewanderter Mensch. Und es gibt bestimmt auch ein Forum dazu.

    ---------------------------------------------
    Umwege erhöhen die Ortskenntnis

  • Ich bin absolut kein Fachmann diesbezüglich und lese nur aus Interesse mit.
    Es gibt aber was, was ich nicht verstehen kann ?(
    Für mich ist es völlig logisch, daß IMMER das draufstehen muß, was auch drin ist ... selbst wenn das bedeutet, daß nichts draufstehen darf, weil es leer ist.
    Wie sollte es auch anders richtig sein, ich würde keinen Gefahrgutbehälter öffnen um zu prüfen, ob auch wirklich das drauf steht, was drin ist .... wäre mir zu gefährlich und die Vorschriften müssen doch gerade deswegen beachtet werden, weil es halt gefährlich ist.


    Ich lese aber hier und da zwischen den Zeilen, daß es von fachmännischer Seite anders gesehen wird :rolleyes:

  • An kennzeichnungspflichtigen Lkw sind die Tafeln oder Aufkleber eigentlich auch immer nur dann sichtbar, wenn tatsächlich etwas derartiges hinten drin ist.
    Ich denke mir, dass man so im Falle einer Havarie den Einsatz der Feuerwehr auf das nötige Mindestmaß reduzieren kann, denn erstens sind evtl. nötige Spezialeinsätze bestimmt nicht billig, zweitens nicht in unbegrenzter Anzahl gleichzeitig leistbar und drittens unnötige Fahleinsätze daher partout zu vermeiden.
    Andererseits liest man auch oft von Unfällen mit schwerverletztem Fahrer, bei denen nach dem Unfall nach möglicherweise vorhandenen Kleinkindern gesucht wird, da ein leerer Kindersitz gefunden wurde... :mmmm:
    Aber dort beteht ja auch keine Kennzeichnungspflicht.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Hehe ja, aber wenn ich auf meine Joghurtbecher ein paar solche Gefahrgutaufkleber pappe, bevor ich sie in den Müll werfe, begeht dann also der Müllkutscher eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sich den Container reinkippt. Die Schildbürger lassen grüßen. :D

  • Hehe ja, aber wenn ich auf meine Joghurtbecher ein paar solche Gefahrgutaufkleber pappe, bevor ich sie in den Müll werfe...



    Man stelle sich einen monatelang im Gemüsefach vergessenen - noch originalverpackten - Joghurt vor, der mit solchen Aufklebern http://mittelalterland.de/imag…riginal_images/5827_1.jpg auf dem Sortierbandand vom gelben Punkt aufschlägt... :D
    Einfach ignorieren geht dann ja auch nicht :mmmm:
    Am Ende sperren die alles ab und die Jungs mit den Raumanzügen kommen und entsorgen den ganzen Betrieb 8o


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Naja wir reden hier von 2 5kg Gebinden die nicht mal diese 5kg drin hatten und einem Kanister Verdünnung. Ich finde man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen, ein voller Treibstofftank ist da wohl weit gefährlicher und schädlicher für die Umwelt.

  • Am 11.11 ist übrigens der Gerichtstermin. Ich war bei einem Anwalt und der hat mir dringenst geraten dagegen anzugehen weil die Herren von der Polizei in der Beweispflicht sind. Also die dürfen sich echt nicht über ihren teils Zweifelhaften Ruf beschweren wenn man sich die Akte mal angesehen hat. Ich würde mich wirklich schämen bei soviel Lügen

  • Nicht schon wieder Knast :( kann ich meine Gefängnis Freikarte benutzen??