Innenbeleuchtung - Erfahrungen

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.593 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von agneo.

  • Guten Tag liebe Community,



    ich bin mit meinem Micra absolut zufrieden, möchte aber eine Fussbodenbeleuchtung bzw eine Kofferraumbeleuchtung einbauen.
    Derzeit verstehe ich das Gesetz so:


    Laut [lexicon]StVO[/lexicon] darf man Innenbeleuchtungen erschaffen wie man möchte, solange das Licht nicht das Erscheinungsbild des Wagens verändert, den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer am ordentlichen Führen des Fahrzeugs hindert und kein "Geistereffekt" zustande kommt.
    Kurzform: Das Licht darf den Fahrer nicht stören und darf von aussen nicht sichtbar sein.


    Nun, ich bin noch in der Probezeit, was bedeutet, dass ich mir keinen Punkt erlauben darf.
    Daher habe ich den TÜV angerufen. Der "Fahrzeugabnehmer" sagte von Anfang an ganz stur, dass jegliche Fußbodenbeleuchtungen illegal sind. Das Gespräch ging relativ kurz und auf meine "Recherchen" ist er garnicht eingegangen.


    Ursprünglich war mein Plan mir selbst die Beleuchtung hineinzubauen und zu verkabeln. (Müssen ja nicht extra geprüft sein wie die Aussenbeleuchtung, wenn ich das richtig verstanden habe)



    Kurze Fragen:


    1. Falls das nun laut den Gesetzen doch nicht illegal ist, muss ich soetwas beim TÜV abnehmen lassen? Die LEDS sind Dimmbar, Schaltbar und werden mit einer Batterie im Kofferraum betrieben.
    2. Ist es normal, dass der TÜV gerne einfach alles verneint?
    3. Habt ihr Erfahrungen damit gemacht?
    4. Gibt es da noch etwas anderes als die [lexicon]StVO[/lexicon], welche das verbietet?


    Tut mir leid, dass ich das Thema mal wieder aufrolle! Aber kein Thread entspricht genau dem, was ich gerne wissen würde.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Marc

  • 1. Nein. Das wird Dir niemand eintragen.
    2. Hängt wohl vom Prüfer ab.
    3. Hatte ich früher, hat nie jemanden gejuckt. Mich stört jetzt es jetzt bei der HU auch kein Stück, solange nichts sichtbar nach außen strahlt.
    4. Im Zweifel kann man Dir mit §30 (1) StVZO super an die Karre pissen. Der geht ja eigentlich immer wenn einen etwas stört und man spontan nichts besseres findet :)
    Also viel Spaß damit ;)

  • ich hatte sowas mit 18 auch im micra damals hatte ich mir infos eingeholt,
    es war so wenn sich das ganze mit einschalten der zündung ausgeht ist es legal.


    Ob das aber noch aktuell ist kp ist schon 13 jahre her

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Primera P11 GT

    Nissan Primera P11 Top Sport (Schlachter eigenbedarf)

    Nissan Note E12 Tekna

    Nissan Qashqai J11 Tekna

    EX:
    Nissan Primera P11-120 :uzi:WP11-144 Sport,GT, SLX FLH, SRI , STW und WP11-120 aj4 :heul: A.D.I.O.Z

    Nissan Micra K11:uzi: LX, Motion, Motion und Salsa A.D.I.O.Z
    Nissan Silvia S14 Zenki :wand: A.D.I.O.Z

  • Da hat der Prüfer wohl was falsch verstanden. Der meinte bestimmt Unterbodenbeleuchtung(als unter dem Fzg.)
    Innen kannst du machen was du willst solange von außen keiner geblendet wird.
    Ob Audi ,BMW oder Mercedes habe doch mittlerweile Fußraumbeleuchtung drin.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Gut wie gesagt ist 13 jahre her hatte damals auch füßraumbeleuchtung kofferraumbeleuchtung etc. in Blau


    Aber wie du schon sagst gut möglich das mein damaliger prüfer da etwas falsch verstanden hatte

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Primera P11 GT

    Nissan Primera P11 Top Sport (Schlachter eigenbedarf)

    Nissan Note E12 Tekna

    Nissan Qashqai J11 Tekna

    EX:
    Nissan Primera P11-120 :uzi:WP11-144 Sport,GT, SLX FLH, SRI , STW und WP11-120 aj4 :heul: A.D.I.O.Z

    Nissan Micra K11:uzi: LX, Motion, Motion und Salsa A.D.I.O.Z
    Nissan Silvia S14 Zenki :wand: A.D.I.O.Z