Guten Tag liebe Community,
ich bin mit meinem Micra absolut zufrieden, möchte aber eine Fussbodenbeleuchtung bzw eine Kofferraumbeleuchtung einbauen.
Derzeit verstehe ich das Gesetz so:
Laut [lexicon]StVO[/lexicon] darf man Innenbeleuchtungen erschaffen wie man möchte, solange das Licht nicht das Erscheinungsbild des Wagens verändert, den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer am ordentlichen Führen des Fahrzeugs hindert und kein "Geistereffekt" zustande kommt.
Kurzform: Das Licht darf den Fahrer nicht stören und darf von aussen nicht sichtbar sein.
Nun, ich bin noch in der Probezeit, was bedeutet, dass ich mir keinen Punkt erlauben darf.
Daher habe ich den TÜV angerufen. Der "Fahrzeugabnehmer" sagte von Anfang an ganz stur, dass jegliche Fußbodenbeleuchtungen illegal sind. Das Gespräch ging relativ kurz und auf meine "Recherchen" ist er garnicht eingegangen.
Ursprünglich war mein Plan mir selbst die Beleuchtung hineinzubauen und zu verkabeln. (Müssen ja nicht extra geprüft sein wie die Aussenbeleuchtung, wenn ich das richtig verstanden habe)
Kurze Fragen:
1. Falls das nun laut den Gesetzen doch nicht illegal ist, muss ich soetwas beim TÜV abnehmen lassen? Die LEDS sind Dimmbar, Schaltbar und werden mit einer Batterie im Kofferraum betrieben.
2. Ist es normal, dass der TÜV gerne einfach alles verneint?
3. Habt ihr Erfahrungen damit gemacht?
4. Gibt es da noch etwas anderes als die [lexicon]StVO[/lexicon], welche das verbietet?
Tut mir leid, dass ich das Thema mal wieder aufrolle! Aber kein Thread entspricht genau dem, was ich gerne wissen würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc