Zahlung der Versicherung Verzögert sich, trotz klarer Schuldfrage... Was tun?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.446 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Mahlzeit...



    Paulchens Frau Paula is vor ner ganzen Weile ein böser Golf an nem Zebrastreifen auf ihren Primera gedonnert... Totalschaden + schleudertrauma....


    So wegen dem schleudertrauma und weil rauskam das die Golferin wohl keinen Lappen hat und es auch nicht ihr Golf war, hat Paula das ganze ner Anwältin übergeben, das sie vernünftig Schmerzensgeld mit erkämpft.


    Als nun ne weile ins Land ging, Schuldfrage usw geklärt, fragte Paula bei der Anwältin was nun mit Geld ist. Diese machte sich bei der Versicherung schlau...
    Von da hieß es sie seien bereit zu zahlen, und würden dieses tun.


    Nun kam wieder nix, beim erneuten nachfragen hieß es dann, dürfen/können noch nich zahlen weil die Akte jetz zur Staatsanwaltschaft gegangen ist.
    Nun soll das angeblich solange dauern bis die Staatsanwaltschaft damit fertig is... Wegen der Sache das die unfallgegnerin ohne Lappen unterwegs war... Und erst wenn das verhandelt is zahlt die Versicherung. Und das kann angeblich bis zu nem Jahr dauern.


    So was bitte kann Paula jetz tun das sie an ihr Geld kommt? Weil das die kein Lappen hat is ja nich paulas Problem, und Schuldfrage is geklärt also müsste ja die Versicherung zahlen... Und wegen dem Rest müsste die Versicherung mit Golf Halter und Fahrer Auseinandersetzen.


    Schonmal hat Paula nun auch ne Mahnung vom Gutachter bekommen, da die Versicherung diesen auch noch nicht bezahlt hat. Und genau jetz is dummerweise die Anwältin im Urlaub...

  • Hey.
    Habe das selbe Problem. Hatte einen GA14 [lexicon]N15[/lexicon] bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Schuldfrage war sofort geklärt. 1000€ Schmerzensgeld angesetzt. Autoschaden wurde sofort bezahlt. Davon hat sich mein Anwalt seine 500 abgezogen weswegen ich nur 600 bekommen habe. Die Kanzlei sagt das wäre ganz normal, dass die sich ihr geld vom Schadensersatz abziehen und ich das restliche Geld bekomme, wenn die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten dann bezahlt. Ich warte jetzt schon seit einem halben Jahr. Angeblich ist die gegnerische Versicherung gerade damit beschäftigt die Daten von meinem Hausarzt auszuwerten. Ein netter Nebeneffekt war dass ich meinen [lexicon]N15[/lexicon] GTI anmelden musste um Mobil zu sein. ;) Bin da sehr skeptisch und drücke euch die Daumen

  • Wenn de Pech hast, zahlt die Versicherung garnicht, weil dein unfallgegner keinen Lappen hatte, dann mußt du den Unfallgegner verklagen

    Zitat

    Konsequenzen für den Versicherungsschutz


    Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis hinter dem Steuer eines Autos Platz nehmen und einen Unfall verursachen, hat dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern schränkt auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz massiv ein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwar dennoch in vollem Umfang für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch im Gegenzug Regress von Ihnen fordern. Da es sich beim Fahren ohne Führerschein um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls handelt, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens maximal 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück verlangen.


    Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Vollkaskoversicherung die Leistung sogar gänzlich verweigern, wenn der Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Denn grundsätzlich gehört es zu den ständigen Pflichten des Versicherungsnehmers, die gesetzeskonforme Verwendung des versicherten Wagens sicherzustellen. Bei einer entsprechenden Pflichtverletzung muss der Versicherungsnehmer den Schaden daher aus eigener Tasche zahlen.


    http://www.kfzversicherungen.o…n-ohne-fahrerlaubnis.html


    sie vielleich ganz gut für dich aus.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Was es bis dato nicht so daß, in dem Fall, die Versicherung den Unschuldigen trotzdem bezahlt, sich das Geld aber vom Schuldigen wiederholt? ?(

  • Wenn ich lese, dass in beiden Fällen Anwälte beschäftigt werden, dann fasse ich mir an den Kopf.

  • eschäftigt werden, dann fasse ich mir an den Kopf.


    Warum???
    Ohne Anwalt kommst du gegen keine Versicherung an,die finden immer irgendeinen Dreh, um nicht zahlen zu müssen.Selbst wenn die Lage eindeutig ist.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Mal abgesehen davon, dass die Aussage so natürlich Bullshit ist und auf die Masse gesehen zwischen 95 und 99% aller Schadenfälle problemlos abgewickelt werden meinte ich es hier genau anders herum.


    Wenn ich einen Anwalt einsetze, dann erwarte ich, dass der sich auch darum kümmert und ich nichts mehr damit zu tun habe.

  • Davon abgesehen, ist es für die Zahlungsverpflichtung völlig wumpe, ob der Fahrzeugführer einen Lappen hatte, oder nicht. Die Haftpflichtversicherung ist keine personen-, sondern eine objektbezogene Versicherung. Das bedeutet, dass für die Zahlung nur massgeblich ist, dass der Schaden mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurd.e Wenn die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist, hat die Versicherung zu zahlen. Liegt der Fall also deshalb bei der Staatsanwaltschaft, weil die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Raume steht, ist das für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung völlig unerheblich. Die Versicherung hat zu zaheln. Punkt. Ausrufezeichen. Fertig.


    Wenn der Anwalt nicht in der Lage ist, der Versicherung das klar zu machen, sollte er vielleicht überlegen, ob Schiffsschaukelbremser auf dem Hamburger Dom nicht ein besserer Job für ihn wäre.


    Starmaster: Manchmal gibst Du einen pauschalierenden Mumpitz von Dir, dass es kaum auszuhalten ist. Stoho hat völlig Recht. Die Versicherung muss zahlen, wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten ihres Versicherungsnehmers bzw. des versicherten Fahrzeugs geklärt ist. Sie kann im Nachgang die Fahrzeughalter in Regress nehmen, wenn dieser bewusst oder grob fahrlässig zuelassen hat, dass ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis das Fahrzeug geführt hat.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Davon abgesehen, ist es für die Zahlungsverpflichtung völlig wumpe, ob der Fahrzeugführer einen Lappen hatte, oder nicht. Die Haftpflichtversicherung ist keine personen-, sondern eine objektbezogene Versicherung. Das bedeutet, dass für die Zahlung nur massgeblich ist, dass der Schaden mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurd.e Wenn die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist, hat die Versicherung zu zahlen. Liegt der Fall also deshalb bei der Staatsanwaltschaft, weil die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Raume steht, ist das für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung völlig unerheblich. Die Versicherung hat zu zaheln. Punkt. Ausrufezeichen. Fertig.


    Wenn der Anwalt nicht in der Lage ist, der Versicherung das klar zu machen, sollte er vielleicht überlegen, ob Schiffsschaukelbremser auf dem Hamburger Dom nicht ein besserer Job für ihn wäre.


    Starmaster: Manchmal gibst Du einen pauschalierenden Mumpitz von Dir, dass es kaum auszuhalten ist. Stoho hat völlig Recht. Die Versicherung muss zahlen, wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten ihres Versicherungsnehmers bzw. des versicherten Fahrzeugs geklärt ist. Sie kann im Nachgang die Fahrzeughalter in Regress nehmen, wenn dieser bewusst oder grob fahrlässig zuelassen hat, dass ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis das Fahrzeug geführt hat.


    @ [lexicon]YETI[/lexicon] ,du mußt es ja wissen. komisch ist nur das ich genau dies Szenarien schon genauso erlebt habe ,obwohl die Schuldfrage einwandfrei klar war,Seltsam oder????
    Der Mumpitz war sogar so komisch , das sich 2 Versicherungen gegenseitig per Anwalt vor Gericht trafen ,TROTZ Eindeutiger Schuldfrage und der Richter erst mal der Gegnerischen Versicherung Klar machen mußte was Sache ist, trotzdem dauerte die Zahlung ewig.


    Aber wie du schon Schriebst ,ich gebe ja nur Mumpitz wieder, du must es ja besser wissen als Klugscheißer der Nation.
    Soviel zu Theorie und Praxis.


    Deswegen hat Phsychofun ja auch schon sein Geld, weil die Schuldfrage eindeutig ist und der Gegner zahlen muß. :wand: :wand:


    Da frage ich mich nur,warum soviele Klagen deswegen vor Gericht landen.Etwa weil die Versicherugen Langeweile haben ,oder doch nur, weil sie Geld sparen wollen.Was aber ebenfalls eine Milchmädchenrechnung ist.


    Und was den Anwalt betrifft: Dann muß dein Anwalt wohl ein Volltrottel gewesen sein, oder warum hat das mit deinen Motorschadenkosten solange gedauert???

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






    • Offizieller Beitrag

    -closed-

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge