Angemeldetes Kfz ohne Fahrzeugbrief kaufen.

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.200 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von PsycoFun.

  • Mahlzeit,


    Paulchen hat als Angebot ein spitzen Schnäppchen bekommen.
    Auto mit Seltenheitswert für fast geschenkt.


    Hacken an der Geschichte:


    Aufgrund eines Herzanfall mit anschließendem koma, stand das Fahrzeug jetz fast ein Jahr, hat seit 02.2015 kein TÜV mehr, und aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung is unbekannt wo der Kfz Brief hin ist. Fahrzeug ist aber noch angemeldet und versichert.


    Der Wagen soll nun für nen schmalen Taler den Besitzer wechseln.


    Wie verhält sich das jetzt mit dem mangelnden Brief? Das Fahrzeug soll erstmal abgemeldet in ner Garage landen und frühestens nächstes Jahr wieder auf die Straße.
    Oder.... Wenn die Reparaturen zu gravierend sind wieder veräußert werden.


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Um einen neuen Brief zu beantragen muss ein Fahrzeug aufgeboten werden. Dazu muss u.a. ein Kaufvertrag vorgelegt werden.
    Der Besitzer lebt aber noch, wenngleich geschäftsunfähig, kann Dir also keinen gültigen Kaufvertrag geben.


    Das funktioniert also nicht, es sei denn ein gerichtsmäßig bestellter und beglaubigter Vormund würde einen Kaufvertrag mit Dir abschließen.


    Alles andere geht nicht und ganz grundsätzlich gilt, dass man keine Autos ohne Papiere kauft, auch zum ausschlachten nicht.


    Grüße
    O.

  • Geschäftsunfähig ist er nach aktuellem Wissensstand nich. Ich vergas zu erwähnen das er nich mehr im koma liegt.
    Der Kaufvertrag würde mit ihm selber noch zustande kommen.


    Momentan überlegt er nur noch über den genauen fast geschenkt Preis, sonst is die Sache fast schon abgeschlossen. Weil die andere Alternative für ihn wäre das seine Frau sagt, er kann ihn selber weder fahren noch herrichten... Ab aufn Schrott.

  • Kauf die Kiste und beantrage den Brief. Egal ob der Opa im Koma liegt oder der Aluhut dir was ins Ohr flüstert.

    • Offizieller Beitrag

    Der Kaufvertrag würde mit ihm selber noch zustande kommen.

    Dann muss er selbst den Verlust melden und einen neuen Brief beantragen bzw jemanden vollmächtig damit beauftragen.


    Er kann und darf das Auto nicht ohne Brief verkaufen.


    Wenn Du das nicht glauben magst wg Aluhut und so: das kostet Dich morgen einen Anruf auf der Zulassungsstelle.


    Grüße
    O.

  • Was Oggsi sagt stimmt. Hab das selbe erst durch als ich meinen ummelden wollte und gemerkt habe das der Brief weg ist.


    So einfach ist das nicht mehr wie es vielleicht mal war.

    • Offizieller Beitrag

    Und von mir aus habe das letzte Wort.

    Schade, dass Du meine Beiträge unter diesem Aspekt subsumierst.


    Es ging mir nicht um Rechthaberei, sondern darum PSF vor Schaden zu bewahren.


    Gleichzeitig wollte ich Dich nicht mit alten Geschichten langweilen, denn ich habe das schon mal durchgemacht und deswegen mächtig Schwierigkeiten und Probleme und Kosten gehabt und bin von Pontius zu Pilatus gerannt.


    Grüße
    O.

  • Da ich ja nebenbei noch weiter recherchiere... Neuer Brief ist wo bereits vor einiger Zeit beim KBA beantragt worden.


    Laut Grad erhaltener Information liegt der Brief schon bei der Zulassungsstelle, wird aber nur ausgehändigt, wenn entweder ein aktueller TÜV vorgelegt wird, oder das Fahrzeug abgemeldet wird. Hängt wohl damit zusammen das der Wagen seit Februar kein TÜV mehr hat.


    Muss ich nochmal genauer hinterfragen.