Falschparken ohne Umweltplakette

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 4.622 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ReisKocherPilot.

  • Moin


    Peters Mama ist mit Peters Auto in eine Stadt mit Umweltzone gefahren und hat dort falsch geparkt.
    Später hat Peter Post bekommen. Da das Kennzeichen auf der Umweltplakette verblasst (und somit für die Politesse unleserlich war) sollte Peter 108€ bezahlen (80€ Strafe + 28€ Gebühr).


    Da Peter ja nicht gefahren ist, und seine Mutter nicht belasten will, hat er gem. §52 und 55 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.
    Daraufhin kam ein Schreiben in dem das falsche Parken moniert wurde (da griff dann wohl die Halterhaftung) Ok, waren 15€ - wurden noch am gleichen Tag überwiesen.


    Ja, Peter hat sich schlau gemacht bevor er das [lexicon]NisBo[/lexicon] belästigt :D.


    Jetzt kam ein Brief von der Stadt:

    Da das Knöllchen fürs falsche Parken überwiesen wurde, geht Peter davon aus daß die Stadt die Daten des Fahrzeugführers haben möchte um den Verstoß gegen die Umweltplakette zu ahnden.


    Kann Peter denen jetzt so antworten?


    MfG


    RKP

  • Hä? Versucht da ein Beamter noch schlauer zu sein als Peter oder wie?
    Also Peter, der Halter bekam ein Verwarngeldangebot über 15€ und hat dieses nachweislich angenommen, richtig?

  • Richtig.
    Peter bekam erst Post in dem ihm das verblasste Kennzeichen auf der Umweltplakette in Rechnung gestellt wurde. Dagegen wurde, mit Hinweis daß er nicht gefahren ist aber von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, Stellung genommen.
    Dann kam ein Zahlschein über 15€ fürs Falschparken, mit dem Hinweis auf Halterhaftung. Dieses wurde angenommen und gezahlt.


    Jetzt bekam Peter Post daß er Name und Anschrift des Fahrers mitteilen müsse.
    Hier drängt sich der Verdacht auf, daß man so versucht das Knöllchen für die Umweltplakette einzutreiben.

  • ohne Plakette? mmh ist das ne Straftat oder auch ne Ordnungswidrigkeit!?!? es ist eine dran und gut nur weil das kennzeichen nicht mehr zu erkenne sei kann man keine 108,- verlangen!
    ist es nicht so das wenn zwei Sachen begannen wurden die höhere überwiegt, ist doch mit Handy am steuer und zu schnell auch so oder!?!? berichtigt mich bitte falls ich falsch liege!

  • Wie wäre es, ohne gleich immer die Keule rauszuholen, einfach mal die Behörde bzw. den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und den Sachverhalt zu klären?
    Ist der schnellste und komplizierte Weg und auch dabei gilt auch die Devise wie man in der Wald schreit so schallt es heraus.
    Da die Plakette ja Gültigkeit hat (?) und nur das KZ nicht lesbar sollte sollte es wohl schnell lösbar sein aber eine neue leserliche Plakette zu besorgen sollte ja nicht das Problem sein oder?

  • Eine Plakette ohne lesbare Beschriftung = gar keine Plakette


    BTW: in dieser Stadt gilt eine [lexicon]StVO[/lexicon] mit einer Anlage 2 zu § 41 [lexicon]StVO[/lexicon]

    Jeder Mensch bereitet auf irgendeine Art Vergnügen. Der Eine wenn er einen Raum betritt, der Andere wenn er ihn wieder verlässt.
    Braucht der Bauer einen Schinken, sieht man's Schwein mi'm Holzbein winken.

  • ohne Plakette? mmh ist das ne Straftat oder auch ne Ordnungswidrigkeit!?!? es ist eine dran und gut nur weil das kennzeichen nicht mehr zu erkenne sei kann man keine 108,- verlangen!
    ist es nicht so das wenn zwei Sachen begannen wurden die höhere überwiegt, ist doch mit Handy am steuer und zu schnell auch so oder!?!? berichtigt mich bitte falls ich falsch liege!

    Doch, können die. Da Plakette und das darin eingetragene Kennzeichen eine Einheit bilden, ist sie ungültig wenn das KZ nicht eingetragen ist.


    Wurde ja auch so gemacht. Erst wurde die ungültige Plakette bemängelt. Nach Einspruch wurde das falsche Parken in Rechnung gestellt.

    Was Peter wundert ist, daß die Behörden trotzdem die Adresse vom Fahrer haben wollen, obwohl das Knöllchen bezahlt wurde



    Wie wäre es, ohne gleich immer die Keule rauszuholen, einfach mal die Behörde bzw. den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und den Sachverhalt zu klären?
    Ist der schnellste und komplizierte Weg und auch dabei gilt auch die Devise wie man in der Wald schreit so schallt es heraus.
    Da die Plakette ja Gültigkeit hat (?) und nur das KZ nicht lesbar sollte sollte es wohl schnell lösbar sein aber eine neue leserliche Plakette zu besorgen sollte ja nicht das Problem sein oder?

    Da das Kennzeichen verblasst war hatte die Plakette keine Gültigkeit. Da nützt es nix wenn sich Peter jetzt ne neue Plakette hole, da zum "Tatzeitpunkt" eine ungültige drin war.


    Worum es geht: siehe oben.

  • Um welche OWi (Nr=?) geht es denn genau?

    Das steht eben nicht in dem Brief.
    Sondern nur daß eine OWi begangen wurde und Peter den Namen des Fahrers mitteilen soll.

  • Um es abzuschließen:


    Peter hat seine Verkehrsrechtschutz angerufen und sich ne Auskunft geben lassen. Auch dort war man der Meinung daß es darum ginge an die Adresse zu kommen und den Verstoß gegen die Umweltplakette ahnden zu können. Des Weiteren wurde Peter nahe gelegt zu schreiben (so wie er es formuliert hat), da bei eine telefonische Auskunft im schlimmsten Fall (der wäre, es geht vor Gericht) schlecht zu beweisen wäre.


    Sollte es vor Gericht gehen würden die Kosten übernommen und er solle nach dem Schreiben der Dinge harren die da kommen.

  • da Peter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht kann ,sofern es nicht die Verhältnismäßigkeit überstrapaziert, auch
    zum führen von einem Fahrtenbuch (was Geld kostet..) ,wo nachgewiesen wird wer wann und wo das Fahrzeug gefahren hat,verdonnert werden.
    Dieses Führen von Fahrtenbüchern wird zur Auflage gemacht und...jetzt kommts.. zum KBA für ihr ZEVIS gemeldet.
    Sollte es bei einer Polizeikontrolle beim Abfragen von ZEVIS oder einer Kontrolle durch die Verkehrsbehörde selbst zu "Unregelmäßigkeiten kommen dann..


    wirds teurer als die 80 € für eine unleserliche Umweltplakette. (zur Zeit 100€)


    Unleserlich,Farbe verblasst,gar nicht beschriftet = ohne Umweltplakette gefahren..

  • Nur wäre es schwierig bis unmöglich zu rechtfertigen, jemanden zu verdonnern, weil er von seinem Recht Gebrauch macht. Man könnte auch generell nach dem Zweck einer Fahrtenbuchauflage fragen, wenn schon eine neue Plakette drauf ist, und damit keine besondere Gefahr der Wiederholung abzuwenden wäre.

  • Das machen die doch mit Absicht , habe auch dieses Grüne Bescheuerte Dingens dran,
    aber komischerweise macht es jede Zulassungsstelle/Berechtigte Abgabestelle anderst ,
    die einen Schreiben mit einem nicht UV Beständigen Stift das Kennzeuchen drauf und andere Drucken das Kennezeichen da rein,
    da sollten die doch eher das bei allen Zulassungsstellen/Berechtigten Eingabestellen einführen,dass das gedruckt wird.


    Aber zum Thema ausgeblasst, ich hab noch nicht gesehen , dass das Kennzeichen so ausgeblaßt war, das man es nicht mehr erkennen konnte . Zumindest die Buchstaben konnte man mit etwas mühe erkennen.
    In soeinem falle sollte eher eine Verwarnung mit Hinweiß auf Erneuern der Plakette ausgestellt werden.


    Wie ist es dann erst wenn man mit einer Plakette rumfährt, wo das Kenzeichen nicht stimmt ?


    Aber die Ordnungshüter in meiner Umgebung juckt das net, dass ich im HD Bereich mit HD Kennzeichen und einer D Plakette rumgurke ( Selbst bei Verkehrskontrollen ) . :D

  • Also ein normaler Edding verblaßt bei Straßenparkern so nach 4 Jahren. Bei mir hats der TÜV bemängelt und ich hab schon einige an der Grenze zur Lesbarkeit gesehen. Die Behörden verschlampen es und kassieren wieder dafür ab, wie immer. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

  • ...


    da sollten die doch eher das bei allen Zulassungsstellen/Berechtigten Eingabestellen einführen,dass das gedruckt wird.


    ... . :D

    Noch einfach wäre es, da das Mistding eh kennzeichengebunden ist, die Plakette direkt aufs Kennzeichen zu kleben. Durch den Wegfall der AU-Plakette ist dafür auf dem vordern Kennzeichen sogar Platz :idee:


    Muddy:
    Ich denke nicht daß beim erstmaligen Gebrauchmachen des Zeugnisverweigerungsrechts gleich die dicke Fahrtenbuchkeule rausgeholt wird.
    Um die Verkehrsanwältin zu zitieren:
    "Gerne mit gedroht, seltenst umgesetzt. Bis es soweit kommt müsse Peter aber schon in regelmäßiger Manier auffällig werden."

  • Muddy:
    Ich denke nicht daß beim erstmaligen Gebrauchmachen des Zeugnisverweigerungsrechts gleich die dicke Fahrtenbuchkeule rausgeholt wird.
    Um die Verkehrsanwältin zu zitieren:
    "Gerne mit gedroht, seltenst umgesetzt. Bis es soweit kommt müsse Peter aber schon in regelmäßiger Manier auffällig werden."

    Denke ich auch in diesem Fall wäre es "etwas" überzogen...Aber sie könnten..Es kommt halt auf den Sachbearbeiter an ob er sich verarschx fühlt :D

  • Muddy:
    Ich denke nicht daß beim erstmaligen Gebrauchmachen des Zeugnisverweigerungsrechts gleich die dicke Fahrtenbuchkeule rausgeholt wird.
    Um die Verkehrsanwältin zu zitieren:
    "Gerne mit gedroht, seltenst umgesetzt. Bis es soweit kommt müsse Peter aber schon in regelmäßiger Manier auffällig werden."

    Denke ich auch in diesem Fall wäre es "etwas" überzogen...Aber sie könnten..Es kommt halt auf den Sachbearbeiter an ob er sich verarschx fühlt :D


    Der Bearbeiter hätte ja so Recht :D
    Der Shit ist jetzt kanpp 14 Tage her. Wenn Peter bedenkt wie zügig die waren um ihm den Kostenschein vom Parken und dann noch den erneuten Schrieb wegen der Adresse zuzustellen denkt Peter daß er noch 3-4 Wochen warten wird und dann den Scheiß zu den Akten legt.

  • So, Peter hat heute erneut Post bekommen.


    Verkehrsordnungswidrigkeit wegen eines Halte- oder Parkverstoßes.
    Das Verfahren wird eingestellt, allerdings werden ihm als Halter die Kosten dafür auferlegt, da die Feststellung des Fahrers vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte - sind 23,50€.
    Begründet wird es mit §107 [lexicon]ABS[/lexicon]. 2 und 3 OWiG.


    Fällt das Befahren einer Umweltzone in den Bereich "Halte-/ Parkverstoß"?
    Das Knöllchen fürs Parken im Halteverbot wurde ja schon bezahlt.


    Oder sind es die Gebühren dafür daß Peter seine Mutter nicht verpetzen wollte?
    Peter hat ja nichts falsch gemacht und auch nur von seinem ZeugnisverweigerungsRECHT gebrauch gemacht.


    MfG


    RKP