Also um meine Komunikation mit Nissan Brühl noch für alle einsehbar zu machen :
Guten Tag Nissan Team
Ich habe einen Pathfinder [lexicon]R51[/lexicon] BJ 2010 und bin eigentlich rundum zufrieden mit dem Wagen !
Jetzt wollte ich die Anhängelast des Fahrzeuges von 3t auf 3,5 t erhöhen lassen.
Dazu gibt es ein von euch beauftragtes Gutachten Nr. 116XS0031-01 erstellt am 24.01.2012
Dieses wurde mir freundlicherweise schon von meinem Vertragshändler ausgehändigt.
In dem Gutachten ist von der EG Typgenehmigungsnummer ab e9*2001/116*0051*20 die Rede.
Bei meinem Pathfinder endet die EG Nummer mit *15 anstelle der *20
Wo ist bei den Nummern der Unterschied? Bzw warum gillt das Gutachten nicht für meinen [lexicon]R51[/lexicon] mit e9*2001/116*0051*15 ?
Die anderen geforderten Daten sind alle mit dem Gutachten übereinstimmend… sogar die HSN stimmt überein.
Gibt es ein älteres Gutachten, das dies zulassen würde?
Oder gibt es ein Schreiben von Nissan, das auch die Auflastung eines *15 erlauben würde?
Was müsste theoretisch am Fahrzeug geändert werden, um der *20 zu entsprechen?
Schön wäre es, wenn ich das schriftlich bekommen würde um damit meinem TÜV- Prüfer gerecht zu werden.
Ich bedanke mich schon mal bei ihnen und hoffe auf eine positive Antwort.
Sie könnten mich auch telefonish erreichen unter 0...........
Mit freundlichen Grüßen Patrick Gussner
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
Eine Erhöhung der Anhängelast des Pathfinder [lexicon]R51[/lexicon] ist vom Hersteller nicht freigegeben. Es gelten die zum jeweiligen Model ausgewiesenen Angaben laut Preisliste.
Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch unter der Rufnummer
02232-57 20 80 erreichen. Außerdem können Sie unsere Internetseite www.nissan.de besuchen. Dort finden Sie weitere Informationen über NISSAN und NISSAN Produkte.
Gerne können Sie sich jederzeit an einen unserer NISSAN Händler vor Ort wenden. Um einen Händler in Ihrer Nähe zu finden klicken Sie bitte auf folgenden Link: http://www.nissan.de/#tools/find-it
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Herr ..... und Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort
Ein Stück weit haben sie mir damit schon geholfen, aber ganz kenne ich mich dann leider noch nicht aus.
Ich habe hier aber ein Gutachten vor mir liegen, dass von:
Nissan Center Europe GmbH
Renault Nissan Strasse 6-10
50321 Brühl
beantragt und vom TÜV Rheinland ( Dipl._ Ing. Lothar Scharrenbroich) in Köln am 24.01.2012 genehmigt wurde.
Gutachtliche Stellungnahme Nr. 116XS0031-01
Für den Fahrzeugtyp [lexicon]R51[/lexicon] Pathfinder.
Sehr wohl zu der Erhöhung der Anhängelast.
Im Anhang Fotos von dem Gutachten.
Also gibt es sowas scheinbar doch .
Nur wüsste ich eben gerne den Unterschied der EWG Betriebserlaubnis Nummern
e9*2001/116*0051*20 und e9*2001/116*0051*15
Im Gutachten genannt und in meinem Fahrzeugschein stehend
Wenn sie mir bei der Beantwortung dieser Frage noch helfen könnten?
Ich bedanke mich nochmals für ihre Hilfe und hoffe auf eine für mich positive Antwort .
MfG Patrick Gussner
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
vielen Dank für Ihre Email vom04.02.2016bezüglich des Gutachten der Anängelast.
Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten hierfür um Entschuldigung.
Um Ihre Beanstandung prüfen zu können und Verwechslungen auszuschließen, möchten wir Sie bitten, uns folgende Angaben mitzuteilen:
-Ihre vollständige Adresse
-das polizeiliche Kennzeichen Ihres NISSAN
-den aktuellen Kilometerstand Ihres NISSAN
-das Erstzulassungsdatum
-die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) Ihres NISSAN
-den Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben
-die Werkstatt, bei der Ihr NISSAN zur Reparatur war
Zusätzlich bitten wir Sie, uns eine Kopie der ausgefüllten Seiten Ihres Kundendienstscheckheftes (d.h. Garantiezertifikat, Wartungsnachweise, Lackkontrollen) sowienach Möglichkeit des Kostenvoranschlags bzw. der Reparaturrechnungzu übersenden.
Bitte lassen Sie uns diese Informationen zukommen.
Wir werden Ihren Vorgang danach so schnell wie möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Email von mir mit sämtlichen Fahrzeugdaten usw.. Fragen aus der vorherigen Mail beantwortet
Sehr geehrter Herr.....
vielen Dank für die Übermittlung der fehlenden Daten vom 05.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
Ihre Anfrage habe ich intern zur Bearbeitung weitergeleitet.
Sobald ich Rückmeldung über den Sachverhalt habe, teile ich es Ihnen umgehend mit.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr .....
vielen Dank für Ihre Email vom05.02.2016bezüglich Anhängelast.
Bitte senden Sie uns noch Ihre Fahrzeugpapiere zu.
Bitte lassen Sie uns diese Informationen zukommen.
Wir werden Ihren Vorgang danach so schnell wie möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Fahrzeugschein im Anhang
Bevor irgendwelche Kosten für mich entstehen, möchte ich aber bitte informiert werden .
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr.....
vielen Dank für die Übersendung des Fahrzeugscheins vom 12.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
Ich erwarte das Feedback zeitnah von der Fachabteilung. Als dann werde ich mich umgehend zur Übermittlung der Antwort bei Ihnen rückmelden.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr...
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
Ich habe inzwischen Rückmeldung für Sie bekommen und teile Ihnen hiermit folgendes mit.
Es gibt für dieses Fahrzeug keine Freigabe für eine Anhängelasterhöhung.
Eine Nachrüstung des Fahrzeugs oder eine Änderung des Gutachens sind nicht möglich.
Wir bedauern die durch die Aushändigung des Gutachtens entstandene Verwirrung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend.
Vielen Dank an Sie, dass sie sich so für mein Anliegen eingesetzt haben!
Schade, dass dies nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen Patrick
Respekt ! ich hatte nach der ersten Mail nicht daran geglaubt, dass sich dafür noch jemand interessiert...
Also leute ! alle die ab *20 haben .. können dann wohl auflasten