e-NummerFahrzeugschein 3,5t Anhängelast

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jay_1986.

    • Offizieller Beitrag

    Also um meine Komunikation mit Nissan Brühl noch für alle einsehbar zu machen :



    Guten Tag Nissan Team
    Ich habe einen Pathfinder [lexicon]R51[/lexicon] BJ 2010 und bin eigentlich rundum zufrieden mit dem Wagen !
    Jetzt wollte ich die Anhängelast des Fahrzeuges von 3t auf 3,5 t erhöhen lassen.
    Dazu gibt es ein von euch beauftragtes Gutachten Nr. 116XS0031-01 erstellt am 24.01.2012
    Dieses wurde mir freundlicherweise schon von meinem Vertragshändler ausgehändigt.
    In dem Gutachten ist von der EG Typgenehmigungsnummer ab e9*2001/116*0051*20 die Rede.
    Bei meinem Pathfinder endet die EG Nummer mit *15 anstelle der *20
    Wo ist bei den Nummern der Unterschied? Bzw warum gillt das Gutachten nicht für meinen [lexicon]R51[/lexicon] mit e9*2001/116*0051*15 ?
    Die anderen geforderten Daten sind alle mit dem Gutachten übereinstimmend… sogar die HSN stimmt überein.
    Gibt es ein älteres Gutachten, das dies zulassen würde?
    Oder gibt es ein Schreiben von Nissan, das auch die Auflastung eines *15 erlauben würde?
    Was müsste theoretisch am Fahrzeug geändert werden, um der *20 zu entsprechen?
    Schön wäre es, wenn ich das schriftlich bekommen würde um damit meinem TÜV- Prüfer gerecht zu werden.
    Ich bedanke mich schon mal bei ihnen und hoffe auf eine positive Antwort.
    Sie könnten mich auch telefonish erreichen unter 0...........
    Mit freundlichen Grüßen Patrick Gussner




    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
    Eine Erhöhung der Anhängelast des Pathfinder [lexicon]R51[/lexicon] ist vom Hersteller nicht freigegeben. Es gelten die zum jeweiligen Model ausgewiesenen Angaben laut Preisliste.
    Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch unter der Rufnummer
    02232-57 20 80 erreichen. Außerdem können Sie unsere Internetseite www.nissan.de besuchen. Dort finden Sie weitere Informationen über NISSAN und NISSAN Produkte.
    Gerne können Sie sich jederzeit an einen unserer NISSAN Händler vor Ort wenden. Um einen Händler in Ihrer Nähe zu finden klicken Sie bitte auf folgenden Link: http://www.nissan.de/#tools/find-it
    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten.
    Mit freundlichen Grüßen



    Guten Tag Herr ..... und Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort
    Ein Stück weit haben sie mir damit schon geholfen, aber ganz kenne ich mich dann leider noch nicht aus.
    Ich habe hier aber ein Gutachten vor mir liegen, dass von:
    Nissan Center Europe GmbH
    Renault Nissan Strasse 6-10
    50321 Brühl
    beantragt und vom TÜV Rheinland ( Dipl._ Ing. Lothar Scharrenbroich) in Köln am 24.01.2012 genehmigt wurde.
    Gutachtliche Stellungnahme Nr. 116XS0031-01
    Für den Fahrzeugtyp [lexicon]R51[/lexicon] Pathfinder.
    Sehr wohl zu der Erhöhung der Anhängelast.
    Im Anhang Fotos von dem Gutachten.
    Also gibt es sowas scheinbar doch .
    Nur wüsste ich eben gerne den Unterschied der EWG Betriebserlaubnis Nummern
    e9*2001/116*0051*20 und e9*2001/116*0051*15
    Im Gutachten genannt und in meinem Fahrzeugschein stehend
    Wenn sie mir bei der Beantwortung dieser Frage noch helfen könnten?
    Ich bedanke mich nochmals für ihre Hilfe und hoffe auf eine für mich positive Antwort .
    MfG Patrick Gussner


    Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
    vielen Dank für Ihre Email vom04.02.2016bezüglich des Gutachten der Anängelast.
    Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten hierfür um Entschuldigung.
    Um Ihre Beanstandung prüfen zu können und Verwechslungen auszuschließen, möchten wir Sie bitten, uns folgende Angaben mitzuteilen:
    -Ihre vollständige Adresse
    -das polizeiliche Kennzeichen Ihres NISSAN
    -den aktuellen Kilometerstand Ihres NISSAN
    -das Erstzulassungsdatum
    -die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) Ihres NISSAN
    -den Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben
    -die Werkstatt, bei der Ihr NISSAN zur Reparatur war
    Zusätzlich bitten wir Sie, uns eine Kopie der ausgefüllten Seiten Ihres Kundendienstscheckheftes (d.h. Garantiezertifikat, Wartungsnachweise, Lackkontrollen) sowienach Möglichkeit des Kostenvoranschlags bzw. der Reparaturrechnungzu übersenden.
    Bitte lassen Sie uns diese Informationen zukommen.
    Wir werden Ihren Vorgang danach so schnell wie möglich bearbeiten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Email von mir mit sämtlichen Fahrzeugdaten usw.. Fragen aus der vorherigen Mail beantwortet


    Sehr geehrter Herr.....
    vielen Dank für die Übermittlung der fehlenden Daten vom 05.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
    Ihre Anfrage habe ich intern zur Bearbeitung weitergeleitet.
    Sobald ich Rückmeldung über den Sachverhalt habe, teile ich es Ihnen umgehend mit.
    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten.
    Mit freundlichen Grüßen



    Sehr geehrter Herr .....
    vielen Dank für Ihre Email vom05.02.2016bezüglich Anhängelast.
    Bitte senden Sie uns noch Ihre Fahrzeugpapiere zu.
    Bitte lassen Sie uns diese Informationen zukommen.
    Wir werden Ihren Vorgang danach so schnell wie möglich bearbeiten.
    Mit freundlichen Grüßen



    Fahrzeugschein im Anhang
    Bevor irgendwelche Kosten für mich entstehen, möchte ich aber bitte informiert werden .
    Vielen Dank




    Sehr geehrter Herr.....
    vielen Dank für die Übersendung des Fahrzeugscheins vom 12.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
    Ich erwarte das Feedback zeitnah von der Fachabteilung. Als dann werde ich mich umgehend zur Übermittlung der Antwort bei Ihnen rückmelden.
    Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende
    Mit freundlichen Grüßen



    Sehr geehrter Herr...
    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.2016 bezüglich der Anhängelast.
    Ich habe inzwischen Rückmeldung für Sie bekommen und teile Ihnen hiermit folgendes mit.
    Es gibt für dieses Fahrzeug keine Freigabe für eine Anhängelasterhöhung.
    Eine Nachrüstung des Fahrzeugs oder eine Änderung des Gutachens sind nicht möglich.
    Wir bedauern die durch die Aushändigung des Gutachtens entstandene Verwirrung.
    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten.
    Mit freundlichen Grüßen


    Guten Abend.
    Vielen Dank an Sie, dass sie sich so für mein Anliegen eingesetzt haben!
    Schade, dass dies nicht möglich ist.
    Mit freundlichen Grüßen Patrick





    Respekt ! ich hatte nach der ersten Mail nicht daran geglaubt, dass sich dafür noch jemand interessiert...


    Also leute ! alle die ab *20 haben .. können dann wohl auflasten :D

  • schön uind gut...
    da haben sich die Nissaner zwar Mühe gegeben, aber Deine eigentliche Frage ist ja wohl doch unbeantwortet geblieben.
    Wo ist denn nun der Unterschied zwischen *15 und *20 ??????????
    Oder hab ich da was überlesen?


    Ich persönlich würde (wenn im konkreten Fall auch sicher nicht verordnungskonform... ;( ) einfach ne passende [lexicon]AHK[/lexicon] montieren und dann im Einzelfall den etwas schwereren Hänger dranbammeln....


    oder - mal mit einem anderen Prüfingenieur reden...... :D

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • und dem Herrn Dipl.Ing einfach mal einen freundlichen Brief schreiben?


    So richtig mit der Post - das ist nicht mehr "in" und erregt somit Aufmerksamkeit. Den Mailverkehr mit Nissan ausdrucken und beilegen - vielleicht kann/möchte er was dazu sagen?


    Die Adresse von seiner Dienststelle in Köln steht unten auf dem Gutachten...


    8)

    Und wenn man mit Allrad nicht mehr weiter kommt steigt man auf 4-Bein um :tongue:

  • Wundert mich sowieso, dass sich da überhaupt einer so viel Mühe gegeben hat - waren zwar noch nicht so viele, aber auf meine Anfragen kam sinngemäß immer nur "wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragshändler"... :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    knama
    genau, das mit dem Wenden sie sich ... dachte ich eben auch :D



    @ Dietamr
    Meine [lexicon]AHK[/lexicon] ist dafür ausgelegt und ich hab auch schon öfter mal 3,5t drangehabt... aber es ist halt immer so ne Sache....


    mit einem anderen TÜV Prüfer hab ich schon geredet .. der meinte auch, keine Chance...



    die * 15 usw sind scheinbar Bujahrabhängig ..
    wenn hier alle mal ihre letzte *XX aus der e- nummer posten würden, könnten wir der Sache evl näher kommen.



    So kopieren und weiterführen :
    PaTTRick.....................BJ2010 FL......*15
    Rohliboy......................BJ 2007.........* nichts
    Lutz 123......................BJ2011FL......*18
    Finder des Pfades..........BJ 2013FL....*22



    MfG da Patrick

  • die * 15 usw sind scheinbar Bujahrabhängig ..
    wenn hier alle mal ihre letzte *XX aus der e- nummer posten würden, könnten wir der Sache evl näher kommen.



    So kopieren und weiterführen :
    PaTTRick.....................BJ2010 FL......*15
    Rohliboy......................BJ 2007.........* nichts
    Lutz 123......................BJ2011FL......*18
    Finder des Pfades..........BJ 2013FL....*22
    dietmar_pf05...............BJ 2005.........*01

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Moin moin!


    Ich habe in meinem KFZ Schein auch geprüft. Bei mir ist *19 und unter Q.1 3500 eingetragen. Meiner ist ein 3.0 V6 Bj 2011.
    So wie ich das deute, darf ich 3.5t ziehen. Meine [lexicon]AHK[/lexicon] ist abnehmbar für 3.5t und ist von Westfalia.


    Also sollte bei mir mit 3.5t alles Schickilacki sein.


    Viele Grüße aus dem Norden
    Thomas

    Legt mir einer Steine in den Weg, fahr ich drüber.
    4x4
    Pathfinder

  • Du hast ja auch einen Benziner, das erwähnte Gutachten bezieht sich aber auf den 2,5-Liter Diesel. :P


    kleiner Irrtum...
    der 3.0V6 ist ein Diesel =)

    Bodenfreiheit und Drehmoment :perfekt:
    statt Tieferlegung und Spoiler


    Gruss Dietmar

  • Mensch Patrick,


    am liebsten würde ich jetzt vorbeikommen (natürlich mit alkoholhaltigem Proviant) und deinen Scanner zum scannen überreden. :D :D :D
    Hast du schon Treiber direkt vom Hersteller runtergeladen?

    • Offizieller Beitrag

    jep alles probiert.. Mein Bruder probiert ihn bei sich noch .. und dann haben wir noch nen Win Vista Laptop .. und wenndann muss der Win XP Rechner in der Werkstatt dafür herhalten ! du bekommst es schon noch ... !!

  • Dann mach ich auch mal mit. Heute die Papiere mit der Post bekommen.


    wenn hier alle mal ihre letzte *XX aus der e- nummer posten würden, könnten wir der Sache evl näher kommen.
    So kopieren und weiterführen :


    PaTTRick.....................BJ2010 FL......*15
    Rohliboy......................BJ 2007.........* nichts
    Lutz 123......................BJ2011FL......*18
    Finder des Pfades..........BJ 2013FL....*22
    dietmar_pf05...............BJ 2005.........*01
    AndyBär86..................Bj 2012FL..........*21

  • Ja das wäre schon eine Überlegung wert, da ich sowieso eine [lexicon]AHK[/lexicon] nachrüsten werde. Gut zu wissen =)
    Trotzdem doof dass es nicht bei allen funktioniert... Muss doch rauszufinden sein woran das liegt...?