Grundstück um Ausland - Verkäufer und Käufer beides Deutsche

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.936 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ReisKocherPilot.

  • Moin


    Peters Frau hat in ihrem Heimatland ein Grundstück erworben, Peters Schwägerin hat das Nachbargrundstück gekauft.
    Zum Zeitpunkt des Kaufes waren beide (Peters Frau und ihre Schwester) ausländische Staatsangehörige - mittlerweile sind beide aber deutsche Staatsbürgerinnen geworden.


    Jetzt möchte Peters Schwägerin ihr Grundstück veräußern, Peters Frau würde dieses gerne Kaufen.


    Welches Recht gild jetzt?
    Oder ist es einfach ein Handel zwischen zwei Deutschen? Auch wenn das Grundstück 10.000km weit weg liegt.


    MfG


    RKP

    • Offizieller Beitrag

    Welches Recht gild jetzt?
    Oder ist es einfach ein Handel zwischen zwei Deutschen?


    Bei Grundstücken gilt immer das Recht des jeweiligen Landes.


    Unter Umständen muss eine Verkaufsgenehmigung vorher eingeholt werden, zumindest aber muss der Kauf beim Katasteramt eingetragen werden und rechtsanwaltlich/notariell beglaubigt sein.
    Damit ist dann praktisch überall auch eine Grunderwerbssteuer fällig.

  • Es gibt auch Länder in denen Ausländer [Deutsche] kein Land kaufen dürfen [z.B. Dänemark] und in Asien.

    Deswegen hat Peters Fau dies auch gemacht bevor sie ihren philippinischen Pass abgegeben hat ;)


    @oggsi:
    Danke :Bier:

  • sieht schlecht aus, Kaeufer ist nicht mehr Philippino. Verfassungsrechtlich ist Ausländern der Grundstückserwerb auf den Philippinen verboten. Und einen inlaendischen Dummy davor zu schieben, rate ich nicht an.
    Wollte selber mal was kaufen auf Mindanao, hab es aber dann gelassen.
    Hier etwas mehr zum Thema https://www.anwalt.de/rechtsti…n-philippinen_060640.html

    02/2004 March ANK12 e-4WD, RL, AT, Motor CR14DE, Japan-Spec.

  • sieht schlecht aus, Kaeufer ist nicht mehr Philippino. Verfassungsrechtlich ist Ausländern der Grundstückserwerb auf den Philippinen verboten. Und einen inlaendischen Dummy davor zu schieben, rate ich nicht an.
    ...

    Wenn dann würde das eh über ein Familienmitglied und nicht irgendeinen Dummy laufen ;).


    Nach §2, Art. XII, der Verfassung ist der Besitz von Land auf den Philippinen zwar ausschließlich Filipinos vorbehalten, (Ausländer können es gem. §7, erben) aber als "Former Filipino Resident" kann nach nach §8, trotz ausländischer Staatsbürgerschaft, Land erwerben - aber nur wenn man geborener (und nicht eingebürgerter) Fillipino war der die Staatsbürgerschaft gewechselt hat.


    Ich hab mich da schon schlau gemacht - wenn es nicht möglich wäre hätte ich nicht gefragt ;)
    Wie gesagt: Wir [meine Frau mit meinem Geld] haben Peter [seine Frau mit seinem Geld] hat das Land gekauft befor die Frau die Staatsbürgerschaft gewechselt hat.


    Es ging halt darum ob der Eigentumsübertrag vom Grundstück der (eingebürgerten) Schwester jetzt nach deutschem oder nach philippinischem Recht vollzogen werden muss.

  • "Es ging halt darum ob der Eigentumsübertrag vom Grundstück der (eingebürgerten) Schwester jetzt nach deutschem oder nach philippinischem Recht vollzogen werden muss."


    Natuerlich nach philippinischem Recht, da hat Deutschland doch garnichts mit zu tun. Das Grundstück liegt ja nicht in D.

    02/2004 March ANK12 e-4WD, RL, AT, Motor CR14DE, Japan-Spec.

  • Sehe ich auch so, als wir 2009 unser Haus in Spanien verkauft haben, galt auch das Spanische Gesetzt und Recht, hat mit "D" nix zu tun. Wie Du den Erlöß dann nach Deutschland bekommst ist was anderes :D

  • Und da koennte das naechste Problem losgehn nach D zu ueberweisen, das ist ja nun nicht EU. Woher kommt das Geld in den Phils? Es muss ein source document da sein.
    http://www.philippinenforum.ne…-die-schweiz-deutschland/


    Manual of Regulations on Foreign Exchange Transactions http://www.bsp.gov.ph/searchad.asp?cx=015957416565025896102%3Azzwpyumxdrw&cof=FORID%3A11&q=overseas+transfer&sa=Search


    Auszuege:


    NON-TRADE FOREIGN EXCHANGE RECEIPTS AND DISBURSEMENTS, CROSS-BORDER TRANSFER OF LOCAL AND FOREIGN CURRENCIES, AND GOLD TRANSACTIONS


    page 16, Section 4. Cross-Border Transfer of Local and Foreign Currencies


    1. Local Currency. No person may import or export nor bring with him into or take out of the country, or electronically transfer, legal tender Philippine notes and coins, checks, money order and other bills of exchange drawn in pesos against banks operating in the Philippines in an amount exceeding PHP10,000.00 without authorization by the BSP.


    The term “electronic transfer” as used herein shall mean a system where the authority to debit or credit an account (bank, business or individual) is provided by wire, with or without a source document being mailed to evidence the authority.


    2. Foreign Currency. Any person, who brings into or takes out of the Philippines foreign currency, as well as other foreign currency-denominated bearer monetary instruments, in excess of USD10,000 or its equivalent is required to declare the same in writing and to furnish information on the source and purpose of the transport of such currency or monetary instrument (Annex K).


    As used herein, “other foreign currency-denominated bearer monetary instruments” shall refer to the following foreign exchange-denominated instruments in bearer form whereby title thereto passes to another by endorsement, assignment or delivery: travelers’ checks, other checks, drafts, notes, money orders, bonds, deposit certificates, securities, commercial papers, trust certificates, custodial receipts, deposit substitute instruments, trading orders, transaction tickets and confirmation of sale/investment.

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  • Und da koennte das naechste Problem losgehn nach D zu ueberweisen,

    Das Geld braucht nicht nach D überwiesen werden - da Käufer und Verkäufer (jetzt) beides Deutsche sind und auch in Deutschland leben.


    Also muss Peter Zwecks Eigentumsübertrag auf die Philippinen fliegen um da alles umschreiben zu lassen und kann nicht in Deutschland zum Notar gehen?
    Es wird ja nur ein Stück Papier (wenn überhaupt) bewegt und nicht ein Körnchen Erde.

  • Ein deutscher Notar ist in den Phils nicht zugelassen. Wende Dich an einen deutschen Notar oder Anwalt, der sich mit Philippinischen Recht auskennt und vertrauenswuerdige, im Land zugelassene Partner dort im Land hat.
    Und viel Zeit mitbringen, da geht alles nicht so schnell. Und dafuer sorgen, dass die Papiere gueltig sind. Da geht man nicht mal eben auf das Amt und hat schnell mal alle Papiere, das kann ewig dauern.
    Auszug: Der Landerwerb wird nachgewiesen durch eine Eigentumsurkunde des örtlichen Grundbuchamts (Register of Deeds). Der erstmalig ausgestellte Grundbuchauszug nennt sich OCT, Original Certificate of Title während die Grundstücksübertragung durch einen TCT, Transfer Certificate of Title bescheinigt wird.
    Auch wuerde ich vorab klaeren, ob eine Deutsche Staatsangehoerige (auch wenn sie frueher mal P. war) ueberhaupt kaufen darf. Gesetz sagt: Ein Landkauf auf den Namen der philippinischen Ehefrau ist möglich, aber nicht der deutschen Ehefrau.
    ....Übergang des Eigentums auf den Ausländer
    ...,Wenn kein Title vorliegt und das Grundstück noch "getitelt" werden muss, kann dieser Vorgang Jahre dauern und erhebliche Kosten verursachen
    weitere Infos
    http://www.philippinen-tipps.c…-philippinen/land-kaufen/
    ......Um ein Stück Land in das Grundbuch einzutragen, brauchen wir ca. 1,5 Jahre.......http://www.sibuyan.info/recht/recht.htm
    https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/philippinisches_recht.php
    Ein Ausländer kann auf den Philippinen ein Haus bauen, eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen und rechtsmäßiger Eigentümer sein, aber niemals Eigentümer des Grundstücks werden, auf dem das Haus steht http://www.cebu-life.de/haus-kaufen-immobilie-cebu.php


    Ich schreib das jetzt nicht so einfach, was ich da im Net finde, wir haben seit 2000 eine Stiftung in Zamboanga und haben dort einen Kindergarten gebaut, ein Farm Projekt und andere Sachen durch freiwillige Helfer am Laufen.
    Der Kindergarten steht auf einem Grundstück, was auf 25 Jahre gepachtet ist.

    02/2004 March ANK12 e-4WD, RL, AT, Motor CR14DE, Japan-Spec.