Umschlüsseln Klasse N1 Navara D401 DOKA, Hardtop mit TÜV Recherche

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 6.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rino19rino.

  • Hallo an das Forum.
    Ich bin neu dazu gekommen und möchte mich kurz vorstellen.
    Seit März 2016 bin ich stolzer Besitzer eines Navaras D401 V6 (genauere Beschreibung siehe Profil)
    Der Traum eines PickUp zum Transport einer Wohnkabine ist endlich wahr geworden.
    Als heimlicher Leser eures Forum habe ich bisher nie die Antwort auf meine Frage gefunden.


    Frage:


    Hat jeman von Euch schon mal was von einer Umschlüsselung der Zeile J Spalte 3 der Zulassungsbescheinigung von BA auf BE gehört oder Erfahrungen damit gemacht?


    Der Hintergrund
    Durch ein Gespräch mit einen D Max Fahrer habe ich erfahren, daß diese Umschlüsselung von Zeile J Spalte 3 BA/ und Zeile 5 F.z.z.Gü.bef.b3,5T Lastkraftwagen auf Zeile J Spalte 3 BE/und Zeile 5 F.z.z.Gü.bef.b3,5 T Pick Up eine imense Steuerersparnis bringt.


    Siehe auch Daten Blatt des KBA im Anhang.


    Danke für mögliche Atworten im Vorraus.


    Jörg

    Bilder

    2 Mal editiert, zuletzt von Der Suchende () aus folgendem Grund: Die Bearbeitung soll die Verwirrung der Fahrzeugklassen der Zulassungsbescheinigung etwas entwirren. Hier geht es nur um den Navara DOKA Fahrzeugklasse N1 Begriffserklärung des TÜV findet Ihr im Verlauf der Beiträge

  • Hallo Black Pepper,
    ich hätte gern auch mal eine PN von dir!?!?!!?.
    Vielen Dank im Voraus.
    Matze
    : D

  • Die PN hätte ich auch gerne da ich diese Steuerersparnis auch für meinen Dicken nutzen möchte!
    Danke und Gruß!

  • Was sind denn die Voraussetzungen für eine Umschlüsselung? Versicherungstechnisch ändert sich dann nichts?
    Was hat es mit der Aussage "Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein" auf sich? Also ewig eine offene Ladefläche ohne Hardtop etc.?
    Sollte die Lösung in der besagten PN von Black Pepper sein, dann hätte ich die PN auch gerne. Danke. :)

  • Nachdem ich mich "durchgelesen" habe werde ich es nicht machen !
    Alleine schon aus dem Grunde das ich immer mit Hardtop fahre.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R 51 ehem. BW (Stier) 190 PS :perfekt:

  • Da ich ja den neuen Navara fahre und dieser mit Anmeldung BE drin stehen hatte und z.B. auch Wohnkabinen rechtlich als Ladung zählen, dürfte das für ein Hardtop ebenso gelten. Ladungssicherung (durch die Klemmungen des Hardtops an die Ladefläche) ist zu beachten, that's it. Nur wegen einem Hardtop sollte einer Umschlüsselung eigentlich nichts im Weg stehen. Auch mit Hardtop wird mir bestimmt niemand das BE aus den Papieren streichen...

  • Dann müsste man wissen wie der Text "Gepäckraum muss offen [...] sein" zu interpretieren ist.
    Mit einem Hardtop oder einer sonstigen Abdeckung (Flipback etc.) ist der Gepäckraum nicht mehr offen.

  • Genauso sehe ich das auch. Und ich will keinen Ärger haben. Nur aus diesem Grunde lass ich es.
    Falls es klipp und klar heißt das ein Hardtop drauf sein kann, dann werde ich es angehen.
    Aber ich habe keine Lust während einer evtl. Kontrolle das Hardtop abzunehmen und ggfls. auch noch Steuern nachzuzahlen.
    Denn das könnte echt teurer werden als die ganze Ersparnis zu BE.
    Ich warte jetzt einfach mal ab wie es weiter geht und ob klare Aussagen diesbezüglich kommen.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R 51 ehem. BW (Stier) 190 PS :perfekt:

  • Also, ich habe heute ohne Probleme die Umschlüsselug vom TÜV in Tirschenreuth bekommen. Ohne Gutachten oder Sonstiges. :wink: Von N1 Lastkraftwagen zu N1 Pickup.
    Das Thema Hardtop lässt sich wie folgt angehen. Die Umschlüsselung muss ohne Hardtop erfolgen.
    Ein Hardtop darf nicht mit dem Fahrzeug verschraubt sein und muss auf Verlangen kurzfristigt entfernt werden können. ( Ohne Werkzeug)
    Dann gilt sie als Ladungsicherung und hat keinen Einfluß auf die Umschlüsselung.
    Ich hoffe ich konnte helfen.


    Jörg


    :perfekt:


    Gaaaannz Wichtig für Umschlüsselwillige :



    Dieses gilt nur für DOKA`s :offtopic:


    Das Verhätnis von Ladefläche zu Länge der Fahrgastzelle wird gemessen.


    Maßpunkte


    • Gaspedal zu Fahrgastrückwand
    • Fahrgastrückwand zu Ende Ladefläche

    Bei Single Cab und King Cab wird die Umschlüsselung nicht funktionieren .

  • Die Umschlüsselung muss ohne Hardtop erfolgen.


    Hier liegt m.M.n. ein Widerspruch vor. Ein HT, welches als nicht verschraubt gilt und "kurzfristig" abgenommen werden kann, gilt nicht als Verschluss der Lade- bzw. Gepäckfläche (ansonsten dürfte ich es nach der Umschlüsselung ja nicht montieren).
    Zur Vorführung zur Umschlüsselung darf ich ein solch montiertes HT aber nicht auf dem Fahrzeug haben, weil ansonsten die Umschlüsselung nicht erfolgen kann? Aus welchem Grund?


    Zitat

    Ein Hardtop darf nicht mit dem Fahrzeug verschraubt sein und muss auf Verlangen kurzfristigt entfernt werden können. ( Ohne Werkzeug)


    Gelten die Klammern, welche mit Muttern o.Ä. zugezogen werden nicht als Verschraubung - und das öffnet man ohne Werkzeug?
    Und bei welcher Gelegenheit darf das "kurzfristige" (wobei auch das genauer zu definieren ist - denn ein HT ist nicht in 5 Min. abgebaut) Entfernen des HT verlangt werden?


    Ich habe schon nach weiteren Kommentaren in Vorschriften gesucht, aber nichts gefunden.
    Es muss ja irgendwo geregelt sein, wer prüfen und infragestellen darf, ob ein HT als verschraubt gilt und wann nicht. Wer bestimmt was "kurzfristig" ist?


    So wie es aussieht geht die Umschlüsselung recht einfach, aber wie man sich nachher am besten damit verhält und was man am Fahrzeug darf und was nicht, ist weitestgehend "grau".

  • Da kann ich Dir nur zustimmen Pulsum.
    Außerdem brauch ich für´s auf- und absetzen meines Hardtops 4 Personen, weil es so schwer ist.
    Vielleicht kommt ja noch ne Klärung in der Sache, warten wir mal ab.
    Weil, wenn ich in´s andere Forum schaue (Verlinkung) dann kommt bei mir noch mehr Verwirrung auf.
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R 51 ehem. BW (Stier) 190 PS :perfekt:

  • Ihr habt mir etz wirklich eine schlaflose Nacht bereitet.

    Aber, ich habe eine Antwort gefunden.
    Wenn man die Frage an Hersteller und Verkäufer stellt kommt folgendes raus.


    Antwort Taubenreuther in Kulmbach


    Das HT von Ihnen bedarf der Eintragung. Im Gutachten steht: Mit diesem Umbau gilt das Fahrzeug als LKW und verliert die Einstufung als Pickup.


    Antwort Mitarbeiter BAG


    Was hast Du denn für Sorgen ?? Der kannte nicht mal den Unterschied.


    Antwort eines Verkäufers


    Wir haben beide Varianten im Programm. Vollgutachten und Teilgutachten.

    • Vollgutachten bedarf nicht der Eintragung und wird dadurch nicht für den TüV oder den Zoll relevant
    • Teilgutachten bedarf der Eintragung und geht seinen Weg ( siehe Taubenreuther )

    Antwort eines Polizisten der schon 25 Jahre auf dem Buckel hat


    Uiiii, das war mir neu, der nächste Stern ist gesichert. :uzi: :pol:


    Antwort Tüv

    Geh mal Nissan nerven. Die haben bestimmt was in der Schublade.


    Antwort Zoll


    Wir haben keine Kompetenz und Interesse die Arbeit vom TÜV zu überprüfen oder in Frage zu stellen. ( Aussage einer Kollegin meiner LAG)


    Fazit


    Was lernen wir daraus ?


    Es gibt keine eindeutige Antwort.


    Das ist eine Fallentscheidung.


    Worauf kommt es an?


    Das Gutachten macht den Unterschied.


    Ich hoffe diese Frage jetzt erschöpfend beantwortet zu haben.


    Noch was zur Grauzone.


    Wenn man die Heckklappe am HT weg lässt, gilt die Ladefläche als OFFEN oder GESCHLOSSEN ?


    Viel Spaß beim grübeln .
    Jörg :spring:



    Nachtrag:


    Ich zitiere einen TÜV Prüfingenieur der sich für unser Anliegen fast 2h Zeit genommen und Akten gewälzt hat.


    Die EG Richtlinie beschreibt den Pickup der Klasse N1 als Fahrzeug mit Mindistens 3 Sitzplätzen und Fahrersitz.
    Die Fahrgastzelle muß getrennt vom Laderaum sein.
    Anwendbar bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
    Über einen OFFENEN oder GESCHLOSSEN Laderaum im Sinne eines HT verliert die Richtlinie kein Wort.
    Die Grundauslegung des Herstelles des Fahrzeuges muss eine offene Ladefläche haben.
    Sollte ein HT aufgesetzt werden, sieht Er keinen Grund das diese zu einer Veränderung der Einstufung führt.
    Das Produkt muss eine EG Konformitäsbescheinigung haben.
    Die einzige Ausnahme die Er sieht ist eine expliziete Aufforderung das der Hersteller auf die Änderung besteht.
    In seiner nicht unerheblichen Lebensarbeitszeit hatte Er noch NIE eine solche Anfrage.
    Ich werde Ihn am Montag fragen ob ich seinen Namen und Dienstelle beim TüV Süd im Forum veröffentlichen darf!




    12 Mal editiert, zuletzt von Der Suchende () aus folgendem Grund: Die Überarbeitung der EG Richtlinien erfolgte durch den besagte TÜV Prüfer! Diese können nicht Anwendung auf andere Fahrzeugklassen außer NI Pickup bis 3,5 finden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kollegen beim Ihren Dienststellen in Ihrer Nähe. http://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/standorte

  • Nicht böse sein Black Pepper!
    Das kannst Du beim TÜV erfragen.
    Es gibt ja nicht nur den Pickup der Klasse N1
    Für dich wird das Umschlüssen über die Ladeflächenlänge laufen. Das ist dann aber ein ganz andere Geschichte. Die Liste des KBA's im Internet ist nicht vollständig . Das war heute ein Ordnner mit über 1000 Seiten. Dort sind alle Begriffe und Begriffserklärungen bzw Definitionen drinnen.
    Ich habe mir deinen Umbau angeschaut. Gefällt mir!
    Wäre doch ein feiner Zug von Dir, wenn Du jetzt mal die Tasten los lässt und in einem eigenes für deine Fahrzeugklasse aufgemachten Forenbeitrag Deine Ergebnisse der Recherche zur Umschlüsaselung mitteilst. Das war die ursprüngliche Idee eines Forums. Ich habe diesen jetzt auf Fahrzeugklasse N1 und DOKA umbenannt.