Oh, Oggsi wenn du dich da mal nicht täuschst, zahlen tun sie - ja aber nur Personenschäden.
Nein, täusche mich nicht.
a) Gegnerischer Schaden ist gegnerischer Schaden, egal ob Sach- oder Personenschaden.
Bei der Schaffung dieser Gesetzgebung ging es gerade darum sicher zu stellen, dass ein Geschädigter nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Mit nicht bezahlter Teil-/Vollkasko ( sprich, dem eigenen Schaden ) mag das anders aussehen, das weiss ich nicht, kann ich aber leicht rausfinden, weil eine gute Freundin ihr Lebtag bei einer Versicherung gearbeitet hat.
b) kurzes googeln:
https://www.verti.de/blog/kfz-versicherung-nicht-bezahlt.jsp
ZitatDiese Pflichtversicherung übernimmt Schäden, die man selbst verursacht, wenn zum Beispiel ein anderer Verkehrsteilnehmer bei einem Autounfall verletzt oder dessen Wagen beschädigt wurde.
Grüße
O.