Rückruf-Aktion

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.226 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von NissanT.

  • Hi,


    habe vor 2 Tagen einen netten Brief vom Landratsamt ( ( SIcherheit für Fahrzeuge) bekommen mit dem Hinweis einer Rückruf-Akrtion für meinen Nissan V10 bezüglich des Seitenairbags.

    Dieser könnte beim Auslösen sich ungünstig entfalten und blablabla.

    Ankündigung von Bußgeld wenn ich nicht darauf reagiere, ggf. Nachweis einer Stillegung usw.

    Bin voll erschrocken beim Lesen, dachte mir erst, wa swollen die von mir, ich habe das Fahrzeug ja noch nicht so lange.

    Weiter stand in dem Brief das wohl die/der Vorbesitzer nicht auf die Rückruf-Aktion reagieret hätte.


    Selbst der Nissan Händler sagte mir dann , die Aktion wäre schon weit vor 1nem Jahr gewesen, naja


    Jetzt muss ich bis zum 6.6.17 dem Amt nachweisen das ich das durch eine Nissan Fachwerkstatt kontrollieren und ggf. Austauschen lassen muss.

    Bis zum 6.6 HALLO ???

    Zum Glück fand ich einen Nissan Hänbdler der mir schon am nächsten Tag einen Termin geben konnte.

    Fand die Termin bzw. Fristsetzung schon etwas knapp, tztztz

    Zum Glück kostet mich da ja nix.


    Na gut, war ich gestern dort und es betrifft mich wirklich mein Fahrzeug.

    Jetzt kommt da ein neuer Airbag rein.

    Neuer Termin zum EInbau am kommenden Sa.

    Dann per Fax die Bescheinigung ans Landratsamt. Da ja am Mo. Feiertag ist werden die das dann am 6.6.17 vorliegen haben das alles erledigt wurde.


    Deer Hammer ist ja, mein Nissan ist Bj. 2003 und bekommt jetzt einen neuen Airbag


    Was es nicht alles gibt! ;)

  • Ja, so ein Brief kann ein ganz schöner Schock sein. Habe das in ähnlicher Form mal mit meinem damaligen BMW E34 erlebt. Da gab es mal eine Rückruf wegen des Lenkradschlosses den der Vorbesitzer auch nicht hat durchführen lassen. Das Fahrzeug war damals auch schon 15 Jahre alt. Lief aber genau so ab, wie von dir beschrieben inkl. sehr kurzer Fristsetzung.


    Grundsätzlich finde ich es richtig, dass bei solchen sicherheitsrelevanten Teilen dem vom Amt auch nachgegangen wird. Blöd nur, dass man als Folgebesitzer sich mit der Faulheit des Vorbesitzers rumschlagen muss und dann auch nurneine sehr kurze Frist bekommt. Kostet zwar direkt kein Geld aber durchaus Zeit und Aufwand.

  • Ja, so ein Brief kann ein ganz schöner Schock sein. Habe das in ähnlicher Form mal mit meinem damaligen BMW E34 erlebt. Da gab es mal eine Rückruf wegen des Lenkradschlosses den der Vorbesitzer auch nicht hat durchführen lassen. Das Fahrzeug war damals auch schon 15 Jahre alt. Lief aber genau so ab, wie von dir beschrieben inkl. sehr kurzer Fristsetzung.


    Grundsätzlich finde ich es richtig, dass bei solchen sicherheitsrelevanten Teilen dem vom Amt auch nachgegangen wird. Blöd nur, dass man als Folgebesitzer sich mit der Faulheit des Vorbesitzers rumschlagen muss und dann auch nurneine sehr kurze Frist bekommt. Kostet zwar direkt kein Geld aber durchaus Zeit und Aufwand.

    Tja, leider wohl war.

    Mal davon abgesehen das es natürlich keine Nissan-Vertrags-Werkstatt in der Nähe gibt.

    NEIN, ca.25Km-30Km entfernt.

    Also NACH der Arbeit noch schön 30km einfach hin und dann wieder zurück.


    Erst der 1.Termin, da wurde mir gesagt: ja an Ihrem Fahrzeug muss der Airbag und blabla getauscht werden.

    Dann Termin, zum Glück recht schnell aber halt am Samstag :( naja, hat ja sonst nix anders vor, also Sa. hin- 1Std. wartern und dann wieder heim.


    Bescheinigung der Werkstatt kann bzw. wird dann gleich am Sa. per Fax ans Landratsamt geschickt dann haben die das fristgerecht am 6.617 vorliegen.


    Dann wäre deses Kapitel auch erledigt :)