Was muss ich in der Werkstatt bezahlen?

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 1.613 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Hallo,


    mal ne Frage zum rechtlichen wenn mein Wagen in der Werkstatt ist.

    Also mein Wagen ist wegen eines Problems in der Werkstatt. Dort wird eine Diagnose durchgeführt. Nach einiger Zeit sagt der Meister das ist das und das Teil. Dann bekommt er von uns den Auftrag das dann zu reparieren. Nach dem Einbau stellt sich aber heraus das war es doch nicht und der Fehler ist immer noch da. Muss ich das dann bezahlen?


    Gruss wuseline

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich das dann bezahlen?

    Hi Wuselchen

    Das hängt davon ab ob Du vorher aufgepasst und was Du unterschrieben hast.


    Z.B. Das Symptom sei ein ständiges Flackern der Scheinwerfer.

    Der Freundliche sagt Dir, es läge an der Lichtmaschine und Du unterschreibst einen Auftrag auf dem steht" Lichtmaschine tauschen".


    Die Werkstatt macht das auch und dann bist Du zahlungspflichtig, denn die haben ja Deinen Auftrag sachgerecht erfüllt.


    Wie zu erwarten war, ist der Fehler natürlich damit nicht behoben worden, das nutzt Dir aber nix, Du musst löhnen.


    Hast Du durchgesetzt ( notfalls 2ten Auftrag mit passendem Text schreiben lassen ), dass im Auftrag steht "Fehler in Scheinwerferelektrik beheben"

    und die tauschen nutzlos die Lima, dann muss Du das nicht bezahlen.


    Du verstehtst das System ?


    Und an der Stelle unterscheiden sich die Werkstätten, die Einen berufen sich auf die o.a. rechtliche Position, die Anderen schämen sich und suchen einen Kompromiss mit Dir, etwa in der Art, dass ihr euch die Kosten teilt oder sowas.


    Nachteilig für Dich ist ausserdem das Kleingedruckte in den AGB auf der Rückseite, da hast Du nämlich zugestimmt, dass die Werkstatt Dein Auto bis zur vollständigen Bezahlung behalten darf.


    Im ersten Fall musst Du also trotzdem bezahlen und kannst gleich anschließend zum Rechtsanwalt fahren, aufdass der das Geld zurückfordern möge.


    Leider ist es halt auch so, dass das jeweilige Auftreten die Kompromiss-/Kulanzbereitschaft deutlich beeinflusst.

    Da bist Du als ( technisch/juristisch nicht versierte ) Frau sicherlich extra benachteiligt, ich habe aber auch schon oft von technisch unbedarften Männern gehört und hier gelesen, die gnadenlos übern Tisch gezogen worden sind.


    Grüße

    O.