225/70 R16 Reifen TÜV notwendig?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gasthörer.

  • Hallo zusammen,


    habe heute meine 225/70 R16 BFG's A/T für meinen X Trail T30 bekommen.

    Nun meine Frage: Muss ich die vom TÜV eintragen bzw. abnehmen lassen oder nicht?

    (aktuelle Größe 215/65R16 mit der Standart 16 Zoll Felge)


    Danke für die Antwort!


    Liebe Grüße

  • wenn es so einfach wäre der tüv trägt die nur ein wenn du ne freigabe hast

    kannst auch versuchen jemand zu finden der diese radkombination eingetragen hat

    bei mayerösch finde ich diese kombi für x-trail t30 nicht

  • da ich solches (für ein anderes Fahrzeug) schon einmal praktiziert hatte:


    - beim Reifenhersteller eine Bescheinigung beantragt (dass der Reifen selbst für das Fahrzeug geeignet ist (Kfz-Daten, Gewicht, Geschwindigkeit). Darin wird auch mitgeteilt, welche Felgenmaße erforderlich sind.


    - beim Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitserklärung über die Rad-Reifenkombination angefordert (bez. der Freigängigkeit). Gibt es keine Bescheinigung, dann alternativ die Freigängigkeit vom Sachverständigen bescheinigen lassen (50/50 Chance)


    Mit beiden Bescheinigungen dann eintragen lassen.


    zur Vollständigkeit, da ich auch noch andere Felgen verwandt hatte:

    das selbe Procedere beim Felgenhersteller (ist meist erledigt durch die KBA-Nr. und deren Details!)


    Generelle Frage:

    wieso prüfst Du diese Zusammenhänge nicht VOR dem Reifenkauf?


    Dein 'Problem' ist halt, neben der Reifenqualität, der Umstand, dass die 'neuen' Räder im Durchmesser 35 mm größer sind als die 'alten'

  • Generelle Frage:

    wieso prüfst Du diese Zusammenhänge nicht VOR dem Reifenkauf?


    Dein 'Problem' ist halt, neben der Reifenqualität, der Umstand, dass die 'neuen' Räder im Durchmesser 35 mm größer sind als die 'alten'

    das problem gibt es hier immer mal wieder leute kaufen erst reifen um dann festzustellen das die garnicht zulässig sind