Frontschutzbügel

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.132 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von gimmler.

  • Hallo zusammen.

    Gleich vorweg, Ich bin im Auftrag meines alten Herren hier und habe keine Ahnung von der Materie

    Bitte helft mir.😉

    Folgender Sachverhalt: Mein Papa hat sich einen Nissan Navara zugelegt, welcher einen Frontschutzbügel/Kuhfänger von der Marke Schiessler hat. Der Bügel wurde allerdings nie eingetragen und der Vorbesitzer ist wohl so über den TÜV gekommen... Mein Papa möchte den aber eintragen lassen, nur ist das nicht möglich da er keine Papiere oä von dem Kuhfänger besitzt. Die Firma Schiessler kann da auch nicht weiterhelfen. Ist es möglich diese Papiere zu beschaffen?!

    Folgende Angaben habe ich:

    Nissan Navara Pickup Bj.2004. Frontbügel und Unterfahrschutz der Firma Schiessler aus Bayern. Die Artikelnummern: 11/04 4009 VA und 12/04 4041 VA.

    Ich danke euch sehr für eure Hilfe, schönen Tag allerseits 😊

    • Offizieller Beitrag

    Mein Papa möchte den aber eintragen lassen,

    Hallo Janina


    Da hat Dein Papa völlig Recht, ohne Eintragung ist die Montage eines solchen Bügels eine schwerwiegende Veränderung des Autos und führt zum Erlöschen der ABE und damit auch des Versicherungsschutzes.

    Obendrauf gibts Punkte und Anzeige, erneute TüV-Vorführung und einen Haufen Ärger.


    Aber:

    Ein Gutachten der Fa Schiesser würde Euch nicht helfen, Ihr kriegt den so oder so nicht mehr eingetragen.

    Ihr könnt den nur noch abschrauben, kauft auch keiner mehr.


    Siehe hier

    https://de.wikipedia.org/wiki/Frontschutzbügel

    Zitat



    Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen.


    Grüße

    O.

  • Hey danke für die schnelle Antwort..

    Ich dachte für die Zulassung solcher Bügel ist die Erstzulassung des Wagens entscheidend ?! Dadurch das der 2004 zugelassen wurde uns das Gesetz erst seit 08 existiert, könnte man das doch eventuell umgehen oder?! 🤔 LG

  • Sorry, dass ich das alte Thema wieder hoch hole. Aber eine Frage dazu.


    "Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen."


    Was ist mit einem Fahrzeug der Klasse LKW unter 3,5 Tonnen.

    Irgenwie fehlt mir in der Definition dieser Bereich. Scheinbar sind die Bügel an LKW über 3,5 Tonnen möglich.


    Gruß aus Hessen

  • zefix. das wird schwierig. mit abe is ja kein problem aber "nur" teilegutachten is mist weil jemand sein stempel drunterhauen muss.

    könntest es mal über die variante "geräteträger" probieren und es als übertriebenen zusatzscheinwerfer-halter verkaufen. je nach dem wie du zu deinem tüvler stehst kann das gehen.

    mit dieser lkw sache kenn ich mich leider nicht aus.