Zusatzleuchten/Arbeitsleuchten wo anschließen

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 7.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jens [NOT].

  • Hallo und Grüße aus dem Süden Berlins,

    da ich seit knappen zehn Minuten hier neu im Forum bin möchte ich mich kurz vorstellen:

    Tobi, seit einem Jahr glücklicher Nissanfahrer mit dem unten genannten Mobil.

    Servus allerseits! ;)


    Jetzt meine erste (und garantiert nicht letzte) Frage hier:


    Ich möchte mir an die Front des Pfadfinders zwei LED Zusatzleuchten als Arbeitsleuchten anbringen.

    Meine Wahl ist auf diese hier gefallen: Arbeitsscheinwerfer, LTPAG 2 x 120W LED Arbeitsscheinwerfer 4 Zoll 12000LM 6000K IP68 Wasserdicht Offroad Scheinwerfer Arbeitslicht mit 40 LEDs

    Wie würdet ihr die Dinger verdrahten? Ein zusätzlicher Schalter am Armaturenbrett macht garantiert Sinn.

    Und dann, woher den Saft holen? Wo Masse dran?


    By the way: Ich bin leider ein absoluter Elektrik Laie. Schrauben kann ich dafür ganz gut... ;)


    Danke für ein paar hilfreiche Antworten.

    Grüße ins board

    Tobi

    Pathfinder III (R51) 2.5 dCi 4WD

    190PS / 140KW

    EZ: 10/11

    • Offizieller Beitrag

    An den Angebot ist was faul, einmal steht da 2 x 120 Watt, dann steht weiter unten was von 60 Watt, dann wieder 120 Watt

    120 Watt hat da ein Scheinwerfer garantiert nicht, wenn Du Glück hast Licht wie 120 Watt im Vergleich zu einer Glühlampe.


    Die 12.000 Lumen wären die Vergleichseinheit aber die haben nie und nimmer 12.000 Lumen


    100 Watt Normale Glühlampe sind ca 1500 Lumen bei LEDs, 12.000 Lumen wären da dann ja fast 1 KW


    Zum Vergleich, Hella Ultra Beam die neue Generation

    https://www.amazon.de/Arbeitss…a+led+arbeitsscheinwerfer

    4000 Lumen und 56 Watt, gemessen, normalerweise 310 EUR jetzt 215 EUR das Stück


    Die alten Helle Ultra Beams

    https://www.amazon.de/1GA-506-…a+led+arbeitsscheinwerfer

    2000 Lumen, momentan 135 statt 235 EUR und die haben 30 Watt


    All das bekommst Du nicht für 30 EUR für 2 Stück.


    Dazu kommen unten noch die Bewertungen und Fragen, alles so im selben Zeitraum und dann Top Bewertungen, das schreit ganz doll nach Fake und genau das sagt auch die Amazon Check Seite

    https://reviewmeta.com/amazon-de/B07CV8G8KQ


    Ich habe auch solche ähnlichen Billig China Teile dran,

    https://www.amazon.de/gp/produ…_detailpage?ie=UTF8&psc=1


    die machen erst mal durchaus schon etwas hell (ich habe 6 davon) aber irgendwann werden sie schnell dunkler, fangen an zu flackern und gehen aus oder ziehen Feuchtigkeit und gehen dann kaputt. Das Gussmaterial ist auch nicht das Beste. Irgendwann hatte ich mal gemessen, die sind mit 48 Watt angegeben, haben sie auch nicht geschafft, die Lumen konnte ich nicht messen aber 4320 Lumen hatte einer davon garantiert nicht, alle 4 zusammen vielleicht :D


    Wenn es nicht am Geld liegt dann würde ich zu den Hellas raten denn auch die Chinesen bekommen die guten LEDs nicht billiger und können somit nicht wirklich vergleichbares billig produzieren.



    Die nächste Frage ist möchtest Du die Arbeitsscheinwerfer gesetzeskonform anschließen ? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus ja ^^

    Das gute dabei ist das Arbeitsscheinwerfer keine Prüfung bedürfen, klinkt komisch, ist aber so. Dabei ist aber zu beachten das wenn Du Scheinwerfer welche als Nebelscheinwerfern geprüft sind als Arbeitsscheinwerfer nutzen willst so ist das nicht erlaubt.


    Bei den Chinateilen wirst Du kein Prüfzeichen haben, somit sollte es also passen.


    Zitat

    5.3.2 Arbeitsscheinwerfer

    Vorhandensein: zulässig

    Genehmigungszeichen: ohne

    Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar

    Sonstiges: Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter. Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrolleuchte. Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO). Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig".


    Quelle (bei der DEKRA finde ich das (Lichttechnische Einrichtungen) gerade nicht mehr)

    http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf

  • Lieber Jens,

    vielen Dank für dein sehr ausführliches und informatives Feedback!

    Du hast vollkommen Recht: das scheint der absolute Mist zu sein, mit gefälschten Bewertungen...

    Habe ich gerade umgehend storniert und werde wohl doch auf Hella gehen. Oder gibt es hier noch etwas vergleichbares?


    Deinen Hinweis rechtlicher Art finde ich große Klasse, vielen Dank auch dafür! Dann sind wir ja wohl auf der sicheren Seite, mit unseren Arbeitsscheinwerfern! ;)


    Viele Grüße

    Tobi

    Pathfinder III (R51) 2.5 dCi 4WD

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    EZ: 10/11

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch noch andere Hersteller die interessante Lightbars oder Scheinwerfer anbieten, aber preislich wirst Du immer in dem Bereich liegen wenn Du was gutes haben willst.

  • Moin, Licht machen die günstigen auch 😉 Ich habe fast die selben Strahler für Hinten auf dem Dach. Strom würde ich direkt am Pluspol der Batterie abgreifen, dann eine fliegende Sicherung zwischen und bis in den Fahrerfußraum legen. Links hast du Leerstopfen für Schalter und dann mit einer Relaisschaltung arbeiten. Massestützpunkte gibt es genug in dem Auto, wenn sie ab sind am besten gleich sauber schleifen und hinterher mit Batteriepolfett versiegeln.


    Ich habe so vorne eine Lightbar ( Ebay 65€) und hinten 2 Strahler ( Ebay 25€) angeschlossen.

    MfG Thomas



    Einmal editiert, zuletzt von d2rlabre () aus folgendem Grund: Bilder vergessen

    • Offizieller Beitrag

    Herzlich willkommen hier im Board!


    Ich hab von der Form her baugleiche Scheinwerfer wie die Billigen nur mit weinger LEDs und die hängen seid 5 Jahren im Hof als Hofbeleuchtung..

    Und zwei stück Hängen hintem am Anhänger als illegale Rückfahrscheinwerfer.. und flackern da im Standgas beim rangieren etwas.. aber sie machen ihren Job .

    Mit den Hellas wirst du vermutlich das Autoleben über nix mehr machen müssen ... die Billigen können halten .. vieleicht aber nicht.. entweder dann austauschen .. ( von dem Geld kannste einige kaufen )

    oder eben was gescheites kaufen ....

  • Hallo Jens...Die Broschüre der Dekra ist aber schon alt,aus 2006.. (und mittlerweile überholt)

    Ne kleine Änderung gibt es da ...

    Neu dazu gekommen ist das normal Nutzer (Polizei Zoll und Co. ausgenommen) diese Arbeitsscheinwerfer nun ebenfalls analog nur mit dem Standlicht einschaltbar sein dürfen.Also Schaltungstechnisch wie die Suchscheinwerfer.

    Es dürfen auch nur Lampen benutzt werden die keine Bauartprüfung für einen anderen Zweck haben dürfen.

    Also keine Fern oder Nebellampen mit zweckgebundenem Prüfzeichen..

    §52 Abs 7 STVZO gilt weiter hin...Aber der nun geänderte §49a Abs. 5 (4) STVZO regelt das nun weitergehend in Bezug auf die elekt. Schaltbarkeit.

    So stehst es auch im aktuellen Handbuch der Prüforgas über lichttechnische Einrichtung (Kirschbaum Verlag)...liegt meist auch auf jeder Polizeidienststelle.

    Und das die Arbeitsscheinwerfer nur im Stand genutzt werden dürfen ist klar..:)...Aber wen interessiert es im Wald,Wiese oder Gelände und im Ausland wo es diese Regelung nicht gibt..

    • Offizieller Beitrag

    Es dürfen auch nur Lampen benutzt werden die keine Bauartprüfung für einen anderen Zweck haben dürfen.

    Also keine Fern oder Nebellampen mit zweckgebundenem Prüfzeichen..

    Das sagte ich ja bereits ;)

    Und das die Arbeitsscheinwerfer nur im Stand genutzt werden dürfen ist klar..:)...Aber wen interessiert es im Wald,Wiese oder Gelände und im Ausland wo es diese Regelung nicht gibt.

    Die dürfen auch während der Fahrt verwendet werden, nur nicht von uns für unsere Zwecke aber ein Schneepflug z.b. darf die auch verwenden genau wie der Bauer auf dem Acker, man darf halt nur niemanden blenden

  • vielleicht einen Tip noch...

    Wo führe ich die Kabel am elegantesten durch wenn ich an den Dachgepäckträgern ankommen will?

    Gibts da nen erprobten Weg?

    Viele Grüße!

    Pathfinder III (R51) 2.5 dCi 4WD

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  • Ich bin hinten mittig durch das Dach gegangen. Ich habe eine Kabeldurchführung für Solarmodule genommen, sieht fast aus wie eine Navi-Antenne. Hinten Links hinter der Verkleidung ist auch genügend Platz für irgendwelche Schaltungen. Dann im Kabelkanal Links nach vorne.

    MfG Thomas

  • Jens [NOT]

    Hat das Label [R51] hinzugefügt.
  • Oh suuper, vielen Dank für eure Tips und vor allem für die super Bebilderung! Ich denke so wie Patrick werde ichs machen!

    Hatte eigentlich nicht vor in mein Dach zu bohren wegen Rost, aber was solls... versiegel ichs gut.

    Gibt es nen Trick diese Verkleidungen der Dachreling abzubekommen?

    Viele Grüße Tobi

    Pathfinder III (R51) 2.5 dCi 4WD

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    • Offizieller Beitrag

    puuuh ich weis es nichtmehr.. ich hab die Bilder nochmal durchgeschaut.. man sieht es nicht gescheit..

    Laut Bilder hätte ich gesagt, von vorne oben her vorsichtig auseinader hebeln 3 weisse clipse??? und hinten steckt das Teil mit im Blechholm also nach den Clipsen nach vorne raus ziehen....

    aber keine Garantie, dass es so ist ...


    Ja, es tat am Anfang schon sehr weh da rein zu bohren .. mittlerweile bin ich da wesentlich schmerzbefreiter 8o

    Ich habs ordentlich mit zinkspray versiegelt.. wird schon halten.. Ich denke mal, da rosten früher unsere Rahmen oder so durch :thumbdown:

    leg von innen ein Holzbrettl oder so unter.. ich hätte fast den Himmel mit durchgebohrt, weil sich der Bohrer im Blech gefressen hat !

  • Quelle (bei der DEKRA finde ich das (Lichttechnische Einrichtungen) gerade nicht mehr)

    http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf


    Ne kleine Änderung gibt es da ...

    Neu dazu gekommen ist das normal Nutzer (Polizei Zoll und Co. ausgenommen) diese Arbeitsscheinwerfer nun ebenfalls analog nur mit dem Standlicht einschaltbar sein dürfen.


    Gibts da was Schriftliches ?


    Hab nix aktuelles gefunden was das Bestätigt