TÜV Plakette.. Welcher Monat gilt bei Wiedervorführung..?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.754 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Cruiser-P10.

  • @dc-q50 - sehr richtig! Die Preisliste von Cruiser-P10  trifft auf folgende Fahrzeuge zu:


    "Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) listet unter Anlage VIII Untersuchung der Fahrzeuge die Vorschriften zu Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung bei Kfz auf. Dort lässt sich unter anderem nachlesen, für welche Fahrzeugarten die SP vorgeschrieben ist:

    • Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (KOM)
    • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 12 t
    • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 10 t"

    (Quelle: https://zu-schnell-gefahren.de/sicherheitspruefung/)


    Es kann sein, dass der Fahrer mindestens ein Teil der Schadenssumme, seines eigenen Schadens an den Versicherer zurückzahlen muss.


    Bei Kaskoschäden könnte das durchaus so sein - wie oggsi ja bereits geschrieben hat.


    Grundsätzlich gilt allerdings:


    "Die Sicherheit des Straßenverkehrs verlangt, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
    Für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs sind grundsätzlich der Halter und der Fahrer verantwortlich. Diese Verantwortung wird ihnen auch nicht durch die amtliche Überprüfung des Fahrzeugs abgenommen.
    Die Teilnahme am Straßenverkehr mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen zieht neben den verkehrsrechtlichen Sanktionen in der Regel auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich." (Hervorhebung durch mich)


    (Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d…herheit-des-fahrzeugs.htm)


    Das bedeutet, dass eine gültige HU den Halter bzw. Fahrer keineswegs von der Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs befreit. Umgekehrt bedeutet eine überzogene HU bei einem verantwortungsbewussten Halter/Fahrer keineswegs einen verkehrunsicheren Zustand.


    Dazu zitiere ich mich mal selber:


    Meine Autos sind technisch in Ordnung. Abzüge kann die Versicherung nur dann vornehmen, wenn das Auto einen erheblichen Mangel hat, der auch unfallursächlich ist. Wenn z.B. der Schweller rostbedingt ein paar vergrösserte Ablauföffnungen hat, kann das meiner Einschätzung nach unmöglich als unfallursächlich ausgelegt werden.


    Unfallursächlich könnte hingegen sein, wenn z.B. Achsaufhängungen halb weggerostet sind. Doch davor schützt auch eine relativ frische HU nicht unbedingt - wie vor einiger Zeit ein Forumsmitglied ein paar Monate nach der HU (TÜV) bei seinem Primera bemerkt hat. Oder wie bei einem Kunden sich eine bereits schallplattendünne Bremsscheibe vom Flansch gelöst hat - Bremswirkung null. Von nicht angezogenen Radmuttern und ähnlichen Nachlässigkeiten in Fachwerkstätten ganz zu schweigen.


    Mein Fazit: kompetente Eigenverantwortung und Eigenkontrolle ist immer noch die beste Versicherung - gültige HU hin oder her.


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Lustig wird's wenn du in eine Kontrolle kommst, die HU zig Monate abgelaufen ist und die dich erstmal zur Dekra o.ä. mitschleppen zur Überprüfung des technischen Zustandes. Am Besten noch wenn du in Eile bist.

    Nicht, dass ich dir das wünschen würde, aber könnte doch passieren oder?;)