Es kann sein, dass der Fahrer mindestens ein Teil der Schadenssumme, seines eigenen Schadens an den Versicherer zurückzahlen muss.
Wenn man mal vom sinnentstellenden falschen Komma absieht, ist das auch inhaltlich nur teilweise richtig, nämlich nur soweit es um (Teil-)Kaskoschäden geht.
Grüße
O.