Umschreibung der Fahrzeugklasse in BE
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Vielen Dank Oggsi !
Ich lag ja am Anfang bei 600 €
Auf Nachfrage bei 24 ging es um 200 Euro runter
Das hat die Huk dann auch akzeptiert.
Im Vierteljahr bezahlt man ja mehr.
LG Ch.
Werde eine Mailanfrage machen.
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Hallo zusammen,
ich habe meinen D401 King Cab auch als LKW besteuert.
Obwohl mir vor 4 Jahren weiterhin die LKW Steuer vom Zollamt Münster zugesagt wurde, kam dann doch die PKW Steuer.
Zu der Zeit gab es aber die PICK up Einstufung noch nicht. Also kam nur die Möglichkeit in Frage auf 2 Sitzer umzubauen.
Vorgabe vom Zollamt:
Beide Notsitze demontierern ( King Cab )
Gurte demontieren
Gurt- und Sitzbefästigungslöcher zuschweissen
Scheiben rechts links und hinten entfernen und durch Blech ersetzen.
Trennung hinter die Vordersitze
gehts noch ????????????? Totaler Schwachsinn !!!!
Ab zum Tüv und gefragt was ich tun muss um auf 2 Sitzer umzutragen. Antwort mit einem verstörten Blick, Schraub die Sitze raus Junge.
Das war in 5 min erledigt. Eintragung erfolgt. geänderter Steuerbescheid folgte nach ca.3 Wochen
Ich musste zwar auf die überaus bequemen und mit viel Beinfreiheit versehenen Notsitze verzichten aber die lassen sich ja der Optik halber wieder einbauen. Darf halt nur keiner draus sitzen.
In diesem Sinne, gute Fahrt
S.
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Grad den Steuerbescheid bekommen: D231King Cab, 185.-, LKW. In den Papieren stand schon bei Kauf N1G BE
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Hallo an die Geplagten,
bisher war mein 1,5 KC (EZ 2/2010, ich bin Erstbesitzer) als LKW offener Kasten eingetragen und ich zahlte 185 €. Nun ging zum Jahresende ein Steuerbescheid von 479 € plus Nachzahlung. Nach Anruf beim Zollamt: Widerspruch einlegen und beim FA (Kreis Esslingen) vorfahren, dass sie die Sitzanzahl von vier auf zwei ändern. Mein Verweis auf N1 (G) BE tat sie ab. Es habe eine Änderung gegeben. Wer weiß was aktuell wirklich sachdienliches hierzu? Könnte auch für andere interessant sein.
Grüße
Funny-Traveller
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Hi,
mich hat es auch erwischt.
Ez 02/2011 bisher 185,- jetzt eine Nachtzahlung von 260,- und künftig 445,-
Werd den Dicken Anzünden, verkaufen oder beim Tüv auf 2 Sitzer umtragen sofern das noch Funktioniert.
N1g geht bei der alten Zulassung EU EG oder wie auch immer eh nicht..
Hab aber auch gehört das ein Umschreiben auch mit neueren Fahrzeugen wohl nicht mehr so einfach sein soll.
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Du auch Armer
Dann musst Du weniger zahlen als ich. Ich: 479 und eine Nachzahlung von 294.
Auf Zweisitzer umschreiben: ich habe wiederholt gelesen man müsse dann die Löcherzuschweißen, Fenster verblechen etc. Stimmt das, sind die denn b......?
Da ist das Auto wegen der plötzlichen irrsinnigen gutmenschen und politiker Hysterie schon weniger wert und nun auch noch so etwas.
Da kann man den guten ja gar nicht mehr verkaufen. Was ist das Ziel: Mehreinnahmen vom kleinen Bürger um ihre "noblen" Ziele zu verwirklichen, oder was.
Mir scheint als wolle man nicht an die Autoindustrie ran, die können dann schön brav Luxusgroßraumfahrzeuge mit riesigen Hubräumen produzieren (da kann man es sich ja leisten, steuerlich absetztbar etc. etc. etc.) und den Hubraum spart man dann bei den Normalen Fzg ein, die dann höchstwahrscheinlich durch permanente Überlastung vorzeitig ihr AUS haben. Der Kleine muss ja dann wieder einen kaufen. Geschäftsleuten macht das wohl auch weniger aus, wenn sie sau-günstig leasen. Einfach verschlissen abgeben und fertig.
So, da ist aber auch einer richtig ange.... jetzt hab´ ich mich ausge... und die Welt wird deshalb gaaaanz bestimmt besser Hoffentlich liest das ein Gutmensch, dann mach ich den wenisgtens fröhlich und er verschluckt sich dabei. grml grml grml und hoffentlich hat der keine Silvesterböller abgefeuert, einen Holz oder Brikettofen oder raucht gar noch. Möglicherweise fährt er sogar noch einen uralten (Historienkennzeichen) Benzbus mit 4 oder fünf Liter Hubraum.
Wer hat Tip wie mit der Steuer sinnig zu verfahren ist?
Grüße
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Wieso soll die Umschreibung auf Pickup nicht gehen?
Meiner ist BJ 2012 und es ging anstandslos, auch der Zoll hat nicht im Geringsten etwas umkiert.
Ich zahle 185 Kröten Kfz-Steuer
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Früher war das mal an den postgölfen zB das man die Fenster verblecht hat.
Ist ermessenssache des Tüv Fuzzis was der für anflagen stellt.
Es soll welche geben die nur schmunzeln wenn man denen die Sachlage erklärt und die Sitze rausstreichen.
In der Regel reicht zumindestens, wenn man eine Schraube eindreht und diese mittels Schweisspunkt Sichert.
Dann kann man, wenn man später doch wieder Sitze eintragen möchte zumindestens die Verschraubung wieder lösen.Ich schick dir mal eben eine PN
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Wieso soll die Umschreibung auf Pickup nicht gehen?
Meiner ist BJ 2012 und es ging anstandslos, auch der Zoll hat nicht im Geringsten etwas umkiert.
Ich zahle 185 Kröten Kfz-Steuer
Kopiert im Nachbarforum....
Wenn dein Tüv das gemacht hat ... ist ja cool die Regel ist es nicht
ZitatBei der Eintragung 10 0200 handelt es sich um eine nationale Schlüsselnummer. Diese kann eigentlich nicht in die EG Fahrzeugklasse umgeschlüsselt werden. Bei 10 0200 ist grundsätrzlich nur eine Vermerk im Feld 22 möglich, der die geltenden Anforderungen an die Aufbauart Pick Up bescheinigt.
Beispiel zu J: (N1(G)), ("G" muss nicht sein, bedeutet eig. nur 4x4)
4: BE
5: Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t Pick-up:
Beispiel Vermerk für 22: Fahrzeug entspricht der Aufbauart N1(G) BE, Pick Up.
Diesen Vermerk kann der Zoll als BE anerkennen, muss er aber nicht!
Überhaupt noch einen TÜV zu finden der die Umtragung von BA zu BE macht ist schwierig, das macht schon lange nicht jeder TÜV.
Noch schwieriger ist es dann einen TÜV zu finden, der die nationale Eintragung 10 0200 in die internationale M1(G) BE ändert. Gibt es, aber selten.
Manchmal reicht auch die Bemerkung in Feld 22 dann aus.
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Ich fahr auch einen Double Cap, und musste keine Sitze austragen lassen.
https://www.nissanboard.de/ind…903-150927-1560x2080-jpg/
So sieht mein Fahrzeugschein aus
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Laut meinem Tüvtler ist es schon eine ganze Weile EU Gesetz mit den Pickups
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warum keine Schlüsselnummer ? Importwagen ?
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Nö soviel ich weiß nicht.
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N1g geht bei der alten Zulassung EU EG oder wie auch immer eh nicht..
Hab aber auch gehört das ein Umschreiben auch mit neueren Fahrzeugen wohl nicht mehr so einfach sein soll.
Ich denke mal genau da ist das Problem.
Ich habe aber auch gehört...
Warum verlässt sich eigentlich heute jeder auf das was in Foren gepostet wird, anstatt einfach mal beim TÜV um die Ecke nach zu fragen???
Und wenn der nicht will, fragt man eben beim nächsten.
Bei mir hat die BE Umschreibung auch erst im zweiten Anlauf geklappt.
Gruß Ulf
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Kann ich so auch nicht nachvollziehen, ein Bekannter hat sein Navara V6 gerade vor 4 Wochen umschreiben lassen ohne Probleme, incl. Zollamt.
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N1g geht bei der alten Zulassung EU EG oder wie auch immer eh nicht..
Hab aber auch gehört das ein Umschreiben auch mit neueren Fahrzeugen wohl nicht mehr so einfach sein soll.
Ich denke mal genau da ist das Problem.
Ich habe aber auch gehört...
Warum verlässt sich eigentlich heute jeder auf das was in Foren gepostet wird, anstatt einfach mal beim TÜV um die Ecke nach zu fragen???
Und wenn der nicht will, fragt man eben beim nächsten.
Bei mir hat die BE Umschreibung auch erst im zweiten Anlauf geklappt.
Gruß Ulf
Weil der TÜV'tler da auch keine gesicherte Auskunft geben kann bringt das auch nix.
Fakt ist: Der Zoll ist in keinster Weise an die Eintragung im Fahrzeugschein gebunden.
Die können (und werden nach und nach) alle Pickup die ab Werk schneller als 140 km/h laufen, oder mehr als drei Sitzplätze haben als PKW besteuern.
Dies ist iübrigens auch im Sinne der. Aus dem glechen Grund wurde vor knapp 15 Jahren ja auch die LKW Besteuerung großer Geländewagen (Mehrzweckfahrzeug) gekippt.
"Doch die Ministerialbeamten bauten ein Schlupfloch ein, den Paragrafen 18 Absatz 12 des KraftStG, der "aus umweltpolitischen Lenkungszielen" fast jeden Pick-up zum Pkw macht. Man sehe es als "falsche Signalwirkung" an, hubraumstarke Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß zu begünstigen. Da die Rechtsprechung immer einige Jahre hinterherhinkt, erhält der Zoll bei Streitigkeiten derzeit vermehrt Rückendeckung von den Gerichten. Der Bundesfinanzhof argumentiert: Maßgebend für die Einstufung seien die Definitionen im Personenbeförderungsgesetz. Anhand der "objektiven Beschaffenheit und aller Merkmale" wird demnach die Bauart und Ausstattung des Pick-ups bewertet. Wenn die Doppelkabine verglast ist, die Ladefläche zu klein ist, und der Wagen mehr als drei Sitzplätze mit Gurten hat, spricht viel für eine Einstufung in die teure Pkw-Steuer. Wenn der Wagen dann noch eine Höchstgeschwindigkeit jenseits von 140 km/h hat, ist die Sache klar."
https://www.autobild.de/artike…-pkw-statt-lkw-50210.html
Von daher würde ich persönlich von irgendwelchen Bastellösungen absehen, bei der drohenden großen Gefahr, nachher trotzdem die PKW Steuer zahlen zu müssen.
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Hallo in die Runde,
erstmal will ich mich kurz vorstellen. Nico Mein Name, komme aus dem schönen Sachsen-Anhalt genauer aus der Nähe von Bitterfeld.
Hab mir vor kurzem einen 2013er Navara DoubleCab2, 5 dCi geholt, aus platztechnischen Gründen (und zum Spaß)
Nutze ihn rein Privat.
Belese mich schon länger im Netz, nur scheint das ja wohl alles ein sehr leidiges und auch Behörden willkürliche Problem zu sein. Aus diesem Forum hab ich bisher die meisten Infos erworben, drum möchte ich Euch mal um Rat fragen.
Meiner ist auch als LKW eingetragen, möchte ihn aber aus versicherungstechn. Gründen als PKW eintragen lassen. Zulassungsstelle will eine Umschlüsselung vom TÜV.
Nun war ich heute bei der DEKRA, der meinte als PKW geht überhaupt nicht (angeblich sind hinten keine geprüften Kopfstützen und Abgasspezifisch geht das nicht so einfach) . Als Pickup kann er ihn mir problemlos eintragen, da hätte ich ja wahrscheinlich immernoch das Problem mit der hohen Versicherung.
Hat jemand von Euch noch einen Tipp oder ähnliches? Will morgen mal zum Nissan Händler ob es seitens Hersteller da ein Gutachten als PKW gibt.
Ich ging immer von aus das ein DoubleCab gar nicht ohne Probleme als LKW zugelassen werden kann wegen des Verhältnisses Ladefläche/Fahrerkabine.
Danke schonmal und viele Grüße,
Nico
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Das mit der Versicherung war bei der Zulassung von meinem Dicken auch eine kleine Hürde.
Habe ihn letztendlich als LKW im Werkverkehr versichert.
Kosten sind nicht höher als die gplante PKW Versicherung.
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Hast du ihn Vollkasko versichert?
Könntest du deine SF Klassen mit übernehmen?