Umschreibung der Fahrzeugklasse in BE

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  • Vielen Dank Oggsi !

    Ich lag ja am Anfang bei 600 €

    Auf Nachfrage bei 24 ging es um 200 Euro runter

    Das hat die Huk dann auch akzeptiert.

    Im Vierteljahr bezahlt man ja mehr.


    LG Ch.


    Werde eine Mailanfrage machen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen D401 King Cab auch als LKW besteuert.

    Obwohl mir vor 4 Jahren weiterhin die LKW Steuer vom Zollamt Münster zugesagt wurde, kam dann doch die PKW Steuer.

    Zu der Zeit gab es aber die PICK up Einstufung noch nicht. Also kam nur die Möglichkeit in Frage auf 2 Sitzer umzubauen.

    Vorgabe vom Zollamt:


    Beide Notsitze demontierern ( King Cab )

    Gurte demontieren

    Gurt- und Sitzbefästigungslöcher zuschweissen

    Scheiben rechts links und hinten entfernen und durch Blech ersetzen.

    Trennung hinter die Vordersitze


    gehts noch ????????????? Totaler Schwachsinn !!!!


    Ab zum Tüv und gefragt was ich tun muss um auf 2 Sitzer umzutragen. Antwort mit einem verstörten Blick, Schraub die Sitze raus Junge.


    Das war in 5 min erledigt. Eintragung erfolgt. geänderter Steuerbescheid folgte nach ca.3 Wochen


    Ich musste zwar auf die überaus bequemen und mit viel Beinfreiheit versehenen Notsitze verzichten aber die lassen sich ja der Optik halber wieder einbauen. Darf halt nur keiner draus sitzen.


    In diesem Sinne, gute Fahrt


    S.

  • Hallo an die Geplagten,


    bisher war mein 1,5 KC (EZ 2/2010, ich bin Erstbesitzer) als LKW offener Kasten eingetragen und ich zahlte 185 €. Nun ging zum Jahresende ein Steuerbescheid von 479 € plus Nachzahlung. Nach Anruf beim Zollamt: Widerspruch einlegen und beim FA (Kreis Esslingen) vorfahren, dass sie die Sitzanzahl von vier auf zwei ändern. Mein Verweis auf N1 (G) BE tat sie ab. Es habe eine Änderung gegeben. Wer weiß was aktuell wirklich sachdienliches hierzu? Könnte auch für andere interessant sein.


    Grüße

    Funny-Traveller

  • Hi,


    mich hat es auch erwischt.


    Ez 02/2011 bisher 185,- jetzt eine Nachtzahlung von 260,- und künftig 445,-


    Werd den Dicken Anzünden, verkaufen oder beim Tüv auf 2 Sitzer umtragen sofern das noch Funktioniert.



    N1g geht bei der alten Zulassung EU EG oder wie auch immer eh nicht..

    Hab aber auch gehört das ein Umschreiben auch mit neueren Fahrzeugen wohl nicht mehr so einfach sein soll.

  • Du auch Armer :(


    Dann musst Du weniger zahlen als ich. Ich: 479 und eine Nachzahlung von 294.


    Auf Zweisitzer umschreiben: ich habe wiederholt gelesen man müsse dann die Löcherzuschweißen, Fenster verblechen etc. Stimmt das, sind die denn b......?


    Da ist das Auto wegen der plötzlichen irrsinnigen gutmenschen und politiker Hysterie schon weniger wert und nun auch noch so etwas.

    Da kann man den guten ja gar nicht mehr verkaufen. Was ist das Ziel: Mehreinnahmen vom kleinen Bürger um ihre "noblen" Ziele zu verwirklichen, oder was.


    Mir scheint als wolle man nicht an die Autoindustrie ran, die können dann schön brav Luxusgroßraumfahrzeuge mit riesigen Hubräumen produzieren (da kann man es sich ja leisten, steuerlich absetztbar etc. etc. etc.) und den Hubraum spart man dann bei den Normalen Fzg ein, die dann höchstwahrscheinlich durch permanente Überlastung vorzeitig ihr AUS haben. Der Kleine muss ja dann wieder einen kaufen. Geschäftsleuten macht das wohl auch weniger aus, wenn sie sau-günstig leasen. Einfach verschlissen abgeben und fertig.


    So, da ist aber auch einer richtig ange.... jetzt hab´ ich mich ausge... und die Welt wird deshalb gaaaanz bestimmt besser :( Hoffentlich liest das ein Gutmensch, dann mach ich den wenisgtens fröhlich und er verschluckt sich dabei. grml grml grml und hoffentlich hat der keine Silvesterböller abgefeuert, einen Holz oder Brikettofen oder raucht gar noch. Möglicherweise fährt er sogar noch einen uralten (Historienkennzeichen) Benzbus mit 4 oder fünf Liter Hubraum.


    Wer hat Tip wie mit der Steuer sinnig zu verfahren ist?


    Grüße

  • Wieso soll die Umschreibung auf Pickup nicht gehen?

    Meiner ist BJ 2012 und es ging anstandslos, auch der Zoll hat nicht im Geringsten etwas umkiert.

    Ich zahle 185 Kröten Kfz-Steuer

  • Früher war das mal an den postgölfen zB das man die Fenster verblecht hat.


    Ist ermessenssache des Tüv Fuzzis was der für anflagen stellt.

    Es soll welche geben die nur schmunzeln wenn man denen die Sachlage erklärt und die Sitze rausstreichen.


    In der Regel reicht zumindestens, wenn man eine Schraube eindreht und diese mittels Schweisspunkt Sichert.
    Dann kann man, wenn man später doch wieder Sitze eintragen möchte zumindestens die Verschraubung wieder lösen.


    Ich schick dir mal eben eine PN ;)

  • Wieso soll die Umschreibung auf Pickup nicht gehen?

    Meiner ist BJ 2012 und es ging anstandslos, auch der Zoll hat nicht im Geringsten etwas umkiert.

    Ich zahle 185 Kröten Kfz-Steuer

    Kopiert im Nachbarforum....


    Wenn dein Tüv das gemacht hat ... ist ja cool die Regel ist es nicht



  • N1g geht bei der alten Zulassung EU EG oder wie auch immer eh nicht..

    Hab aber auch gehört das ein Umschreiben auch mit neueren Fahrzeugen wohl nicht mehr so einfach sein soll.

    Ich denke mal genau da ist das Problem.

    Ich habe aber auch gehört...


    Warum verlässt sich eigentlich heute jeder auf das was in Foren gepostet wird, anstatt einfach mal beim TÜV um die Ecke nach zu fragen???

    Und wenn der nicht will, fragt man eben beim nächsten.

    Bei mir hat die BE Umschreibung auch erst im zweiten Anlauf geklappt.


    Gruß Ulf

    Allrad oder Cabrio. Alles andere sind Nutzfahrzeuge.

  • Kann ich so auch nicht nachvollziehen, ein Bekannter hat sein Navara V6 gerade vor 4 Wochen umschreiben lassen ohne Probleme, incl. Zollamt.

    Stephan


    Schöne Grüße aus Sprockhövel :wink: :wink:

  • Weil der TÜV'tler da auch keine gesicherte Auskunft geben kann bringt das auch nix.

    Fakt ist: Der Zoll ist in keinster Weise an die Eintragung im Fahrzeugschein gebunden.


    Die können (und werden nach und nach) alle Pickup die ab Werk schneller als 140 km/h laufen, oder mehr als drei Sitzplätze haben als PKW besteuern.


    Dies ist iübrigens auch im Sinne der. Aus dem glechen Grund wurde vor knapp 15 Jahren ja auch die LKW Besteuerung großer Geländewagen (Mehrzweckfahrzeug) gekippt.


    "Doch die Ministerialbeamten bauten ein Schlupfloch ein, den Paragrafen 18 Absatz 12 des KraftStG, der "aus umweltpolitischen Lenkungszielen" fast jeden Pick-up zum Pkw macht. Man sehe es als "falsche Signalwirkung" an, hubraumstarke Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß zu begünstigen. Da die Rechtsprechung immer einige Jahre hinterherhinkt, erhält der Zoll bei Streitigkeiten derzeit vermehrt Rückendeckung von den Gerichten. Der Bundesfinanzhof argumentiert: Maßgebend für die Einstufung seien die Definitionen im Personenbeförderungsgesetz. Anhand der "objektiven Beschaffenheit und aller Merkmale" wird demnach die Bauart und Ausstattung des Pick-ups bewertet. Wenn die Doppelkabine verglast ist, die Ladefläche zu klein ist, und der Wagen mehr als drei Sitzplätze mit Gurten hat, spricht viel für eine Einstufung in die teure Pkw-Steuer. Wenn der Wagen dann noch eine Höchstgeschwindigkeit jenseits von 140 km/h hat, ist die Sache klar."


    https://www.autobild.de/artike…-pkw-statt-lkw-50210.html


    Von daher würde ich persönlich von irgendwelchen Bastellösungen absehen, bei der drohenden großen Gefahr, nachher trotzdem die PKW Steuer zahlen zu müssen.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Hallo in die Runde,


    erstmal will ich mich kurz vorstellen. Nico Mein Name, komme aus dem schönen Sachsen-Anhalt genauer aus der Nähe von Bitterfeld.


    Hab mir vor kurzem einen 2013er Navara DoubleCab2, 5 dCi geholt, aus platztechnischen Gründen (und zum Spaß:tongue:)

    Nutze ihn rein Privat.

    Belese mich schon länger im Netz, nur scheint das ja wohl alles ein sehr leidiges und auch Behörden willkürliche Problem zu sein. Aus diesem Forum hab ich bisher die meisten Infos erworben, drum möchte ich Euch mal um Rat fragen.


    Meiner ist auch als LKW eingetragen, möchte ihn aber aus versicherungstechn. Gründen als PKW eintragen lassen. Zulassungsstelle will eine Umschlüsselung vom TÜV.

    Nun war ich heute bei der DEKRA, der meinte als PKW geht überhaupt nicht (angeblich sind hinten keine geprüften Kopfstützen und Abgasspezifisch geht das nicht so einfach) . Als Pickup kann er ihn mir problemlos eintragen, da hätte ich ja wahrscheinlich immernoch das Problem mit der hohen Versicherung.


    Hat jemand von Euch noch einen Tipp oder ähnliches? Will morgen mal zum Nissan Händler ob es seitens Hersteller da ein Gutachten als PKW gibt.

    Ich ging immer von aus das ein DoubleCab gar nicht ohne Probleme als LKW zugelassen werden kann wegen des Verhältnisses Ladefläche/Fahrerkabine.


    Danke schonmal und viele Grüße,

    Nico

  • Das mit der Versicherung war bei der Zulassung von meinem Dicken auch eine kleine Hürde.

    Habe ihn letztendlich als LKW im Werkverkehr versichert.

    Kosten sind nicht höher als die gplante PKW Versicherung.