Problem mit angebrachten Rädern

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.401 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Hallo Nissan Freunde,


    an unserem 2002er K11 1.0 16V 60 ist eine Felge etwas verzogen. Wollte diese erneuern und der Händler meinte das ich diese Felgengröße (13") gar nicht Fahren dürfte weil unser K11 ABS hat und Baujahr 2002 ist. Das komische ist nur, das der K11 mindestens schon 2 mal damit TüV bekommen hat. Naja, wahrscheinlich haben die nicht darauf geachtet. Im Schein und Brief (beides schon die neuen Dokumente) stehen nur 165/60 R14 74P. Auf unserem K11 sind drauf 155/70 R13 75Q. Gibt es irgendeine möglichkeit die doch legal Fahren zu dürfen oder geht bei dem definitiv nur die 14 Zöller ? Weiß da jemand was Amtliches ?


    P.S: Das CoC vom Auto habe ich leider nicht und unser örtlicher FNH sagt, das man das auch nicht bekommen kann, da es dem Erstbesitzer bei Neukauf ausgehändigt wird und danach nicht mehr zu bekommen ist.


    Gruß

    Rheiner37

  • Hallo Rheiner,

    nutz bitte mal die Suchen Funktion hier im Forum. Es gibt dort einen Beitrag mit dem direkten Draht zu Nissan Services der dir sagen kann welche Rad Reifen Kombination du fahren kannst.

    Gruß deKoch

  • Danke euch beiden. Nissan selbst kann mir mangels Unterlagen nichts Sagen und verweist auf Händler in der Umgebung. Diese haben entweder auch nichts oder Suchen noch. Mein TüV Mensch (KüS) hat im Computer nachgesehen und Sagt "nur 14 Zoll" Auf die Frage welche Unterlagen das sind (CoC, Typgenehmigung oder internes Gutachten) bekomme ich keine Antwort. TüV Rheinland sagt, das eventuell Einzelabnahme möglich wäre. Dies aber dann nur, wenn ich was Schriftliches vom Felgenhersteller hätte, aus dem klar Hervorgeht, das die Felge für mein K11 eine Typfreigabe mit entsprechenden Nummern etc. hat. Leider ist es offensichtlich eine Stahlfelge aus dem Zubehör. Hab Intensivst nach der EG Typgenehmigungsnummer aus dem KfZ Schein im Internet gesucht, finde da aber mit e11*98/14* nichts. Nur e11*93/81* und das ist ja ein früheres Modell, offensichtlich jenes Vor-Facelift.


    Sollte es sich Herausstellen, das meiner wirklich nur und ausschließlich 14 Zoll fahren darf, wären übrigens die Angaben auf der von travel verlinkten Seite auch falsch.


    Gruß

    Rheiner37

  • Woran sehe ich das ?


    Einer der bisher Konsultierten Händler sagte mir Heute, das der U1 und U2 sowohl als auch, also 13 und 14 Zoll fahren durfte. Der U3 hingegen ausschließlich nur noch 14 Zoll. Ich habe einen U4, aber dazu konnte er mir nichts verlässliches mehr Sagen. Er will jetzt in den Untiefen der Nissan Händlerdatenbank schauen ob er entsprechende Dokumente (Gutachten oder ähnliches) für den U4 finden kann. Bin mal gespannt ob und wann sich der Herr melden wird.


    Ob U1, U2, U3, U4 ergibt sich aus der VIN Dort ist die Stelle hinter der Typbezeichnung K11 und da beginnt es bei meinem mit U4.


    Gruß

    Rheiner37

  • Ich denke, dass diese Ux keinen Rückschluss auf ein bestimmtes Facelift oder Vorfacelift zulässt. Gemäß der Erklärung der FIN-Aufschlüsselung im ESM des Almera N16 ist die Zahl nach dem U nur ein Platzhalter (im ESM-Beispiel 0, mein N16 hatte U2 und von dem gab's nur ein Facelift), sprich nach dem U0999999ten kommt der U1000000te.

    Und die Aussage, dass der U3 ausschließlich 14 Zoll fahren darf, ist schlichtweg falsch! Mein Facelift I von 1998 war schon bei U3 und hatte ab Werk 13 Zoll drauf.

  • Das komische ist nur, das der K11 mindestens schon 2 mal damit TüV bekommen hat. Naja, wahrscheinlich haben die nicht darauf geachtet.

    Wenn im Schein keine Umbauten ( z.B. Fahrwerk / Rad / Reifen - Kombination usw... ) eingetragen sind,
    und bei der Karre sonst alles Serienmäßig ist ( ausser Rad-Reifen-Kombi ) dann schauen die Prüfer nie nach bei sowas. ;)
    Es sei denn man erwischt nen Erbsenzähler. :uzi:

  • knama

    Beim Micra soll es so sein. Ob das bei anderen Nissan Modellen dann ebenso ist / sein muss, habe ich nicht gefragt. Kann es auch nur so Wiedergeben, wie es der "Micra Experte" unseres örtlichen Nissan Händlers mir gesagt hat. Mangels Erfahrung, kann ich jedenfalls nicht Sagen, ob das dann auch so Stimmt oder ob es absoluter Käse ist.


    P.S.: Weißt du noch welche Typgenehmigungsnummer im Schein stand ? Wenn es trotz U3 "noch" die e11*93/81*0021 war, hattest du zwar schon den U3 aber noch mit der alten Typgenehmigung. Da kommts dann wohl auf das Zulassungsdatum an. Bspw: 01/98 gilts bei manchen Herstellern noch als 97er Modell oder 11/97 wäre es eher schon ein 98er Modell. So kenne ich es jedenfalls von Opel.


    sus

    Diese Erfahrung hab ich auch schon gemacht, obwohl bei meinen bisherigen Autos die angebrachten Reifen auch im Schein standen. Ist jetzt in 19 Jahren Autofahrerleben das erste mal, das mir sowas Widerfährt. Premiere quasi. Allerdings haben die TüV Prüfer u.a. die Prüfanweisung auch die Räder mit den Scheinangaben zu vergleichen. Dennoch macht es der überwiegende Anteil wohl offensichtlich nicht.


    Gruß

    Rheiner37

  • P.S.: Weißt du noch welche Typgenehmigungsnummer im Schein stand ? Wenn es trotz U3 "noch" die e11*93/81*0021 war, hattest du zwar schon den U3 aber noch mit der alten Typgenehmigung. Da kommts dann wohl auf das Zulassungsdatum an. Bspw: 01/98 gilts bei manchen Herstellern noch als 97er Modell oder 11/97 wäre es eher schon ein 98er Modell. So kenne ich es jedenfalls von Opel.

    Nein, weiß ich nicht mehr, hatte auf ner alten Rechnung nach der FIN geschaut. Das Facelift ist ja erst 1998 rausgekommen, also war's auf jeden Fall ein '98er' Modell - produziert im März.

  • Thema Erledigt. Hab 3 neuwertige Felgen, original Nissan, für 25,- Euro bekommen und auf diese und das Ersatzrad gut gebrauchte Allwetterreifen draufziehen lassen. Von den alten 13" ein Rad in die Ersatzradmulde gepackt. Fertig. Schade das nicht anderes möglich war, war aber trotzdem Erschwinglich. Alles zusammen hat 110,- Euro gekostet und ich brauche mir keine Sorgen mehr zu machen.


    Gruß

    Rheiner37