Allgemeine Frage zur Eintragung oder nicht Eintragung von Felgen/Reifen

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  • Was genau muss in der ABE/Gutachten stehen, damit man Felgen nicht eintragen muss?


    Ich habe jetzt 14" LM felgen für meinen 100NX besorgt.

    Nun war ich beim TÜV und der meinte, das man trotzdem immer nachgucken muss, welche Reifengröße vom (Fahrzeug-)Hersteller erlaubt ist. Und wollte dann in seinem System nachgucken, was bei meinem NX alles erlaubt ist. Ich hatte meine Fahrezugpapiere nicht dabei, deswegen konnten wir das jetzt nicht genau nachgucken.

    Er deutete damit auf die Auflage "A02" im Gutachten.


    In den Gutachten steht unter "A02", das es eingetragen werden muss, wenn es nicht in den Papieren steht.

    Als zusätzlicher Satz steht da noch, das es nicht eingetragen werden muss, wenn in der dazugehörigen ABE steht, das es nicht eingetragen werden muss.

    In der ABE steht, das Änderungen in den Fahrzeugpapieren nicht vorgenommen werden müssen, für Felgen/Reifen Kombinationen die in der ABE Aufgeführt sind. Ich gehe davon aus, das


    Das was in seinem System oder sonst wo steht, könnte ich bei einer Polizeikontrolle ja ohnehin nicht vorzeigen, das wäre also nutzlos.

    Die Papiere von den Felgen könnte ich immer mitführen und zeigen.



    Hat der TÜVer keine Ahnung, weil er den letzten Satz von "A02" nicht gelesen hat? oder verstehe ich irgendwas nicht?


    Denn wenn ich im Internet nach Felgen suche, und "Eintragungsfrei" angebe, steht trotzdem bei jeder Felge die Auflage A02. Selbst bei der Originalreifengröße, wo eine Eintragung ja völliger Quatsch wäre.


    Wer kennt sich da (besser als der Prüfer bei dem ich war) aus und kann etwas dazu sagen?



    Die entsprechenden Seiten:

    Gutachten:


    ABE: