Felgen 7,5 J x 17 H2 | Eintrag beim TÜV in den Fahrzeugschein? ABE liegt vor.

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von knama.

  • Hallo,


    der Vorbesitzer von meinem neuen X-Trail hat mir noch einen Satz Felgen (7,5 J x 17 H2) verkauft.


    Da sind Sommerreifen drauf in der Größe 245/40 ZR17 100Y
    Ich habe die ABE der Felgen vorliegen. Die Felgen sind aber nicht im Fahrzeugschein eingetragen.


    Frage wäre, muss ich die beim TÜV in den Schein noch eintragen lassen?


    Danke voraus. :)




    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

  • Kommt darauf an was in deiner ABE vermerkt ist. Bei manchen reicht die ABE als Nachweis der Zulässigkeit aus wenn alles andere der Serie entspricht (Fahrwerk, Lenkung etc.).


    Wenn da aber was verändert wurde müssen die Felgen trotzdem eingetragen werden.


    Hast du die Möglichkeit die ABE hier einzustellen? Dann kann man das kontrollieren.

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    ... but a 4 Wheel drive Pickup move both of them at the same time



  • Kommt darauf an was du für die Felgen hast, hast Du eine "ABE" reicht diese aus wenn die mitgeführt wird. Steht allerdings "Teilegutachten" und steht im weiteren Verlauf des Gutachten unter Auflagen oder Hinweise, daß der Anbau der "Sonderräder" unverzüglich einem annerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Überwachungsorganisation zur Anbauabnahme vorzuführen ist. ( Text entstammt dem TÜV-Gutachten von BORBERT Alu-Felgen )


    Desweitern macht der "TÜV" keine Eintragungen in den "Fahrzeugschein" oder auch Zulassungsbescheinigung Teil I sondern dies wird von der KFZ-Zulassung von deinem Zulassungsbezirks gemacht wenn du die Abnahme vom TÜV vorlegst. ( Wie gesagt ABE nicht notwendig )


    Was aber auch möglich ist, ist daß du das Abnahmeprotokoll der Überwachnungsbehörde mitführst. Eine Eintragung in Fzg.-Schein ist nicht zwingend erforderlich und kann beim Halterwechsel später im neuen Fzg.-Schein nachgetragen werden. Eine Frist besteht nicht.


    Wichtig ist allerdings, daß alle Fahrer zugriff auf das Abnahmeprotokoll haben um in Falle einer Verkehrskontrolle den Nachweis zu erbringen, daß der Anbau der "Sonderräder" durch einen Sachverstängien erfolgt ist. ( * in meinem Fall war es so, daß ich den Wagen mit allen Unterlagen einer Werkstatt zur HU übergeben habe und die "blinden" das Abnahmeprotokoll in dem Mäppchen neben dem Fzg Schein nicht gesehen haben und so wegen Mängel keine Plakette erhalten habe *)

    Ich habe jetzt alles nachtragen lassen und einen neuen Fzg-Schein erhalten. Ist zwar auch mit Kosten verbunden, aber jetzt steht's in den Papieren egal wer das Auto fährt oder welche Werkstatt das Fzg. zur HU vorstellt. Ist allerdings natürlich auch mit Kosten verbunden. Den "Nachtrag" im Fzg.-Schein wie es ihn früher mal gab, gibt es nicht mehr.

  • Vielen Dank.

    Ich stelle hier einen Link rein zum Gutachten.


    Habe gelesen:
    "Das Anhängen von ABEs bzw Gutachten an Beiträge im Nissanboard ist nicht gestattet."


    http://www.offroadreifen.com/gutachten/55112306-16.pdf


    Die Nummer der ABE ist die gleiche. 46464*04


    Die Reifengrösse gem. dem EIntrag im Schein ist in der ABE zu finden. (s. Foto)


    Danke wieder voraus. :)


    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Mutti ()

  • Wenn bei deiner Radgrösse (leider ist Nissan in der verlinkten PDF nicht aufgelistet) A01 als Auflage aufgeführt ist musst du die Räder eintragen lassen.


    Das ganze ist ein Gutachten zur ABE der Felge (Die ABE gilt nur für die Felge ansich, sprich die Felge ist zur Nutzung für Deutschland freigegeben). Das bedeutet die Räder müssen eingetragen werden und die Auflagen zu den jeweiligen Reifen müssen beachtet werden.

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  • Vielen Dank wieder Benn FM.


    Wie auf dem Foto zu sehen ist, bei 215/60 R17 steht nicht "A01"


    Ich gehe davon aus dass damit ein Eintrag im KFZ-Schein nicht erforderlich ist. :)

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

  • Vielen Dank wieder Benn FM.


    Wie auf dem Foto zu sehen ist, bei 215/60 R17 steht nicht "A01"


    Ich gehe davon aus dass damit ein Eintrag im KFZ-Schein nicht erforderlich ist. :)

    ...wirst du spätestens bei der nächsten HU merken wenn die Rad/Reifenkombination drauf ist oder in einer Verkehrskontrolle. :)

    Immer gern genommen um die Kasse zu füllen.

  • Im ersten Beitrag schreibst Du, dass

    245/40 ZR17 100Y

    montiert sind, die Größe steht aber gar nicht in der Anlage. Die sind dann, wenn überhaupt, nur per Einzelabnahme eintragbar und dadurch eine Berichtigung der Papiere zwingend.

    ... A01 als Auflage aufgeführt ist musst du die Räder eintragen lassen.

    Wenn die ABE eine entsprechende Ausnahme enthält (z. B. "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."), dann auch mit Auflage A01 nicht.

  • knama


    Ich hab das alles so verstanden, wenn in der ABE die Standard-Reifengröße von meinem X-Trail vermerkt ist 215/60 R17 (s. Foto oben, ohne A01)

    dann darf ich auf den Felgen die Größe 245/40 ZR17 100Y fahren.


    Ich glaub ich habe einen Denkfehler. So wie ich das jetzt sehe brauche ich noch von dem Vorbesitzer meines neuen X-Trails die ABE von den Felgen die er mir jetzt verkauft hat.

    Die ABE die ich oben abgebildet betrifft die Felgen die aktuell montiert sind.


    Ohje... Es dämmert mir. :idee:

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

  • Ja, jeder Jeck ist anders, also hat auch jede Felge ihre eigene ABE. ;)

    Vielleicht hast Du ja dann Glück, und in der zu den Felgen gehörenden ABE steht die Reifendimension drin. Wundert mich nur, dass der Verkäufer Dir die nicht direkt mitgegeben hat. :/