Servus zusammen.
Ich hab gerade mit dem TÜV telefoniert... Ich hätte nämlich ganz gerne Arbeitsscheinwerfer oder ausreichend Rückfahrscheinwerfer an meinem Hänger.
Jetzt sagt mir der nette Herr , dass es seit ende letzten Jahres eine neue Auflage gibt, dass Arbeitsscheinwerfer an unseren Autos oder Hängern nichtmehr zulässig sind... weder extra geschaltet noch ohne Zündung noch sonstwas...
Spinnent denn der Herr Gesetzgeber??
Es kann also demnächst vorkommen, dass wir zur HU fahren und dann kein Bapperl bekommen wegen der Lightbar oder sowas in der Richtung....
Nur, damit ihr euch derweile drauf einstellen könnt !
die Sollen sich doch dann lieber noch um die fahrenden Christbäume auf unseren Autobahnen kümmern ... wobei die mich persönlich auch nicht stören ..
MfG Patrick