Arbeitsscheinwerfer

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 737 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von rodiet.

    • Offizieller Beitrag

    Servus zusammen.

    Ich hab gerade mit dem TÜV telefoniert... Ich hätte nämlich ganz gerne Arbeitsscheinwerfer oder ausreichend Rückfahrscheinwerfer an meinem Hänger.

    Jetzt sagt mir der nette Herr , dass es seit ende letzten Jahres eine neue Auflage gibt, dass Arbeitsscheinwerfer an unseren Autos oder Hängern nichtmehr zulässig sind... weder extra geschaltet noch ohne Zündung noch sonstwas...:eek:

    Spinnent denn der Herr Gesetzgeber??

    Es kann also demnächst vorkommen, dass wir zur HU fahren und dann kein Bapperl bekommen wegen der Lightbar oder sowas in der Richtung....

    Nur, damit ihr euch derweile drauf einstellen könnt !


    die Sollen sich doch dann lieber noch um die fahrenden Christbäume auf unseren Autobahnen kümmern :mmmm:... wobei die mich persönlich auch nicht stören ..


    MfG Patrick

  • Hat dir der "nette Herr" wenigstens gesagt, wo im Gesetzesdschungel diese neue Auflage zu finden ist?

    Dieter,

    der immer gute Reise wünscht

    und in der Oberlausitz zu Hause ist

    • Offizieller Beitrag

    Das hab ich ihn auch gefragt.. aber da musste er passen, da die Änderung noch sehr neu ist.. Er weis es bisher nur aus einer Schulung.:confused:

  • Naja, dort hat er sich wahrscheinlich keine Notizen gemacht.

    Dieter,

    der immer gute Reise wünscht

    und in der Oberlausitz zu Hause ist