K12: Scheinwerfergläser vergilbt

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.760 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Ich Frage mich ob es zu dem Thema schon ein Gericht entscheiden müsste. Und wenn dann welche Instanz.

    Weil selbst die Ansicht des TÜV ist nicht automatisch Recht.

    Bei den Pedalboxen gab's ja auch Mal unterschiedliche Ansichten ob die eine ABE brauchen oder nicht. Ich meine die nicht ABE Ansicht hat letztlich gesiegt. Auch wenn das fragwürdig ist, es ist eben das Recht das hier letztlich wohl nichts vorschreibt.

    Und es gibt meines Wissens kein expliziten anti Polier Paragraph. Man muss die Scheinwerfer in der Waschanlage ja auch nicht abkleben damit ja kein Materialantrag statt findet. Und auch beim Fahren der Staub und Sand in der Luft tut polieren, leider nicht so gleichmäßig wie beim aufpollieren.

    Die Materialmenge die bei polieren abgetragen wird liegt vermutlich weit unter der Toleranz in der Produktion.

    Ich bin da voll bei Dir K12Horst, einerseits soll das aufpolieren der Plexiglasabdeckung der Scheinwerfer nicht zulässig sein, andererseits kann jeder Hans und Frans eine Anhängerkupplung montieren ohne daß das Handwerk einem Sachverständigen vorgeführt werden muß. Schlimmer noch an dem Haken hängen dann zum Beispiel eineinhalb Tonnen.

  • Mit Zahnpaste hab ich es mal probiert = Eine mordsmäßige Sauerei und fast keine Verbesserung. :heul:

    Lackreiniger geht da viel besser und ist legal. :idee: